Yuna
26.04.2006, 12:18
Hallo,
an meinem letzten Arbeitsplatz habe ich 30 Stunden pro Woche gearbeitet. Als ich arbeitslos wurde, bezog ich 3 Monate ALG und pausierte dann 2 Jahre (also ohne Bezüge). Als ich mich nun erneut arbeitslos meldete, gab ich als Arbeitszeitwunsch 20 Std./Woche an, weil ich davon ausgegangen war, daß ich mich ansonsten auf Vollzeit vermitteln lassen müßte.
Nun meine Frage: Kann ich die angemeldeten 20 Wochenstunden auch auf 30 Wochenstunden (also wie an meinem letzten Arbeitsplatz auch) ändern oder ist das nachträglich nicht möglich und ich bin auf die genannten 20 Stunden festgelegt?
Es ist nämlich so, daß mir bei 20 statt 30 Stunden immerhin 250 Euro ALG verlorengehen und ich das zum einen nicht einsehe, da meine ALV-Beiträge letztlich ja auch an meinem 30-Std.-Gehalt bemessen wurden. Außerdem fehlt mir das Geld, ich könnte damit zumindest meine Rentenversicherung aufstocken.
Kann ich das nachträglich ändern? Und wenn ja: Muß ich es begründen? Und wende ich mich damit an meinen Arbeitsberater oder an die Anmeldung, wo ich seinerzeit auch meinen Antrag gestellt habe? Oder gibt es vielleicht sogar ein entsprechendes Änderungsformular?
an meinem letzten Arbeitsplatz habe ich 30 Stunden pro Woche gearbeitet. Als ich arbeitslos wurde, bezog ich 3 Monate ALG und pausierte dann 2 Jahre (also ohne Bezüge). Als ich mich nun erneut arbeitslos meldete, gab ich als Arbeitszeitwunsch 20 Std./Woche an, weil ich davon ausgegangen war, daß ich mich ansonsten auf Vollzeit vermitteln lassen müßte.
Nun meine Frage: Kann ich die angemeldeten 20 Wochenstunden auch auf 30 Wochenstunden (also wie an meinem letzten Arbeitsplatz auch) ändern oder ist das nachträglich nicht möglich und ich bin auf die genannten 20 Stunden festgelegt?
Es ist nämlich so, daß mir bei 20 statt 30 Stunden immerhin 250 Euro ALG verlorengehen und ich das zum einen nicht einsehe, da meine ALV-Beiträge letztlich ja auch an meinem 30-Std.-Gehalt bemessen wurden. Außerdem fehlt mir das Geld, ich könnte damit zumindest meine Rentenversicherung aufstocken.
Kann ich das nachträglich ändern? Und wenn ja: Muß ich es begründen? Und wende ich mich damit an meinen Arbeitsberater oder an die Anmeldung, wo ich seinerzeit auch meinen Antrag gestellt habe? Oder gibt es vielleicht sogar ein entsprechendes Änderungsformular?