Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld nach Auslandsaufenthalt
Hallo und guten Abend,
Ich wende mich mit folgenden Problemen an die Experten und anderen Betroffenen hier.
Ich halte mich seit zwei Jahren in Brasilien auf und möchte meinen ständigen Wohnsitz in zwei Monaten wieder nach Deutschland verlegen. Meine Arbeitsstelle in Deutschland habe ich damals gekündigt. Wenn ich jetzt nach Deutschland zurückkehre, habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? :confused:
Vielen Dank für die Antworten im vorraus
StephanK
01.09.2007, 08:30
:welcome: Alemao,
was "das richtige" Arbeitslosengeld, also die Versicherungsleistung angeht, die wir hier üblicherweise Arbeitslosengeld I nennen, kommt es darauf an, ob Du vor Deinem Weggang nach Brasilien wenigstens einen Tag Arbeitslosengeld in Deutschland bezogen hast. Wenn ja, besteht der alte Anspruch von seinerzeit noch und kann wieder geltend gemacht. Dessen Dauer richtet sich nach der Vorgeschichte und müsste aus dem damaligen Bescheid hervorgehen, wobei die Dauer sich um zwölf Wochen verkürzt, weil Du selbst gekündigt hattest; auch diese Sperrzeit dürfte ggf. schon seinerzeit verhängt worden sein.
Dazu müsstest Du Dich - möglichst unter Vorlage der alten Unterlangen - nach Rückkehr bei der nächstgelegenen Arbeitsagentur melden.
Wenn kein solcher Alt-Anspruch mehr besteht bist Du auf Arbeitslosengeld II (im Volksmund "Hartz IV") angewiesen.
Mit dem "richtigen" Arbeitslosengeld hat es nur den Namen gemeinsam, ist aber im Grunde nichts als die altbekannte Sozialhilfe und damit von Deiner Bedürftigkeit abhängig, d.h. Du erhältst es nur, wenn Du nicht über Ersparnisse verfügst, die über einen bestimmten Freibetrag (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung) hinausgehen.
Das Arbeitslosengeld II wird nicht von der Arbeitsagentur geleistet, sondern je nach Wohnort entweder von Arbeitsgemeinschaften ("ARGEn") oder einer kommunalen Stelle. Welche das jeweils ist, kannst Du hier (http://dov.arbeitsagentur.de/index.php?type=2) nachschlagen.
Hallo Stephan,
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe damals zum 1. Oktober 2005 gekündigt. Anschließend bin ich nach Brasilien gegangen, ohne mich Arbeitslos zu melden. Ich habe mehrfach von Rahmenfristen gelesen, die erst 3 Jahre gingen und nach einer Gesetzesänderung auf 2 Jahre gekürzt worden ist. Wenn es also eine Rahmenfrist von zwei Jahren gibt, so habe ich sie noch nicht überschritten. Was bedeutet diese Rahmenfristen und habe ich wirklich keinen Anspruch auf ein "normales" Arbeitslosengeld?:confused:
StephanK
01.09.2007, 18:33
(...) Anschließend bin ich nach Brasilien gegangen, ohne mich Arbeitslos zu melden.Das bedeutet leider, dass damals kein Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist und folglich auch keiner mehr übrig sein kann.
Was bedeutet diese Rahmenzeit und habe ich wirklich keinen Anspruch auf ein "normales" Arbeitslosengeld?Eine praktische Vorstellung von der Rahmenfrist bekommt man am besten, wenn man sich einen dieser altmodischen Rechenschieber vorstellt, die Du - je nach Alter - vielleicht noch kennst. In Rechenschiebern gibt es meistens ein verschiebbares, durchsichtiges Rechteck, das sich an den Skalen entlangschieben lässt. Stell Dir sie Skala als Zeitachse vor. Das durchsichtige Rechteck ist sozusagen zwei Jahre breit, und dessen rechter Rand liegt am Zeitpunkt Deines Antrages auf Arbeitslosengeld. Im Zeitraum, der durch den linken Rand begrenzt ist, müssen zwölf Monate mit Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung liegen.
Das wird bei Dir aber nicht so sein, weil Du schon zwei Jahre in Brasilien bist. Deswegen steht Dir leider der Fall in's Alg II bevor, jedoch nur, wenn Du über keine nennenswerten Ersparnisse verfügst; wenn Du solche hast, musst Du erst mal davon leben. (Über die Vermögensfreigrenzen kannst Du Dich hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung) informieren; dort bei Hilfe/FAQ findest Du auch weitere nützliche Tipps.
Vielen Dank,
Tja, dann sieht es wohl so aus, dass ich in das Arbeitslosengeld II falle. :wut:
Es spielt dann also keine Rolle, dass diese Rahmenfrist zum 1. Februar 2006 von 3 Jahren auf zwei Jahren geändert worden ist. Ich bin ja ohne Arbeit seit dem 1. Oktober 2005. Aber wie es scheint, gilt trozdem die alte Regelung für mich nicht mehr
Vielen Dank für die Antworten.
Jetzt muss ich wohl versuchen mich über das Arbeitslosengeld II schlau zu machen. M al sehen wie die Berchnungsgrundlagen sind, und was es an Zuschüssen geben kann.:(
Hallo Alemao,
ich weiss nicht wie es in Brasilien bzgl. Arbeitslosenversicherung aussieht.Aber evtl. kannst du dort so was wie das eurpäische Formular E 301 bekommen,dass vorsieht,dass Leute die im Ausland gearbeitet haben und nach D zurück kommen,hier ihr Arbeitslosengeld bekommen in der Höhe wie es ihnen in ihren Heimatland zusteht.
Allerdings weiss ich nicht ob es so was gibt,bzw. weiss auch nicht ob mit Brasilien ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Evtl. machst du dich da mal schlau.
MfG
Codeman
StephanK
02.09.2007, 09:41
Allerdings weiss ich nicht ob es so was gibt,bzw. weiss auch nicht ob mit Brasilien ein Sozialversicherungsabkommen besteht.Zwischen Deutschland und Brasilien besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Damit unterliegen deutsche Arbeitnehmer, die in Brasilien beschäftigt sind, ohne Einschränkung den Bestimmungen der brasilianischen Sozialversicherung.
(Quelle: Brasilianische Botschaft in Deutschland (http://www.brasilianische-botschaft.de/wirtschaft/c121_rech.html))Mit anderen Worten: Du zahlst dort ein (falls es eine Arbeitslosigkeitsversicherung gibt), kriegst aber hier nix dafür.
Mal sehen wie die Berchnungsgrundlagen sind, und was es an Zuschüssen geben kannDas ist "sehr übersichtlich": Für einen Single € 347.- im Monat + Miete für eine kleine, billige Wohnung und die Beiträge zur Krankenkasse. That's it.
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