sandra_hwi
26.04.2006, 15:19
Erstaustattung oder einmalige Beihilfe sind durch zwei unterschiedliche Paragraph beschrieben einmal § 23 Abs.3 SGB II(Erstausstattung) und einmal §§ 12 u. 21 BSHG (einmalige Beihilfe). Sehe ich das Richtig ?
Ich bin Alg 1 Empfänger und lebe mit meinem Mann in Trennung. Deshalb habe ich mir eine neue Mietwohnung genommen. Da mir außer einem Bett und einem Tisch nix in der Wohnung gehört, wollte ich einen Antrag auf Beihilfe zum Kauf einer Waschmaschine stellen. Nach welchen Paragraphen soll ich nun den Antrag stellen??
mfg Sandra
Ich bin Alg 1 Empfänger und lebe mit meinem Mann in Trennung. Deshalb habe ich mir eine neue Mietwohnung genommen. Da mir außer einem Bett und einem Tisch nix in der Wohnung gehört, wollte ich einen Antrag auf Beihilfe zum Kauf einer Waschmaschine stellen. Nach welchen Paragraphen soll ich nun den Antrag stellen??
mfg Sandra