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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft, verheiratet mit Azubi


Smura
01.09.2007, 04:00
Problem ist folgendes:
Ich (23,Berufsfachschülerin) bin verheiratet mit meinem Mann (Antragsteller). Er bekommt laut Bewilligungsbescheid 312 € (lebenssicherung+Mehrbedarf) + 175,74 € Unterkunft u Heizung. Die Wohnung in wurde von der ARGE für angemessen befunden.
Ich bekomme kein Bafög, da mehr als 4 Semster studiert, hatte aber vor der Ehe (Jan 2006) auch keinen Anspruch. Doch da die Ausbildung vom Grunde her förderungsfähig ist, habe ich bei der ARGE keinen Anspruch..werde im Bescheid mit 0€ aufgeführt. Ich bin nebenberufl. geringfügig selbständig, doch leider ohne regelmäßiges Einkommen ...kaum 150€ pro Monat, manchmal 0..manchmal bis 300€..sehr unregelmäßig eben :/ (GUV 2006: 1856€ Reingewinn ,wurde auch vorgelegt).
Unsere Einnahmen sind seine aufgeführten +mein Kindergeld (154€). Wir haben also 641,74€ zur Verfügung.
Unsere notwendigen Ausgaben (Miete 361,28€, Monatsticket für Bus 38€, Schulgeld 136€, Strom, Essen, Internet 44,95€, Nebenjob 53,96€, Kabelanschluss 12,54€) belaufen sich auf 966,73€.
Mir wurde gesagt, dass ich keinerlei Anspruch habe, da ich nicht hilfebedürftig sei, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Nun meine Frage: Wo können wir noch Gelder beantragen um die
-324,99€ /Monat wieder reinzubekommen? z.B. für Essen, müsste das nicht abgesichert sein für beide in der Bedarfsgemeinschaft? Gibt es eine Möglichkeit, dass mir eine Grundsicherung zusteht, wenn auch nicht bei der ARGE bei anderen Einrichtungen? Wohin können wir uns wenden? :confused:

Ich werde noch Wohngeld für mich beantragen, von der GEZ-Befreiungsantrag wurde schon gestellt, da wir nicht rauchen oder einen PkW besitzen, können wir auch da nichts mehr einsparen. :?

Hoffe ihr könnt uns da weiterhelfen :)

StephanK
01.09.2007, 09:11
:welcome: Smura,
der Punkt, wo ich beim Lesen Deines Beitrages hellhörig wurde, war Ich bekomme kein Bafög, da mehr als 4 Semster studiertIch nehme an, dass Du das Studium abgebrochen hast. Das schließt den BAföG-Bezug für Deinen jetzigen Schulbesuch nur dann aus, wenn es für den Abbruch weder einen wichtigen noch einen unabweisbaren Grund gab (§ 7 Abs. 3 BAföG (http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__7.html)).
Vordringliche Frage daher: Hast Du BAföG erfolglos beantragt? Die übrigen Voraussetzungen für Schüler-BAföG würdest Du nämlich erfüllen; es hängt ausschließlich an dieser Zweitausbildungs-Frage.

Weil im Rahmen von Alg II nicht mehr zu bekommen sein wird als derzeit denke ich, dass Du Dich auf die "BAföG-Frage" stürzen und alles daransetzten solltest, für den Abruch des Studiums einen wichtigen oder unabweisbaren Grund darzulegen und BAföG zu erhalten. Bei den Einzelheiten dieses "wichtigen" oder "unabweisbaren" Grundes werden wir hier allerdings nicht weiterhelfen können, weil BAföG in diesem Forum nur ein Randthema ist. Deswegen weise ich Dich auf spezialsierte Foren für BAföG-Fragen hin.

Smura
02.09.2007, 21:29
Ja, ich habe das Studium abgebrochen. Da ich in absehbarer Zeit kein Geld verdienen würde und auch nach dem Studium (wobei sich auch der Abschluss selber noch sehr lang gezogen hätte) ein Beruf nicht sicher war. Und da das Geld schon länger knapp ist, habe ich mich für diesem Weg entschieden, um unsere Familie zu unterstützen , eine Ausbildung zu beginnen um alsbald auch einen Verdienst zu haben, weil in diesem Berufsfeld momentan große Nachfrage herrscht.

StephanK
02.09.2007, 22:27
Dann würde ich Dir wirklich - wie weiter oben geschrieben - empfehlen, BAföG zu beantragen und die kritische Frage nach der Zweitausbildung zu beackern. Dazu wäre allerdings eines der Internet-Foren zu BAföG-Themen der richtige Platz.