Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autokauf
Koenigsnatter
30.08.2007, 19:32
Hallo,
weiß jemand, wie es sich beim Kauf eines Neuwagens verhält. Es heißt ja, dass der Wagen angemessen sein muss. Aber für 5000,-- € bekomme ich keinen brauchbaren Familienwagen.
Wie würde es denn beim Leasing aussehen? Das ist dann ja nicht mein Eigentum. Das müsste doch der ARGE ergal sein, solange ich die Raten von der Regelleistung bezahle, oder?
Ebenso müsste es sich doch auch beim Finanzkauf oder Kauf auf Kredit verhalten. In allen Fällen ist das Auto nicht mein Eigentum.
Hat jemand schon einmal damit Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank im voraus.
Koenigsnatter
Betroffener
30.08.2007, 21:20
Ich denke schon, dass es für 5000 € sehr brauchbare und familientaugliche Autos gibt.
Mit Hartz IV als Einkommen, kannst Du Dir übrigens eh jegliche Gedanken an Leasing oder Kredit wortwörtlich in die Haare schmieren - es sei denn, Du kannst eine wirklich brauchbare Sicherheit hinterlegen - aber dann bräuchtest Du kein Hartz IV - oder ?
Ausserdem kommt es Gesetzgeber und der Arge auf den Vermögenswert an sich an und die Leasing- oder Kreditraten (wenn das unerwarteterweise doch klappen sollte). Und da passt ein 30.000 € Auto (oder noch besser) nicht zu.
Es gibt nämlich noch die Fürsorgepflicht, darauf zu achten, dass der schon bewußt knappe Regelsatz am Existenzminimum für den Lebensunterhalt gedacht ist - und für nichts anderes.
Wenn Du es Dir also leisten kannst, hohe Leasing- oder Kreditraten zu bezahlen, dann kann es mit der Bedürftigkeit nicht weit her sein - und das wirst Du dann ausgiebig und erschöpfend erklären müssen.
Hier beisst sich die Schlange dann sozusagen wieder in den Schwanz.
Koenigsnatter
01.09.2007, 19:08
Hallo,
Danke für die Infos.
Hatte ich auch wirklich etwas irreführend geschrieben. Wenn dann würde der Kredit oder die Leasingrate auf meine Frau laufen. Die würde auch einen bekommen, da sie in einem sicheren Arbeitsverhältnis steht. Nur war eben die Frage nach dem Amt.
Schließlich zählt sie ja zur Bedarfsgemeinschaft, bezieht aber keinerlei Leistungen, zum Glück.
@ Betroffener
Glaub mir ruhig, für 5000,-- € bekomme ich nur alte Kisten, die nichts besser sind, wie das jetzige. Aber als 4-köpfige Familie braucht man schon eine etwas größeres Auto, dass auch etwas länger dann hält. Leider habe ich in unserem Wohnort und Umgebung noch keins gefunden.
Da müssen wir erst einmal das alte auffahren.
mfg
Koenigsnatter
Hatte ich auch wirklich etwas irreführend geschrieben. Wenn dann würde der Kredit oder die Leasingrate auf meine Frau laufen. Die würde auch einen bekommen, da sie in einem sicheren Arbeitsverhältnis steht. Nur war eben die Frage nach dem Amt.
Schließlich zählt sie ja zur Bedarfsgemeinschaft, bezieht aber keinerlei Leistungen, zum Glück.
.... da unterliegst Du leider einem Irrtum, denn deine Frau ist gem. SGB II auch Hilfsbedürftig wenn ihr Einkommen nicht ausreicht und Du/IHR Alg2 bekommt.
Sehe mal in den Bescheid, da wird schön sauber am Ende aufgeteilt !!!
Ansonsten hat der Mod schon alles geschrieben .......
Betroffener
02.09.2007, 00:17
Glaub mir ruhig, für 5000,-- € bekomme ich nur alte Kisten, die nichts besser sind, wie das jetzige. Aber als 4-köpfige Familie braucht man schon eine etwas größeres Auto, dass auch etwas länger dann hält. Leider habe ich in unserem Wohnort und Umgebung noch keins gefunden.
Da müssen wir erst einmal das alte auffahren.
So wird das wohl sein. Aber das hängt auch von den eigenen Vorstellungen ab. Bei den Koreanern und auch bei Mazda gibt es recht preiswert grosse gebrauchte Familienkutschen wie z.B. den Carnival oder den MPV. Bei knapper Kasse muss man halt etwas atypisch vom Mainstream einkaufen :-)
Nur leider ist das wie mit den Elektrogeräten: Stromsparen ist mit den billigen Geräten nicht drin und einen alten Diesel sollte man heutzutage auch nicht einkaufen.
Koenigsnatter
05.09.2007, 23:27
Hallo,
Danke für die Antworten.
@ Arco
Habe die betroffene Textpassage leider nicht gefunden. Es wird zwar aufgeteilt, aber es ist nicht richtig daraus zu erkennen.
Aber egal, denn hier wird beidesmal die gleiche Antwort gegeben. Wird dann schon stimmen.
@ Betroffener
Stimmt, man muss natürlich Kompromisse eingehen, aber eben keine faulen. Mir wäre es egal, was es für ein Auto ist, nur im Moment würde ich gleich stehen oder sogar schlechter. Einerseits fordert die ARGE Flexibilität und Mobilität, aber ohne Auto ist es etwas schlecht. Wenn ich ein Auto kaufen muss, dann auch eins, wo die ganze Familie reinpasst.
Wäre schon gemein, wenn die Kinder hinterher laufen müssen, weil kein Platz im Auto ist. :)
mfg
Koenigsnatter
Betroffener
06.09.2007, 23:17
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Hartz IV: Autos dürfen nicht mehr als 7500 Euro wert sein (http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/14/0,3672,7002574,00.html)
Bundessozialgericht setzt Grenze hinauf
Autos von Hartz-IV-Empfängern dürfen nicht mehr als 7500 Euro wert sein. Laut Bundessozialgericht dürfen Behörden zum Verkauf teurerer Wagen drängen. Das Urteil ist dennoch ein Erfolg für die Hartz-IV-Empfänger: Bisher lag die Grenze bei 5000 Euro.
Wobei diese Grenze eine schwammige war. Die 7500 € des BSG hingegen sind jetzt erst mal festgeschrieben und werden wieder neu Härtefälle auslösen,
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