PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstaustattung oder einmalige Beihilfe?


sandra_hwi
26.04.2006, 15:19
Erstaustattung oder einmalige Beihilfe sind durch zwei unterschiedliche Paragraph beschrieben einmal § 23 Abs.3 SGB II(Erstausstattung) und einmal §§ 12 u. 21 BSHG (einmalige Beihilfe). Sehe ich das Richtig ?
Ich bin Alg 1 Empfänger und lebe mit meinem Mann in Trennung. Deshalb habe ich mir eine neue Mietwohnung genommen. Da mir außer einem Bett und einem Tisch nix in der Wohnung gehört, wollte ich einen Antrag auf Beihilfe zum Kauf einer Waschmaschine stellen. Nach welchen Paragraphen soll ich nun den Antrag stellen??

mfg Sandra

StephanK
28.04.2006, 15:21
Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gibt es seit Anfang letzten Jahres nicht mehr unter diesem Namen; es ist abgelöst worden durch das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/index.html), oder besser gesagt in das Sozialgesetzbuch integriert worden. Du gehörst aber nicht zur "Zielgruppe" des SGB XII, sondern, weil Du erwerbsfähig bist, zur "Zielgruppe" des SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende".
Anschaffungen wie z.B. eine Waschmaschine können nach § 23 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__23.html) finanziert werden. Dafür ist nicht Voraussetzung, dass Du auch Alg II bekommst (§ 23 Abs. 3 Satz 2 SGB II). Zuständig ist die ARGE, und natürlich musst Du Nachweise über Dein Einkommen, also Dein - geringes? - Alg I vorlegen.