Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zahlung der Leistungen
Hallo @ all,
ich hab da mal ne Frage, wie läuft es denn in diesem Monat mit dem Geld ab? Da der erste ein Feiertag ist, würde es ja erst nächsten Mittwoch drauf sein oder doch schon morgen? Wer antwort darauf weiss bitte posten...dankeee MfG
Hallo nad19,
also bei mir ist es noch nie so gewesen das ich mein Geld erst im Folgemonat bekam, deshalb denke ich das unsere Lebenshaltungskosten noch in diesem Monat auf dem Konto sind.
MfG
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Hallo!
Kann nur für unsere Optionskommune sprechen, aber da werden die Zahltermine immer so gelegt, dass es zum Monatsletzten da ist. Der Zahltag ist immer 4-5 Tage vor Monatsende, damit das Geld auch bei allen Banken rechtzeitig gebucht wird!
dobermann80
21.01.2009, 12:49
hallo erstmal.
ich hab da mal eine kleine frage.
weshalb weigert sich meine tolle vermittlerin monatlich,mir zu sagen wann eventuell zahltag ist?
ich muss wirklich arg mit jedem cent rechnen,
und sie sagt mir nicht mal ob ich freitag oder erst montag meine leistung erhalte.
diesmal ist es ja so,das der erste auf nen sonntag fällt..
Marsleuchte
21.01.2009, 13:51
Hallo dobermann80,
wenn Du es auf Dein Konto überwiesen bekommst dann muß es am Freitag drauf sein.
Kurz gesagt ob überwiesen oder Auszahlungen in bar, Stichtag ist der Monatsletzte.
MfG
Marslicht
weshalb weigert sich meine tolle vermittlerin monatlich,mir zu sagen wann eventuell zahltag ist?
Vielleicht, weil sie nicht für die Leistungen zuständig ist?! Normal, weiß der Vermittler zwar auch, dass die Leistungen bis zum 1. auf dem Konto sein müssen, aber eigentlich "muss" er es nicht wissen, da für die Leistungen eben der Leistungssachbearbeiter zuständig ist.
Aber mit ein wenig suchen, findet jeder im SGB II den passenden § bzgl. der Auszahlung.
§ 41 Abs. 1 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html):
1. Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag.
2. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet.
3. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu,
wird die Leistung anteilig erbracht.
4. Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden.
5. Der Bewilligungszeitraum kann
auf bis zu zwölf Monate bei Berechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist.
dobermann80
26.01.2009, 18:18
vielen dank für die antwort..
also rechne ich mal damit,das ich am freitag das geld drauf haben werde..
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