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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnungssuche als ALG-II-Empfänger und Frage wegen NK etc


PeggyP.
26.04.2006, 17:17
Hallo,

habe zwar nun schon einige Threats gelesen...aber schlauer wurd ich nicht unbedingt draus.

Ich habe von August 05 bis Februar 06 im Hunsrück, RLP, gelebt.
Da dort wegen Arbeit allerdings nichts ging, habe ich mich in Pforzheim, BW, beworben und habe auch...wenn auch nur einen 300 Euro Job, etwas gefunden.
Hatte in RLP Harzt 4 bekommen und bin dann hier Mitte Februar gleich zum Amt.
Bis heute hab ich allerdings immernoch kein Geld bekommen.

Kurzzeitig bin ich bei meiner Schwester untergekommen.
Die lebt allerdings in einer 1-Zimmer-Wohnung und das geht halt nicht immer so gut.
Von meinen 300 Euro,die ich zur Zeit habe, muss ich noch 165 Euro Miete abtreten.

Jedenfalls bin ich seit Februar auf der Suche nach einer Wohnung und kann kurz und bündig sagen: NIX.
Bin bisher absolut nicht fündig geworden.
Es waren zwar schon schöne Wohnungen dabei,die ich auch sofort genommen hätte...aber die Vermieter haben sich meist garnichtb gemeldet.

Ich soll ja einen nichtunterschriebenen Mietvertrag beim Arbeitsamt vorlegen...aber welcher Vermieter macht das schon groß?
ich bin echt am verzweifeln...vorallem weil meine schwester jetzt bald auszieht und ich immernoch nichts habe.

Habe hier was von Blankomietverträgen gelesen.

Wie geht das?
Soll ich jedem Vermieter so einen geben und sagen "wenn sie sich für mich entscheiden, ausfüllen und mir bringen"?
Es ist echt schwer was zu finden.

Vorallem weil auch der Mietspiegel bei 217,80 Euro liegt...da findet man ja so gut wie garnix.

Wie ist das eigentlich dann mit den Nebenkosten, Strom, Wasser etc?

Weil ich jetzt n paar Wohnungen suche, die um die 240 Euro KM liegen.
Muss ich zu der Differenz auch NK, Strom, Wasser etc zahlen?
Oder wird das Pauschal vom Amt übernommen?

Sorry für die doofen und vielen Fragen...aber da blick ich mit meinen 20 Jahrenn doch net so ganz durch.

Viele Grüße, Peggy

Die Ägypter
26.04.2006, 18:04
Hallo Peggy,

ja - zumeist werden noch nicht unterschriebene Mietverträge von der ArGe zwecks schriftlicher Zusicherung der Angemessenheit erwartet.

Strom und Warmwasser zahlst du aus dem Regelsatz. Wenn die Freundin auszieht, kannst du dann nicht den Mietvertrag übernehmen?

und...

Weiß das Amt, dass du anteilig Miete zahlst?

Wieso lebst du jetzt nur von deinem Verdienst von 300 Euro???

Und überhaupt, hast du dich bei der früheren ArGe abgemeldet, hast du wegen des Jobs in einem anderen Zuständigkeitsbereich keine Notwendigkeitsbescheinigung für den Umzug beantragt???

PeggyP.
26.04.2006, 18:25
hy

Wenn die Freundin auszieht, kannst du dann nicht den Mietvertrag übernehmen?

Die Wohnung ist nicht unbedingt sehr gut.
Die Fenster sind undicht, der Kühlschrank kaputt und es gibt diverse weitere Mängel.
Zudem ist die Miete 240 Euro kalt für ein kleines Zimmer und dafür gibt es auch hier und da 2 Zimmer Wohnungen.

Weiß das Amt, dass du anteilig Miete zahlst?
Ja, hab Mietvertrag und Zahlungen von Stadtwerken etc vorgelegt.

Wieso lebst du jetzt nur von deinem Verdienst von 300 Euro???

Bin am 15.2. nach Pforzheim gezogen. War daraufhin hier gleich beim Arbeitsamt und hab meinen Antrag von RLPn nach BW legen lassen bzw wollte das.
Die hat mir dann alles mirgeben und am 13.3. war ich dann dort und hab das abgeben.
Aber es fehlte 1 Kontoauszug (3 Monate) und noch die Bescheinigung von meinem Chef.
Hab den nächsten Termin dann am 13.4. gehabt und dort alles abgegeben.
Habe die "so höchst unfreundliche" Frau dort gefragt, wie lange es dauert, weil ich von 300 Euro lebe und auch Miete (165 Euro WM) davon zahlen muss.
Sie meinte daraufhin, das es gut 6 Wochen dauern kann und wenn es sein muss, schreibt sie drauf, es eilt...
Soviel dazu...

Und überhaupt, hast du dich bei der früheren ArGe abgemeldet, hast du wegen des Jobs in einem anderen Zuständigkeitsbereich keine Notwendigkeitsbescheinigung für den Umzug beantragt???

Ich hatte kurz vorher dort noch einen Termin und naja...als ich meinte, ich habe dort erstmal einen 300 Euro-Job, bekam ich die Frage "Sie wollen wirklich für 300 Euro arbeiten gehen".
Habe den dann auch gefragt, wie das alles weiter läuft und er meinte kurz:
Runterfahren-Wohnung suchen-umziehen.
Da ich bereits ne komplette Wohnungseinrichtung habe, hab ich ihn wegen Umzugskosten gefragt etc.
Ich bekam die Antwort, das es doch billiger ist, hier im Möbellager second-hand-möbel zu kaufen.

Notwendigkeitsbescheinigung??
Was ist das?

Ohje...hab ich hoffentlich nix falsches gemacht...

Die Ägypter
26.04.2006, 19:52
Hallo Peggy,

mach dir keine Sorgen - ich hab einfach nur die ArGe- und Opt. Kommune-Misstrauenserkrankung und bin bekanntermaßen für handfeste, schriftliche Belege...

Trotzdem hätte dein Umzug von der ArGe übernommen werden können, wenn du ihn schriftlich beantragt hättest - schließlich bist du wegen eines Job´s umgezogen und darüberhinaus hast du die alte ArGe sozusagen "entlastet"...

Was deine Jetztsituation angeht... würde ich an deiner Stelle auf einen Vorschuss pochen und zwar mit Vehemenz, denn jeden Tag, den du beweisbar überlebst, machst du dich gegenüber der ArGe in deiner Hilfebedürtigkeit unglaubwürdig...

Ich hoffe, dass sie wenigens dein Antragsdatum anerkennen und rückwirkend leisten....

elliken
26.04.2006, 21:17
Hallo Peggy,

hier in Berlin ist es durchaus üblich, dass die Vermieter statt eines Blankomietvertrages ein "Wohnungsangebot" ausstellen. In diesem Wohnungsangebot stehen alle relevanten Details wie Wohnungsgröße Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten etc. So ein Wohnungsangebot kann man dann beim JobCenter einreichen und Du bekommst dann, wenn die Wohnung als "angemessen" betrachtet wird eine Mietkostenübernahmebescheinigung (hier dauert so etwas im Schnitt gute zwei Wochen), die dann wiederum dem Vermieter vorgelegt wird.
Wie Kristin es bereits auch schon mal in einem anderen Thread erwähnte, hatte ich auch bei größeren Wohnungsgesellschaften die besseren Chancen, da sie eher bereit sind, an Harz IV-Empfänger zu vermieten.

Wünsche Dir viel Glück! :-)

elliken

PeggyP.
04.05.2006, 21:02
Huhu ihr.

sorry für die späte Antwort...habe kein Internet zur freien Verfügung.

Geld habe ich immernoch nicht bekommen...obwohl mein Konto genau 30 cent zeigt.
Muss morgen früh hin und denen nochmal auf die Füße treten und hab für nächste Woche Donnerstag einen Termin, wo ich definitiv Geld bekommen *soll*.

Wegen dem Umzug:
Meine Sachen stehen komplett noch bei meiner Mutter, weil ich keine Möglichkeit habe, sie bei meiner schwester mit rein zu räumen.
Meine Schwester hatte mir demletzt einen Zeitungsartikel gegeben.
Da war ne Frau auch wegen Arbeit umgezogen und hat erst später ihren Umzug beantragt.
Das Arbeitsamt sagte nein und sie ging zum Anwalt...und das Aamt musste zahlen.

Zum Antragsdatum:
Hab für Februar und März von RLP bekommen und heute ne Absage von BW, das sie das für den Zeitraum ablehnen (was ja klar ist, da ich es ja von RLP bekommen habe).

Verdienstbescheinigung wollen sie auf einmal haben (hatte sie beim Antrag abgeben dabei, aber die Tante wollte sie net haben *grml*).

Naja...bin mal weiter gespannt bei den heinis...