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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stelle abgelehnt wegen Selbstständigkeit


zeusle_75
30.08.2007, 17:15
Hallo zusammen,

ich bin Selbstständig seit 2006. Mein Geschäft lief Anfang des Jahres so schlecht dass ich ALG2 beantragen mußte. Nach ein paar Tagen wurde mir eine Stelle angeboten die ich abgelehnt habe, da ich ja Selbstständig bin.

Muß ich nach den ersten Tagen nachdem ich den Antrag gestellt habe meine Selbstständigkeit aufgeben wenn mir eine Stelle angeboten wird?

Jetzt habe ich einen negativen Bescheid bekommen vom Amt, da ich die Stelle nicht angenommen habe. Es kann ja nicht sein dass ich alles gleich hinschmeissen muss bloß weil es mal schlecht läuft.

Kann mir jemand sagen ob der negative Bescheid Rechtens ist?

Vielen Dank im Vorraus

Betroffener
30.08.2007, 22:02
Da bist Du voll in die Hartz IV Sofort-Angebots-Falle reingelaufen.

War es ein richtiger sozialversicherungspflichtiger Job oder ein Ein-Euro-Job mit Mehraufwandsentschädigung?

Unter Hartz IV Bedingungen, bist Du verpflichtet alle Möglichkeiten zu nutzen, um Deine Bedürftigkeit zu verringern oder zu beenden.

Und gerade bei (zumindest temporär) "gestrandeten" Selbständigen (und anderen ohne vorherigen Arbeitslosen- oder Sozialgeldbezug oder Jüngeren) wird pflichtgemäß gerne sofort die "Arbeitswilligkeit überprüft" mit einem Sofortangebot - eben um diese Antragsteller möglichst sofort repressiv in die Schranken zu verweisen und auf preiswerte halbe Ration setzen zu können.

So ähnlich scheint es bei Dir gelaufen zu sein - oder ?

Da wirst Du keine Chance haben, gehen angehen zu können - denn die hast Du Dir mit der Verweigerung verbaut - also zumindest wird es eine Leistungskürzung geben um 30% - falls Du unter 25 Jahren bist und noch zu Hause wohnst, zu 100%.

Leider herrschen in der (noch) Arbeit habenden Bevölkerung ziemlich krude Meinungen vor, über die Verhältnisse von Hartz IV - wie aus manchen Lersermeinungen in Zeitungen immer wieder hervorgeht.

StephanK
30.08.2007, 22:14
Hallo zeusle,
das ist leider ein sehr unsicheres Terrain. Das Gesetz verpflichtet die Alg II-Bezieher alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen Nun schöpfst Du ja durchaus, nämlich durch Deine selbständige Tätigkeit, aber deren Erträge ernähren Dich jedenfalls nicht ständig.

Nimm den Parallelfall von Niedriglohn-Jobbern: bei denen sagt die ARGE auch nicht einfach "ok, wenigstens hast Du irgendwas, den fehlenden Rest legen wir jetzt immer drauf" sondern liegt ihnen mehr oder weniger stark in den Ohren, sie sollten sich einen besser bezahlten Job suchen. Bei Dir ist es im Grunde nicht anders. Als Alg II-Bezieher kannst Du auch nicht sagen, dass Du nur Teilzeit-Jobs suchst, weil Du Deine selbständige Tätigkeit wenigstens in reduziertem zeitlichen Umfang weiterführen möchtest.

Ich denke, dass man Dir schon eine gewisse Frist einräumen sollte, bis das Geschäft sich wieder erholt hat. Es gibt aber keine genauen Regeln dazu, d.h. Du bist auf Dein Verhandlungsgeschick, Deine Überzeugungskraft und den guten Willen Deines Gegenübers angewiesen.

So oder so solltest Du gegen die Sanktion (ich nehme an, dass Du das mit dem "negativen Bescheid" meinst) Widerspruch erheben. Allzu große Hoffnungen würde ich mir aber an Deiner Stelle nicht machen.

zeusle_75
31.08.2007, 21:55
Vielen Dank für die Antworten. Ich bin 32 Jahre und habe eine eigene Wohnung. Ich denke die können mir nicht 100% kürzen wegen der nicht angenommen Stelle. Ich gehe nächste Woche zum Anwalt. Ich werde mir das nicht gefallen lassen von diesen Sesselfurzern!!

Da will man sich was aufbauen und wird nur hängengelassen! Dieser Staat wird immer schlimmer!

nontes
01.09.2007, 01:07
Da du der U25-Regelung nicht mehr unterliegst, wird man dich nicht mit 100% sanktionieren, sondern nur mit 30% vom Regelsatz.

Die nächste Sanktion beim 2. Fehlverhalten beträgt dann 60% des Regelsatzes, danach geht buchstäblich das Licht aus.

Als du ALG II beantragt hast, da hast du sicherlich eine Informationsbroschüre erhalten. Darin kannst du deine Pflichten :wut: (und Rechte :confused:) nachlesen.

Hier ist sie noch einmal:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf

Bitte Kapitel 14 "Sanktionen" BESONDERS sorgfältig durchlesen !

Ab sofort musst du damit rechnen, dass man deine Verfügbarkeit und deine Arbeitswilligkeit besonders unter die Lupe nimmt.

D.h., du musst täglich deinen Briefkasten leeren und auf Arbeitsangebote und Briefe "unverzüglich" reagieren, d.h., sofort antworten bzw. Bewerbungen schreiben.

Die Kernaufgabe von ALG II ist, die Bedürftigkeit der Leistungsempfänger zu minimieren bzw. diese aus der Leistung zu drängen.

Du hast eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Beachte bitte die damit verbundene Erreichbarkeitsanordnung (EAO).

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-Intern/A201-Organisation/Publikation/pdf/Anhang-B-Anordnungen-des-Verwaltungsrats.pdf

Betroffener
01.09.2007, 02:23
Das wäre auch meine Empfehlung.

So wie die meisten hier, hilft es sehr, wenn man sich mehr Wissen über die bescheidene Gesetzeslage beschafft. Dann wird vieles klarer.

Und vor einem Sozialgericht brauchst Du keinen Anwalt um eine Einstweilige Anordnung zu erreichen, die Dir möglicherweise weiterhilft.

Das Geld für den Anwalt zumal vor dem Sozialgericht, wo für den Anwalt nichts zu verdienen ist und sich auch deswegen nur ganz wenige mit dem Sozialrecht auskennen, ist im wahrsten Sinne des Wortes rausgeworfenens Geld.

Viel Erfolg.

spezi0175
02.11.2007, 13:48
Hallo,

habe Montag auch einen Termin wg. berufl. Situation ect.

Bin seit März selbstständig, mußte im Mai wieder Harz4 beantragen, weil mein Sohn krank wurde und ein weiterer Aufbau nicht möglich war.
Dazu sei erwähnt, dass ich brutto über dem Bedarf liege, netto 2/3 selbst erwirtschafte.
Laut meinen Anwalt ,den ich wegen falscher Berechnung/Bescheid eingeschaltet habe, ist dieser Betrag 1/3 durch die Arge auch noch zu teilen ( die Hälfte für mein Sohn in Ausbildung).

ich unterhalte mich also am Montag mit der Dame vom Amt über 150€ monatlich.....:wut:

Gleichfalls würd emich mal interessieren ob tatsächlich die Mitarbeiter dort beurteilen KÖNNEN ob meine Selbstständigkeit LOHNT, oder unter welchen Voraussetzungen ich mich dem allgem. Arbeitsmarkt tatsächlich wieder zur Verfügung stellen muss!!!

Die hatten Jahre Zeit mir einen Job zu vermitteln.....
nun wollen sie lieber wieder den vollen Betrag Lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen??

Mir fällt zu dem ganzen nicht mehr viel ein.

Außer die Aussage einer Mitarbeiterin in der Arge ( es gibt dort auch nette Leute ) das man zwei Tage Schulung hätte und dann dort ,in der Arge, arbeiten DARF.
Sofern das stimmt (ich wüßte nicht warum diese Frau mich anlügen sollte, die im übrigen dort gehen wird,weil Zutsände unhaltbar sind)

weiß ich jetzt wenigstens warum da nix mehr läuft.....:patsch:

spezi0175
06.11.2007, 18:48
Sodann
der Termin war ja gestern :-)

sie wollen mir die Selbstständigkeit nicht verbieten, aber streichen einige Kosten...betriebliche.....die mein Einkommen verringern, sie wollen also weniger zahlen obwohl die Kosten betrieblich anfallen.

U.a. die Autorate, lt. Anwalt 1. notwendig und zweitens bei der Steuer Einkommen verringert.
Argument der Arge, es würde Vermögen bilden.
Argument des Anwalt: es verliert an Wert....mit jedem Kilometer.

Ab Januar soll ich eine Coaching Maßnahme machen....neben der Selbstständigkeit.
Das Amt meint ich würde ja keine 40 Std. arbeiten und hätte Zeit, leider vergaßen sie dabei das man auch noch Bürotätigkeiten hat, sowie sie auch vergessen haben das HIER bei mir ein besonderer Grund ( Junior 19, krank) vorliegt NICHT MEHR zu arbeiten als zur Zeit 31 Std. Woche.
Ohne An / Abfahrt zum ersten /letzen Kunden.

Ich werde also vom Krankenhaus eine Bescheinigung über die notwendige Zeit zu Hause für den Junior einholen und sie der Arge geben.
Dann darf ich weniger als 40 Stunden arbeiten und alles ist hübsch.

Die Frage WOZU ich CD-Rohlinge brauche mußte ich dann noch beantworten:wut:

Sollten die mir tatsächlich die Autorate streichen...Auto betrieblich notwendig......werde ich das nicht zahlen können, also Auto verkaufen.....mit der Folge meine Selbstständigkeit auf geben zu müssen!!

:sdagegen: