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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg2 jetzt Bafög und Kindergeld ?


Arco
01.09.2007, 17:32
So ich habe mal ein Problem mit folgendem Sachverhalt;

Sohn 26 Jahre jung mach auf dem Abendgymnasium das Abitur nach und hat bisjetzt in dem letzten Jahr Alg2 bekommen. Wohnt schon seit Jahren nicht mehr bei den Eltern.

Realschule und eine abgeschlossene Ausbildung (Beeruf) ist gemacht.

Jetzt bekommt ER seit August kein Alg2 mehr sondern Bafög da die letzten 2 Semester auf dem Abendgymnasium bafögfähig ist und ER in dieser Zeit nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muß !!

Nun hätte ER mit Bj. 1981 die theoretische Möglichkeit bis zum 27. Lebensjahr noch Kindergeld zu bekommen.

Die Frage stellt sich jetzt ob ER für die schulische Ausbildung mit Bafög überhaupt Kindergeldanspruch (oder die Eltern) hätte ????

So richtig lese ich aus dem Kindergeldgesetz keine Antwort raus - stehe mal "ausnahmsweise" auf dem Schlauch.

Wäre schön wenn hier Fachleute was dazu schreiben könnten bevor die Familienkasse gefragt wird.

StephanK
01.09.2007, 18:46
Nun hätte ER mit Bj. 1981 die theoretische Möglichkeit bis zum 27. Lebensjahr noch Kindergeld zu bekommen.
So richtig lese ich aus dem Kindergeldgesetz keine Antwort raus - stehe mal "ausnahmsweise" auf dem Schlauch.Da möchte ich mal um Deine Mithilfe bitten und konkret nachfragen: Wo steht das mit der "alten" Altersgrenze 27. Geburtstag? Das muss wohl eine dieser vertrackten Übergangsregelungen sein... :oops:

Arco
01.09.2007, 20:24
Da möchte ich mal um Deine Mithilfe bitten und konkret nachfragen: Wo steht das mit der "alten" Altersgrenze 27. Geburtstag? Das muss wohl eine dieser vertrackten Übergangsregelungen sein... :oops:


.... da kann ich helfen :)

richtig, eine Übergangsregelung da ja ab 2007 die KG-Zahlung auf 25 Jahre runtergebrochen wurde.

" .....Kinder die im Jahr 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet haben bekommen noch bis zum 27 das KG. Wer in 2006 das 24. Lebensjahr vollendet hat bis 26 - dann ab Bj. 1983 nur noch 25 !! "

Entnommen aus der KG-Broschüre Punkt 8.

So, und nun nochmal zu meiner Frage ........ :seufz:

StephanK
02.09.2007, 09:27
Wahrscheinlich geht es um die Anwendungsvorschrift in § § 20 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz des Bundeskindergeldgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__20.html)für Kinder, die im Kalenderjahr 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendeten, sind § 1 Abs. 2 Satz 3 und § 2 Abs. 2 und 3 weiterhin in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden.Ich könnte diese frühere Fassung aber nur ausgraben, wenn ich mich einen halben Tag hinter die äußerst zeitaufwändige Recherche klemmen würde. Jedenfalls beschäftigt sich § 2 Abs. 2 und 3 BKGG in der aktuellen Fassung mit der Verlängerung der Kindergeldzahlung durch Berufsausbildung, eine Wartezeit vor derselben und durch Wehr- oder Zivildienst über den jeweiligen Endzeitpunkt hinaus.

Diese Voraussetzungen könnten also schon gegeben sein, aber ich muss um Verständnis dafür bitten, dass ich eine präzisere und zuverlässige Auskunft leider nicht geben kann.
Entweder stellst Du Deine Frage in einem Forum, das sich gezielt mit Fragen der "Familienfinanzierung" beschäftigt oder gehst mal - unter Hinweis auf die oben genannten Vorschriften - direkt auf die Familienkasse zu.

Arco
02.09.2007, 12:00
Danke :)

ist mittlerweile warscheinlich geklärt - es besteht Anspruch auf KG und warscheinlich auch rückwirkend.

Dann stellt sich aber die neue Frage :patsch: wie das ist mit dem erhaltenen Alg2 in der Zeit vor Bafög ....... ob es nun eine Rückforderung von der Arge gibt ??

Mal sehen ...........................

Danke für die Mühe

StephanK
02.09.2007, 12:42
Dann stellt sich aber die neue Frage :patsch: wie das ist mit dem erhaltenen Alg2 in der Zeit vor Bafög ....... ob es nun eine Rückforderung von der Arge gibt ??Leider wird wohl teilweise so verfahren, obwohl solche Nachzahlungen eigentlich "geräuschlos" zwischen den Leistungsträgern verrechnet werden sollten (§ 103 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__103.html)). Merk Dir diese Vorschrift am besten mal, und wenn vom Alg II-Träger was kommt, stoß ihn erst mal mit der Nase darauf.

Arco
02.09.2007, 13:45
Leider wird wohl teilweise so verfahren, obwohl solche Nachzahlungen eigentlich "geräuschlos" zwischen den Leistungsträgern verrechnet werden sollten (§ 103 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__103.html)). Merk Dir diese Vorschrift am besten mal, und wenn vom Alg II-Träger was kommt, stoß ihn erst mal mit der Nase darauf.

Danke :)

... ist mir bekannt, aber wenn dann möchte ich das bzw. die Person dann auch für jeden Monat die 30 Euro VS-Pauschale etc. angerechnet werden :)

Aber mal sehen ob was kommt - und wenn, wird sich mal wieder mit der Arge "rumgeschlagen" :razz: