ALN - Robot
28.05.2005, 11:31
Beweislast: Bezahlung einer Nachnahmesendung
Ein Urteil des Amtsgerichts Bielefeld kann im Streitfall Probleme für Versender von Waren mit sich bringen kann.
Das Gericht schreibt:
"Werden Waren gegen Nachnahme versandt, so besteht eine vom Versender zu wiederlegende tatsächliche Vermutung, dass der Nachnahmebetrag bei Aushändigung der Ware an den Empfänger von diesem bezahlt wurde.
Da es nicht üblich ist, dasss bei Nachnahmesendungen eine Quittung seitens des ausliefernden Unternehmens ausgestellt wird, kann der Beklagte nicht darauf verwiesen werden, dass er den Beweis der Zahlung durch Vorlage eine Quittung führen muss.
AG Bielefeld, NJW RR 04,560
Der Artikel zur Meldung hier... (http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=30)
Ein Urteil des Amtsgerichts Bielefeld kann im Streitfall Probleme für Versender von Waren mit sich bringen kann.
Das Gericht schreibt:
"Werden Waren gegen Nachnahme versandt, so besteht eine vom Versender zu wiederlegende tatsächliche Vermutung, dass der Nachnahmebetrag bei Aushändigung der Ware an den Empfänger von diesem bezahlt wurde.
Da es nicht üblich ist, dasss bei Nachnahmesendungen eine Quittung seitens des ausliefernden Unternehmens ausgestellt wird, kann der Beklagte nicht darauf verwiesen werden, dass er den Beweis der Zahlung durch Vorlage eine Quittung führen muss.
AG Bielefeld, NJW RR 04,560
Der Artikel zur Meldung hier... (http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=30)