Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nicht erforderlicher Umzug
Hallo, als erstes möchte ich sagen, dass ich das Arbeitslosennetz sehr gut finde.
Zu meinen Fragen: im Bekanntenkreis haben wir ein Problem. Unsere Bekannten würden gerne aus einem sogenannten Gheto ausziehen. Mit dem neuen Mietangebot sind sie zum Jobcenter gegangen. Die haben es mündlich abgelehnt mit der Begründung "nicht erforderlich". Die neue Miete ist unter der Mietobergrenze und auch die qm stimmen. Sie sind dann zu dem neuen Jobcenter gegangen. Die haben keine Probleme mit einem Umzug. Aber trotzdem bleiben die anderen bei ihrer Meinung. Die Frau ist nervlich so am Ende, da das Haus wo sie drinn wohnen ständig die Polizei eingeht, Solch ein Lärmpegel besteht auch Nachts wird keine Rücksicht genommen. Die Frau schläft jetzt die meiste Zeit bei ihrem Sohn um zur Ruhe zu kommen. Erhält Medikamente dafür u.s.w.. Der Hausarzt sagt er könne trotzdem kein Attest ausstellen. Umzugskosten und Renovierung kommt auch nicht auf das Amt zu. 15-jährige Tochter hat auch Angst raus zu gehen. Ständige Anmachereien. Ich kenne diesen Stadtteil, es geht schon seit einigen JAhren so da. Brennpunkt kriminalität u.s.w.. Keiner würde da mehr freiwillig hinziehen.
Was kann die Familie jetzt tun? Sie sind so verzweifelt. Vielleicht könnt ihr mir noch einen Rat geben.
Vielen Dank im Voraus!
StephanK
31.08.2007, 16:04
:welcome: 11-12,
natürlich kann sie niemand am Umzug hindern, erst recht nicht, wenn sie nicht auf die Übernahme der Umzugskosten (und auch nicht auf die Übernahme einer Mietkaution?) angewiesen sind.
Das Problem ist freilich, dass vermutlich die neue Wohnung teurer sein wird als die alte. Die angebliche "Nichterforderlichkeit" führt dazu, dass - auch wenn die neue Wohnung preislich im Rahmen der Angemessenheit liegt - nur Kosten der Unterkunft in Höhe der alten Miete gezahlt werden, so schreibt es § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II vor Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.Wenn das nur fünf Euro im Monat ausmacht, kann man damit leben, aber da das Alg II sowieso schon zu niedrig ist, wird es bei größeren Beträgen sehr schwierig, einen Teil der Miete aus der Regelleistung für den Lebensunterhalt aufzubringen.
Allerdings kann man einen Konflikt über die Miethöhe auch noch nach einem Umzug ausfechten.
Guten morgen Stephan,
danke für deine Unterstützung. Soviel ich weiß ist die neue Wohnung nicht teurer. Werde mich da aber noch einmal schlau machen. Ja, die alte KAution gehört dem Jobcenter. Er müsste bei der neuen Whg. eine Neue hinterlegen. Wir werden versuchen b, wenn alles gut geht, es beim neuen Amt zu beantragen. Aber der neue Vermieter wäre auch mit einer RAtenzahlung einverstanden. Vielleicht geht ja doch noch alles gut aus.
Ist diese psychische Belastung und die Bedrohungen kein Grund? Muss da echt ersteinmal ein richtiger Angriff mit Verletzungen stattfinden?
Danke
StephanK
01.09.2007, 11:27
Ist diese psychische Belastung und die Bedrohungen kein Grund? Muss da echt ersteinmal ein richtiger Angriff mit Verletzungen stattfinden?"Psychische Belastungen" sind eine schwer greifbare Sache, zumal sie viel mit eigenen Toleranzschwellen, Erwartungen usw zu tun haben. So lange sich das auf Lästigkeiten und Unannehmlichkeiten beschränkt, würde ich sagen: nein. Die Grenzen sind halt fließend... Anders sähe es schon aus, wenn die Auswirkungen eine ärztliche Behandlung erforderlich machen.
Regelrechte Bedrohungen sind jedoch durchaus ein Grund, wobei natürlich das Problem besteht, sie nachzuweisen.
Genau so sehe ich das Problem auch, es ist eigentlich gar nicht beweisbar.
Meine Bekannte wird schon wegen der Sache behandelt, sprich sie erhält Medikamente dafür. Und schläft fast nur bei ihrem Sohn, sonst bekommt sie keine Ruhe mehr.
Wie gesagt ich hoffe wir können noch das Beste ereichen.
Danke
StephanK
01.09.2007, 15:42
Meine Bekannte wird schon wegen der Sache behandelt, sprich sie erhält Medikamente dafür. Und schläft fast nur bei ihrem Sohn, sonst bekommt sie keine Ruhe mehr.Dann sollte es nicht schwierig sein, eine ärztliche Bescheinigung darüber zu bekommen, in der möglichst ausdrücklich drin stehen sollte, dass die Probleme und Belastungen ihre Ursache in der Wohnumgebung haben und nur durch eine Ortsveränderung wirklich zu beheben wären, weil der Arzt sonst nur an Symptomen herumkurieren kann.
Wie schon gesagt, der HA wollte kein Attest ausstellen. Ich weiß leider nicht warum. Muss ich nochmals erfragen. Sonst muss sie nochmals zu einem Neurologen gehen. Wir werden alles versuchen, was in unserer Macht steht. Und Aufgeben gibt es nicht.
Danke!
Wie schon gesagt, der HA wollte kein Attest ausstellen. Ich weiß leider nicht warum
Der Hausarzt hat mit Sicherheit keine Lust, bei dem etwas variablen Krankheitsbild in ein denkbares Gerichtsverfahren hineingezogen zu werden, bei dem er dann seine Diagnose gegenüber einem Amtsarzt belegen und verteidigen muss.
Ich danke euch allen für die schnelle Hilfe.
Nun sieht es wohl ganz gut aus. Jetzt happert es anscheinend nur noch an der Mietkaution. Gibt es da noch etwas auf Darlehnsbasis? Oder hat sich da etwas Grundlegendes geändert?
Danke das es dieses Forum gibt. Würde allen empfehlen hier mal zu surfen, viele interessante Themen.
StephanK
05.09.2007, 22:31
... Mietkaution. Gibt es da noch etwas auf Darlehnsbasis? Oder hat sich da etwas Grundlegendes geändert?Nein, da hat sich nix geändert: Mietkautionen gibt's nur als Darlehen, das durch monatliche Abzüge vom Alg II abgestottert werden muss.
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