Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : widerspruch gegen hartz 4
Helmut Hintz
27.05.2005, 13:00
:-) hallo zusammen
ich bin seit heute in diesem forum und habe gleich eine frage an alle.
seit januar 05 gehöre ich auch zu den hartz 4 betroffenen.
da ich von meinem glück wusste hatte ich bereits im dezember
widerspruch eingelegt. vor einer woche bekam ich post von der
agentur . der widerspruch müsse begründet werden.
deshalb meine frage . hat irgendjemand schon so einen widerspruch
begründet?
über eine antwort und gegebenenfalls tipps (vernünftige gründe)
würde ich mich freuen
mfg helmut hintz
ps. weiss sonst nicht wohin mit der ganzen kohle :wut:
Betroffener
27.05.2005, 13:22
Interessant, daß das Amt jetzt doch schon nach knapp einem halben Jahr nach der Begründung fragt.
Hier werden Sie geholfen:
Suchfunktion: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_search.gif Suchen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/search.php) - Tipps ALN http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Tipps (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php) - Linksammlung: Linksammlung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=3483#3483)
Da sind auch jede Menge Musterwidersprüche dabei.
Viel Erfolg
StephanK
27.05.2005, 13:28
Hallo und :welcome:
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Widerspruch begründet werden muss. Er hat die Funktion, die Behörde dazu zu zwingen, noch einmal zu überprüfen, ob sie richtig entschieden hat - und dazu braucht es nicht unbedingt eine Begründung. Insofern ist die Auskunft, die Du erhalten hast, nicht richtig.
ABER man sollte sich trotzdem die Mühe machen, einen Widerspruch zu begründen, indem man möglichst konkret darlegt, wo man Fehler auf der Behördenseite sieht. Wenn man darauf verzichtet, macht man es der Behörde sehr leicht, den Widerspruch zurückzuweisen.
Helmut Hintz
27.05.2005, 14:55
:D hallo
zunächst erstmal vielen dank für die prompte antwort.
habe gerade wieder post von der arge bekommen. von juni05-nov.05
haben die netten leute den folgeantrag bewilligt. bekomme aber ab
juni statt 631 euro nur noch 611 euro. wieder keine begründung.
ganz davon abgesehen das die kohle noch nicht einmal für unsere
miete reicht und wir von dem geld was meine frau in ihrem halbtags-
job verdient leben müssen.
viele grüsse
helmut hintz
StephanK
27.05.2005, 15:12
Mit der Begründung ist es bei den ALG II-Bescheiden so ähnlich wie beim Steuerbescheid: Die Begründung besteht in der Berechnung, und die ist jedem Bescheid standardmäßig beigefügt. Sie ist nicht besonders kundenfreundlich gestaltet und schwer lesbar, aber die Mühe sollte man sich in jedem Fall machen.
Um nachverfolgen zu können, was sich nach Ansicht der Behörde geändert hat, solltest Du den bisherigen und den neuen Bescheid nebeneinanderhalten und diese Berechnungen vergleichen. Wenn Du eine Kopie Deines Antrags hast (immer dringend zu raten!), solltest Du auch die Beträge, die Du bei den veränderlichen Posten angegeben hast (meistens Heizung oder auch Miete, vielleicht auch der angerechnete Arbeitslohn Deiner Frau), mit denen im neuen Bescheid vergleichen.
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