Albrechtine
27.04.2006, 13:02
Hallo!
"Die Gründung einer selbstständigen Existenz kann nur gefördert werden, wenn die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Eine Ausübung der selbstständigen Tätigkeit als bloßer Zusatz- oder Nebenerwerb ist nicht förderungsfähig. Die selbstständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbstständige Nebentätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden."
Das würde also heißen, dass man noch einen kleinen Minijob annehmen könnte, um die erste Phase finanziell besser zu überstehen. Wenn diese 10 Std. die Woche ausmacht, die Ich-AG 12 Std., wäre die Selbstständigkeit noch hauptberuflich?
Freundlichen Grüße
Albrechtine
"Die Gründung einer selbstständigen Existenz kann nur gefördert werden, wenn die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Eine Ausübung der selbstständigen Tätigkeit als bloßer Zusatz- oder Nebenerwerb ist nicht förderungsfähig. Die selbstständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbstständige Nebentätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden."
Das würde also heißen, dass man noch einen kleinen Minijob annehmen könnte, um die erste Phase finanziell besser zu überstehen. Wenn diese 10 Std. die Woche ausmacht, die Ich-AG 12 Std., wäre die Selbstständigkeit noch hauptberuflich?
Freundlichen Grüße
Albrechtine