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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Produktvermarktung über Onlineshop und Ebay


TumadieMoerchen
26.04.2006, 21:17
Hallo,

Ich möchte mich selbstständig machen. Ich möchte Produktvermarktung über einen Onlineshop z.B. über Ebay betreiben. Mein Eigenkapital ist hier sehr gering und überschaubar.
Wird so ein Vorhaben durch das Überbrückungsgeld gefördert?
Natürlich wird ein gewerbeschein und ein abgeichneter Businessplan zu erstellen sein. Momentan beziehe ich ALG1 noch bis zum 01.08.2006

Betroffener
27.04.2006, 03:00
Hallo zurück,

grundsätzlich gesagt, gibt es auch dafür Überbrückungsgeld - wenn die Einschätzung der sachkundlichen Stelle das befürwortet.

Aber genau hier sehe ich den Hase im Pfeffer liegen.

Solche Shops (mit und ohne Ebay) gibt es wie Sand am Meer und meist eher weniger erfolgreich unter anderem auch, weil die Kapitaldecke von Anfang an zu dünn war und bleibt.

Lieferanten wollen heutzutage meist Vorkasse (oder zumindest Sicherheiten), die Kunden sind dünn gesäht und haben Ansprüche an Service und Gewährleistung und die laufenden Kosten müssen auch abgedeckt werden.

Dann kommt noch das Finanzamt dazu.

Existenzgründung aus ALG I + ALG II: ICH-AG / Existenzgründerzuschuß / Einstiegsgeld (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#27)

BMWA Existenzgründer
BMWA - Existenzgründer (http://www.existenzgruender.de/01/)

Da würde ich ziemlich genau hingucken, ob das Risiko trotzdem eine Chance zum Erfolg verheisst - oder nur Geld verbrennt.

Nachtrag:
Ansonsten solltest Du auch hier mal reinschauen:
Internet:
Pleitewelle bei Ebay-Shops (http://focus.msn.de/digital/netguide/Internet_nid_28164.html)

TumadieMoerchen
07.07.2006, 12:44
Hallo,

Erstmal vielen Dank für alle Tips aus diesem Forum. Konnte nun meine gewerbe anmelden und es wurde vom Arbeitsamt auch das Überbrückungsgeld genehmigt.
Natürlich kam als erstes Post vom Finanzamt. Da ich vermutlich im ersten Jahr kein grossen Gewinn erzielen werde hab ich die kleinunternehmerregelung nach ³19 angekreuzt.
ich müsste nun wissen, was man unter dem Punkt "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung" für einen eintragen muss oder werde ich generell bis zu einer Grenze von 17500 eingestuft?
Muss ich überhaupt Vorauszahlungen leisten? Hab mal geschaut im ersten jahr ist der gewinn mtl. etwa bei 300€

Betroffener
07.07.2006, 18:20
Hallo Limburger,

ich denke - ohne lange drum herum zu reden - das ist eine Frage für den Steuerberater, den Du ohnehin brauchst (oder brauchen wirst).

Der Gewinn und die Versteuerung ist die eine Sache, die Abführung/Rückzahlung der Mehrwertsteuerdifferenz die andere, die Gewerbesteuer von der Gemeinde wieder ein anderes Thema.

Wie das alles am Besten gemacht wird, solltest Du nach ehrlicher Darlegung mit dem Steuerberater Deiner Wahl vor Ort besprechen - selbst wenn es nur ein einmaliges Gespräch ist.

Du wirst auch noch Post von der zuständigen Kammer (die sammeln ihre Zwangsbeiträge spätestens nach zwei Jahren ein), der Rentenversicherung, möglicherweise einer Berufsgenossenschaft und sicher auch der Krankenkasse bekommen.