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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich-AG und Nebenjob


Albrechtine
27.04.2006, 13:02
Hallo!

"Die Gründung einer selbstständigen Existenz kann nur gefördert werden, wenn die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Eine Ausübung der selbstständigen Tätigkeit als bloßer Zusatz- oder Nebenerwerb ist nicht förderungsfähig. Die selbstständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbstständige Nebentätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden."

Das würde also heißen, dass man noch einen kleinen Minijob annehmen könnte, um die erste Phase finanziell besser zu überstehen. Wenn diese 10 Std. die Woche ausmacht, die Ich-AG 12 Std., wäre die Selbstständigkeit noch hauptberuflich?

Freundlichen Grüße
Albrechtine

Betroffener
27.04.2006, 18:32
:welcome: Albrechtine,

im Allgemeinen wird unter hauptberuflich auch Vollzeit verstanden. 12 Stunden pro Woche sind da arg zu wenig.

Wenn dann noch ein Minijob "nebenbei" ausgeübt wird, kommt das Amt auf die Idee, dass die Gründug der Selbständigkeit mit 12 Wochenstunden nur ein Abstreifeffekt zum kassieren der Förderung sein könnte.

Albrechtine
27.04.2006, 19:46
Danke für die Antwort!

Dann will ich mal hoffen, dass die Selbstständigkeit wenigstens nach ein paar Wochen (Monaten?) Anlaufzeit hauptberuflich ist.

Freundliche Grüße
Albrechtine

Tom_Tom
23.06.2006, 11:24
Das ist aber merkürdig! Mein "Fallberater" (ha ha) hat mir erzählt, ich könne ja die angedachte Selbständigkeit ja erst mal nebenberuflich beginnen und wenn ich dann merken würde, das es funktioniert, könne ich immer noch die Förderung beantragen.

Tom

Betroffener
23.06.2006, 13:20
Tom_Tom,

Vorsicht: gerade aktuell verändern sich die Bedingungen (und das überwoegend zum schlechteren).

Die ICH-AGler stürmen gerade mit Anträgen die Arbeitsämter und bei dem Existenzgründungszuschuß "Überbrückungsgeld" dürfte es ebenso aussehen.

Die neuen Regelungen sind eindeutig schlechter bezüglich Dauer, Höhe, Anforderungen und Anrechnung von Arbeitslosengeldanspruch.


Wenn - dann also ganz schnell in die Hufe kommen.

Tom_Tom
23.06.2006, 14:01
ja, das weiss ich.... vielen dank, vielleicht brauche ich nur den berühmten tritt in den a...... *g*

aber mal im ernst, wenn nun die angedachte tätigkeit nicht so klappt wie man sich das vorstellt, hat man dann noch anrecht auf alg1 und wenn ja, wovon ist das abhängig?

danke

tom

Betroffener
23.06.2006, 17:49
Nach den alten Regeln hast Du nach meinem Kenntnisstand eine Rahmenfrist von 4 Jahren. In dieser Zeit bleibt Dir der Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten.

Bei der neuen Regelung frisst die Förderung einen Teil des Anspruches auf und die Rahmenfrist ist auch kürzer und die Förderung kleiner.

Also schnell ran an die Bouletten.