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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frühe Arbeitslosmeldung: Keine übermäßigen Anforderungen


StephanK
28.05.2005, 11:33
Kernaussagen:
1. Eine Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Arbeitslosmeldung darf nicht schon dann erfolgen, wenn den Arbeitslosen hinsichtlich der Verspätung allenfalls ein geringer Schuldvorwurf trifft.
2. Die gesetzlichen Regelungen dazu (§§ 37b, 140 SGB III) sind aus verfassungsrechtlicher Sicht zumindest fragwürdig, weil die Sanktionen für die verspätete Arbeitslosmeldung unangemessen abgestuft sind; außerdem rechtfertigt der Grund für die Sanktionierung der Meldepflicht, nämlich der Arbeitsagentur die nahtlose Vermittlung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen, in einer Situation anhaltender Massenarbeitslosigkeit jedenfalls keine so einschneidenden Sanktionen wie das Gesetz sie vorsieht.

Gericht: Sozialgericht Berlin
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 29.11.04
Aktenzeichen: S 77 AL 3781/04

Text des Urteils (http://www.berlin.de/SenJust/Gerichte/LSG/presse/archiv/23575/index.html)

Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.