Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf monatl. Zahlungen der Heizkosten???
Hallo,
ich habe hier im Forum gelesen,dass ALG-2 Empfänger Anspruch auf monatliche Zahlungen der Heizkosten haben(Gerichtsbeschluss vom 31. August 2005-Dresden).Nach Rücksprache mit meinem Fallmanager in der ARGE in Augsburg habe ich erfahren,dass Sie weiterhin eine Pauschale gewähren.Der Beschluss müsste doch auch hier in Augsburg rechtsgültig sein?Wie geht man da vor,in so einem Fall?Oder habe ich da was missverstanden,was den Gerichtsbeschluss anbelangt?
StephanK
27.04.2006, 14:36
Eine Pauschale im Sinn des Wortes ist überhaupt nicht zulässig, weil § 22 Abs. 1 SGB II vorschreibt, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht werden müssen. Vielleicht meinst Du aber eine Obergrenze, weil der zitierte Satz mit den Worten endet soweit diese angemessen sind; eine solche "Deckelung", die von der Stadt beschlossen wird, ist zulässig, darf aber natürlich nicht so niedrig liegen, dass sie fern jeder Realität wäre.
Nun weiss ich nicht, ob Du Deine Wohnung so beheizt, dass Du in Abständen selbst Brennstoffe besorgst. Das ist die Situation, die dem Beschluss des SG Dresden zugrunde lag und zu der das Gericht sagt: Keine Einmalzahlungen mehr wie früher bei der Sozialhilfe, sondern die (tatsächlichen) Kosten müssen über's Jahr aufgeteilt werden und der Alg II-Bezieher muss davon etwas ansparen, wenn er periodisch Öl, Holz, Kohle oder andere Brennstoffe einkaufen muss.
Ich hoffe, dass damit genug Klarheit geschaffen wurde; wenn nicht, solltest Du bitte genauer beschreiben, wie Deine Heizungsversorgung organisiert ist.
Ich danke erst einmal für die schnelle Antwort.
Also bei mir sind die Heizkosten so aufgeteilt,dass ich jährlich(immer in den Sommermonaten) 1000L Heizöl bestelle,die reichen mir dann,den ganzen Winter über.Also einmal Bestellung im Jahr.
Was die Obergrenze anbelangt,es gibt sie tatsächlich,die liegt aktuell bei 400€/jährlich.Ich kriege von der ARGE die Hälfte meiner Heizkosten erstattet.Es ist so,dass die Heizölkosten jedes Jahr ansteigen(Kostensteigerung wird von der ARGE nicht berücksichtigt,meines Wissens).Letztes Jahr musste ich schon ca. 800€ aufbringen.Erstattet haben Sie mir nur 400€.Bisjetzt hat sich daran nichts geändert,zu meinem Bedauern.
StephanK
30.04.2006, 17:05
Heizkosten sind ein schwieriges Thema, weil die realen Kosten von vielen verschiedenen Faktoren abhängen, auf die man - zumal als Mieter - keinen oder nur begrenzten Einfluss hat, z.B. allgemeine Bauqualität des Hauses, Art und Qualität der Isolation, der Fenster usw. Außerdem gibt es natürlich Unterschiede in den individuellen Wärmebedürfnissen, auf die aber keine allgemeine Regelung eingehen kann.
Wenn Dein Heizölverbrauch pro Quadratmeter im durchschnittlichen Rahmen liegt (es gibt bestimmt irgendwo statistische Zahlen darüber...) und das Problem allein in den gestiegenen Ölpreisen liegt, kannst Du natürlich überlegen, ob Du den Rechtsweg einschlagen willst. Das dürfte nicht ganz einfach, aber auch nicht aussichtslos sein. Die gesetzliche Formulierung Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sindist kein Freibrief für Willkür. Nun kenne ich die lokalen Augsburger Richtlinien nicht, aber auch wenn "angemessen" nur ein sehr unscharfer Maßstab ist kann man daraus doch entnehmen, dass niemand von Dir verlangen kann, Deine Wohnung nur unzureichend zu beheizen. Die bei sparsamer, aber ausreichender Heizung und günstiger Brennstoffbeschaffung unumgänglichen Kosten müssen auch getragen werden. Notfalls muss man darum streiten, also den Rechtsweg einschlagen.
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