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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überleitung von Unterhaltsansprüchen


annima66
26.04.2006, 15:47
Hallo an alle,
toll, daß es dieses Forum gibt.
Ich habe eine Frage, die vielleicht etwas kompliziert ist und eine längere Vorgeschichte hat:
Mein Mann (wir sind seit einem Jahr verheiratet) hat zwei Kinder aus der ersten Ehe. Ein Sohn lebt bei uns, der andere bei seiner Mutter. Die Mutter bezieht seit gut einem Jahr Hartz IV. Mein Mann und sie haben vereinbart, daß keiner der beiden für das jeweils andere Kind Unterhalt bezahlt.
Ihr war bereits im Herbst gesagt worden, sie dürfe nicht auf Unterhalt verzichten.
Jetzt hat mein Mann vom Arbeitsamt die Aufforderung bekommen, seine Einkünfte nachzuweisen, daß er für das Kind und für sie Unterhalt zahlen soll.
Für seine geschiedene Frau zahlt er schon lange keinen Unterhalt mehr, weil sie einen Lebensgefährten hat. Den hat sie natürlich nicht beim Arbeitsamt angegeben. Da er Fernfahrer ist und nur am Wochenende bei ihr ist, könnte man das natürlich auch nicht so leicht nachweisen.
Darüber hinaus vermutet mein Mann, daß sie nach wie vor Pflegegeld für die Pflege ihrer Mutter, die im Nebenhaus wohnt, bekommt.

Wir wissen, daß auf Kindesunterhalt eigentlich nicht verzichtet werden kann, aber wir hatten das so geregelt, weil der Junge, der jetzt bei uns wohnt, extrem schwierig ist und die Mutter mit ihm nicht mehr klarkam und sie froh war, ihn loszusein und sie ja sonst auch zahlen müßte. Das Jugendamt hatte uns das so geraten als private Vereinbarung.

Außerdem, wenn mein Mann jetzt Unterhalt für das eine Kind zahlen muß, dann müßte er doch seine geschiedene Frau auch auffordern, für das hier lebende Kind Unterhalt zu zahlen. Und dann muß sie doch nachweisen, daß sie sich vermehrt um Arbeit bemüht (das tut sie nämlich im Moment überhaupt nicht, sie hat einen Aushilfsjob als Friseurin, und das reicht ihr).

Wir haben jetzt erst einmal dem Arbeitsamt einen Widerspruch geschickt. Aber wie sollen wir uns dann verhalten? Eigentlich wollen wir sie ja nicht "verpfeifen", aber wir sehen es auch nicht ganz ein, zu zahlen.

Sollte sie dann besser von sich aus auf Hartz IV verzichten, um nicht auf einmal eine Betrugsanzeige zu bekommen?

Darüber hinaus ist es auch noch so, daß ich z. Z. noch ALG I bekomme, dies am 20.05. ausläuft und auch noch Hartz IV beantragen werde. Allerdings ist es gut möglich, daß mein Mann dann doch zu viel verdient. Aber wenn er Unterhalt zahlen muß, rutscht er dann vielleicht doch unter die Grenze.

Wer kann mir helfen, daß wir uns richtig verhalten?
Danke im voraus für Info.

Die Ägypter
26.04.2006, 16:14
Hallo annima66,

du schreibst:

Mein Mann (wir sind seit einem Jahr verheiratet) hat zwei Kinder aus der ersten Ehe. Ein Sohn lebt bei uns, der andere bei seiner Mutter. Die Mutter bezieht seit gut einem Jahr Hartz IV. Mein Mann und sie haben vereinbart, daß keiner der beiden für das jeweils andere Kind Unterhalt bezahlt.
Ihr war bereits im Herbst gesagt worden, sie dürfe nicht auf Unterhalt verzichten.

und es stimmt - sie darf nicht auf Unterhalt verzichten und private Vereinbarungen sind in keinster Weise relevant... Unterhaltsverzichtserklärungen in jedweder Form werden dann nicht anerkannt, wenn irgendwelche Sozialleistungen anstehen...

Sicherlich ist sie im Gegenzug dann für das bei euch lebende Kind ebenfalls unterhaltspflichtig - wird aber, da sie unter dem pfändbaren Satz liegt, defakto nicht zahlen müssen... Inwieweit da ein ev. Pflegegeld berücksichtigt wird, weiß ich nicht...

Dann noch folgendes: selbst wenn sie sich friseurmäßig etwas dazuverdienen sollte (scheint ebensowenig gesichert zu sein, wie das vermutete Pflegegeld), so ist es eben auch so, dass das ALG II kaum zum Leben reicht und sie Verantwortung für ein Kind hat... Ich weiß nicht ob "Verpfeifen" da sinnig ist - letztlich handelt es sich ja auch um ein Kind deines Mannes, da wird man sicherlich wollen, dass es dem Kind auch gut geht... Gleiches gilt für deine "Empfehlung" auf ALG II zu verzichten... wovon sollen denn die beiden dann leben?

PS. liegt denn die Empfehlung des Jugendamtes in Schriftform vor?

annima66
26.04.2006, 16:28
...Dann noch folgendes: selbst wenn sie sich friseurmäßig etwas dazuverdienen...
doch, das ist eine Tatsache

...sollte (scheint ebensowenig gesichert zu sein, wie das vermutete Pflegegeld), so ist es eben auch so, dass das ALG II kaum zum Leben reicht und sie Verantwortung für ein Kind hat... Ich weiß nicht ob "Verpfeifen" da sinnig ist - letztlich handelt es sich ja auch um ein Kind deines Mannes, da wird man sicherlich wollen, dass es dem Kind auch gut geht... Gleiches gilt für deine "Empfehlung" auf ALG II zu verzichten... wovon sollen denn die beiden dann leben?...

Lebensgefährte bringt sich finanziell sehr ein, außerdem wird sie von Mutter unterstützt, natürlich alles nicht offiziell. Ihr (der Ex-Ehefrau) gehören auch die Häuser, in dem sie und Kind bzw. nebenan Mutter wohnt, allerdings sind noch Schulden drauf, wieviel, wissen wir nicht.

...PS. liegt denn die Empfehlung des Jugendamtes in Schriftform vor?...
Nein, war nur mündlich.

Die Ägypter
26.04.2006, 16:43
Wenn das alles wirklich so ist, was man von außen immer schwer beurteilen kann, ist es natürlich schwierig...

Gut wäre es, die Aussage vom Jugendamt schriftlich anzufordern und die ArGe darauf hinzuweisen, dass sich etwaige Unterhaltsansprüche für die Kinder gegenseitig nahezu aufheben (Alter der Kinder?). Ich denke, wenn das nichts nützt ist vielleicht der Hinweis auf indirekte Unterstützung angebracht - wobei das ein Grenzgang ist, denn der neue LV wird nicht zu einer finanziellen Unterstützung verdonnert werden können - nach BGB = sollte hier "zwanghaft" etwas unterstellt werden, kommt sie ggf. in Nöte, wenn die Leistung eingestellt wird und der LV eben nicht finanziell aushilft.

Das mit den Häusern erkläre mir bitte näher... auch - wie Aufteilung nach Scheidung war etc.

Wie lange ist die Scheidung überhaupt her? Du schreibst ja, die ArGe will ihn auch zu Betreuungsunterhalt verdonnern... wie war das alles im Zuge der Scheidung genau? Was wurde ggf. tituliert?

annima66
26.04.2006, 17:08
...und die ArGe darauf hinzuweisen, dass sich etwaige Unterhaltsansprüche für die Kinder gegenseitig nahezu aufheben (Alter der Kinder?)...
Arbeitsagentur ist im Widerspruch darauf hingewiesen worden. Die Kinder sind 14 und 12 Jahre alt.

...Das mit den Häusern erkläre mir bitte näher... auch - wie Aufteilung nach Scheidung war etc...
Sie/die Ex-Frau ist als Eigentümerin beider Häuser im Grundbuch eingetragen. Sie ist auch bei der Bank als Schuldnerin eingetragen, mein Mann als Bürge.

...Wie lange ist die Scheidung überhaupt her?...
Scheidung war im Nov. 2003.

...Du schreibst ja, die ArGe will ihn auch zu Betreuungsunterhalt verdonnern... wie war das alles im Zuge der Scheidung genau? Was wurde ggf. tituliert?...
Mein Mann zahlte aufgrund von Mangelverteilung 2 x 159,- EUR für die Kinder, da damals noch beide bei ihr wohnten, das ist auch tituliert.
Unterhalt für sie ist nicht aufgeführt worden.

Die Ägypter
26.04.2006, 17:56
Moment, der Unterhalt für das Kind, das inzwischen bei euch lebt, wurde aber doch wohl abgeändert?

Ansonsten - wenn der Unterhalt für das noch bei ihr lebende Kind tituliert ist - ihr im Gegenzug aber den Unterhalt für das bei euch lebende Kind nicht gerichtlich abgeändert habt, dann sieht es mau aus...

Wer hat denn das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht und wurde irgendetwas zur Kindersorge schriftlich geregelt?

Das mit den Häusern verstehe ich nicht - wenn überhaupt steht ihr ein Haus zu - und nicht 2 Häuser - ich vermute auch, dass sie auf Unterhalt für sich verzichtet hat, um beide Häuser zu bekommen =? für die dann dein Mann bürgt = wer trägt denn die Schulden für beide Häuser ab...?

annima66
26.04.2006, 18:25
Moment, der Unterhalt für das Kind, das inzwischen bei euch lebt, wurde aber doch wohl abgeändert?
Nein, ist nichts gerichtlich gemacht worden.

Wer hat denn das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht und wurde irgendetwas zur Kindersorge schriftlich geregelt?
Es besteht gemeinsames Sorgerecht.

Das mit den Häusern verstehe ich nicht - wenn überhaupt steht ihr ein Haus zu - und nicht 2 Häuser - ich vermute auch, dass sie auf Unterhalt für sich verzichtet hat, um beide Häuser zu bekommen =? für die dann dein Mann bürgt = wer trägt denn die Schulden für beide Häuser ab...?
Die Häuser gehören ihr beide, auch schon während der Ehe. Mein Mann hat "nur" gebürgt für die Darlehen. Sie zahlt die Schulden für das neuere Haus, Grundstück und älteres Haus (wo Mutter mit Wohnrecht lebt), sind ihr schuldenfrei überschrieben.
Sie hat auf Unterhalt verzichtet, schon damals in der Trennungszeit, weil sie einen festen Freund hatte, der bei ihr lebte.