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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Illegale Beschäftigung von Amts wegen?


Mark_S
31.08.2007, 07:23
Hallo zusammen,
ich wollte Euch nur eine meiner Erfahrungen, welche ich und meine Frau gemacht haben mitteilen.
Und zwar wollte meine Frau eine Ausbildung machen. Sie kommt aus einem EU-Beitrittsland und nachdem wir geheiratet hatten auch ALGII. Ihr wurde eine 3 monatige Ausbildung in der Pharmacy angeboten. Obwohl es das nicht wirklich war, was sie suchte (sie hat ein anerkanntes Abitur und Uni-FHS Zugang) machte sie es, da wir dachten es sei besser als zuhause zu sitzen und weiter nach was passendem zu suchen.

Die Vereinbarung zwischen ARGE und meiner Frau besagte, dass sie die Ausbildung machen muss und anschliessend bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten. Hinzufügen muss ich, dass die ARGE und auch die Zeitarbeitsfirma wussten, dass sie keinen Führerschein hat. Während der paar Monaten Ausbildung kam auch immerwieder ein Vertreter der Zeitarbeitsfirma in die Schule und erzählte dort, dass sichd ie LEute ohne Führerschein keine Sorgen machen sollte, es wird auf die Fahrgemeinschaften die sich mittlerweile gebildet haben Rücksicht genommen usw. Es wurde auch gesagt sie würde Fahrkosten und Verpflegungsgeld bekommen. Mit diesen Informationen beendete sie dannd ie Ausbildung und dann gingen die Probleme los.

Aufeinmal wurde keine Rücksicht genommen auf Fahrgemeinschaften und der Firma ist es egal wie sie in die Arbeit kommt - dass sie keinen Führerschein hat wusste man aufeinmala uch nicht mehr, obwohl sie das im Personalfragebogen angab. Der Betrieb liegt sehr weit ausserhalb und ist mit öffentlichen Verkehrsmittel garnicht erreichbar zu den Arbeitszeiten. (einfache Fahrt 10.- Euro 2,5-3 Std Dauer)
Im Arbeitsvertrag ist aufeinmal keine Rede mehr von Fahrkosten oder Verpflegungsgeld. 1x im Monat bekommen sie einen Tankgutschein für 30 Liter. (Entfernung zum Arbeitsplatz sind ca. 35km einfach) und der Arbeitsplatz stellte sich als reine FLiessbandarbeit raus wie in jeder Fabrik (paar tausend Gläser am Tag zuschrauben...)

Nun komm ich aber zum eigentlichen Thema, was ich Euch unbedingt mitteilen möchte. Die Zeitarbeitsfirma wollte von meiner Frau die üblichen Arbeitsunterlagen wie Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis usw. Das gaben wir alles ab. Paar Tage drauf kam ein Anruf, sie würden noch eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubis brauchen. Aufenthaltserlaubnis war kein problem, da sie als EU-Bürgerin Freizügigkeit geniesst. Arbeitserlaubnis für EU-Bürger? Haben dann im Ausländeramt angefragt und die teilten mir mit, dass dies Arbeitsamtssache sei. Also dort angerufen in der Hauptstelle und den Sachverhalt geschildert. Darauf meinte die Dame am Telefon, dass es illegal ist und sie garnicht vorher arbeiten darf. Ausserdem sei ihr Land immernoch Beitrittsland und die freie Arbeitsplatzwahl gelte nur für die alten EU Länder.

Ich fragte sie ob das nun ein Scherz sein soll, denn ich bin ein wenig verwirrt. Sie hat die Stelle ja von der ARGE bekommen unter den bestimmten Auflagen von Unterhaltskürzungen usw wenn sie das nicht tut. Daraufhin meinte die Dame, wenn das vom Amt aus geh, dann sol sie ruhig weiter arbeiten und wir müssen den Antrag aber trotzdem schnell stellen. Die Arbeitsvermittlerin die uns das vermittelt hat muss aber eine Stellungnahme dazu schreiben.

Wir dachten wirklich wir sind auf einem anderen Stern. Als ich das meiner Frau erzählte war die erstmal am Ende. Wir haben gestern den Antrag losgeschickt. Bis dato arbeitet meine Frau also illegal bei einer bekannten Zeitarbeitsfirma (welche leider kaum einen seriösen Eindruck macht, obwohl die ja immer so um ihr Image bemüht sind) und das von Amts wegen? Ein grosse Frage tut sich uns auch auf. Nachdem sie ja jetzt eine "Ausbildung" bekommen hat, hat sie eine Chance, dass sie eine richtige Berufsausbildung bezahlt bekommen kann? Oder haben wir uns durch den Wunsch nicht tatenlos rumzusitzen ins eigene Fleisch geschnitten und sie muss nun mit ihrer Schulbildung weiterhin Gläser zuschrauben?

Grüsse Mark

einsamer Wolf
31.08.2007, 10:55
Zitat: Ein große Frage tut sich uns auch auf. Nachdem sie ja jetzt eine "Ausbildung" bekommen hat, hat sie eine Chance, dass sie eine richtige Berufsausbildung bezahlt bekommen kann? Oder haben wir uns durch den Wunsch nicht tatenlos rumzusitzen ins eigene Fleisch geschnitten und sie muss nun mit ihrer Schulbildung weiterhin Gläser zuschrauben?ffice


Ich nehme mal an das es wohl so sein wird, durch die Arbeitsaufnahme besteht für die ARGE ja nun kein Grund mehr ihr eine Richtige Berufsausbildung bzw. Umschulung zu bezahlen.
<O:pEinzige Möglichkeit währe sich auf eigener Faust einen Ausbildungsplatz zu suchen, mit dem üblen Beigeschmack, dass man ihr das ALG II Geld kürzen würde. Da sie ja das bestehende Arbeitsverhältnis kündigen müsste um ihre Ausbildung machen zu können

ratsuchende
31.08.2007, 19:44
Hallo!

Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist bei Verheirateten nur Formsache. Sie hat also nur "halb-illegal" gearbeitet. Das alles und auch die sonstigen Informationen hätten bei Eheschließung geklärt werden können. Die Ausländerbehörde hätte eigentlich darauf hinweisen können...

Es gibt genügend Hochqualifizierte, die auch "Gläser schrauben". Es bleibt ihr jede Möglichkeit, ihr Abitur hier anerkennen zu lassen, um zu studieren, sie bekommt dann auch Bafög oder sích eine Ausbildungsstelle zu suchen. Allerdings ohne Unterstützung der Arge.

Thomas188
02.04.2008, 17:00
Dazu hab ich auch eine Interesante erfahrung die ich mal gesammelt hab find ich richtig gut wird ich bestimmt Interessieren mit welchen Methoden auf dem Arbeitsamt gearbeitet wird.

Ist ca 3 Jahre her da war ich nach einer zwei Monatigen Arbeitspause eine Neue Stelle bekommen alles gut und schön.
Als ich nach drei Monaten Krank wurde bekam ich drei wochen später eine Rechnung der Krankenkasse geschickt sofort hin angerufen ich wäre seit 2 Monaten nicht Arbeitslos gemeldet und Arbeit hät ich auch keine.
Ich zu meinem Chef Rechnung hingeblätter hat auch ohne weiters das Ding bezahlt mit den anderen Sachen von Abzügen die ich laut Abrechung hatte hab ich mich dann Persönlich mit ihm geeinigt.
So jetzt kommt das beste ich aufs Arbeitsamt ich möchte mich Arbeitslos melden obwohl ich bei Firma Mustermann arbeite aber die mich nicht anmelden will und die Beiträge für mich nicht abführt und ich zumindestens Krankenvers. sein will.
Die Antwort des Arbeitsamt kommt direkt und ohne Umschweife sie können sie nur Arbeitssuchend melden und nicht Arbeitslos und müsste mich Privat Vers. das wäre dann ok von ihnen aus und wenn das laufen würde könnte ich mich ja Selbständig machen.

So mal eine Frage das kann ja dann nicht illegal mehr sein ich hab ja sogar das Arbeitsamt davon in Kenntnis gesetzt?

fragi
02.04.2008, 17:46
Hallo Thomas,

So mal eine Frage das kann ja dann nicht illegal mehr sein ich hab ja sogar das Arbeitsamt davon in Kenntnis gesetzt?

Die Antwort war zwar falsch, aber im Grunde doch wieder richtig, denn die BA gehts im Endeffekt nichts an, ob dein AG Beiträge zahlt oder nicht.

Dazu ein wenig Hintergrund zum Deutschen Sozialsystem:
Die Krankenkasse zieht für alle (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und natürlich die eigenen KV und PV) die Beiträge von AG ein.
Von hier bekommt auch die BA die Beiträge zugewiesen.

Das heißt, der richtige Ansprechpartner für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge wäre die krankenkasse gewesen, und diese hätte unter Nachweisen (Arbeitsvertrag, nachweis des Zahlungseingang o.ä) aktiv werden müssen gegen den Arbeitgeber!