PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausbesucher kann Bedarfsgemeinschaft nicht ausschließen ???


Püppi
27.04.2006, 14:42
Hallo, (leider langer Text)
bin neu hier u. möchte mich kurz vorstellen. Bin weibl. 34J. u. hab einen Sohn von 11J u. wir beide leben alleine.

Erst mal kurz zum Forum, find ich total super u. bin froh beim googeln darauf gestoßen zu sein und möchte euch gleich mal meine Erfahrungen mitteilen, um mal eure Meinungen zu hören.

Kurz zur Vorgeschichte: Hatte vor Jahren mit meinem Exfreund (auch Kindsvater) ein Haus gekauft (5000,- DM, alte Bude). Da ich nie viel Geld hatte, hat er sämtliche Baumaterialien bezahlt u. wir haben in Eigenleistung gerackert. Das Haus ist noch lange nicht fertig, 1. Etg ist bewohnbar, EG komplette Baustelle, keine Decke drin, nur alte Balken mit Lehm zugebabbst, nichts verputzt, bzw. Wandfarben aus tiefsten DDR-Zeiten. Mein "Bad" befindet sich im EG, Wände nur vorgeputzt, Wanne steht lose im Träger, aber angeschlossen u. es hängen 2 Wasserschläuche rein, sieht schäbig aus *schäm*. Auch von außen sieht das Haus aus wie eine Bruchbude, aber ich wohne drin, habe keinen Kredit u. keine Schulden.
Noch kurz zum Ex, er ist schwerbehindert u. seit ca. Anfang 2000 EU-Rentner.
Im Jahr 2003, also lange vor Hartz IV, trennten wir uns, haben uns gütlich geeinigt. Er hat sich am Ende der Str. ein Haus gekauft, auch alt zum Spottpreis u. sogar in einem bewohnbaren Zustand mit Heizung. Er ist auch seit Ende 2003 dort gemeldet.
Zum eigentlichen: Am Dienstag kam ein Hausbesucher vom Amt, zwecks Verdacht auf Bedarfsgem., ich war grad im Garten, habe ihn nicht reingelassen u. gesagt, er möge sich anmelden. Er meinte es bestehe Verdacht, da einige Rechnungen auf Ex laufen (Grundstücksteuer, Wohngebäudeversich., Schornsteinfeger, beim Gastank stehen beide Eigentümer drauf u. bei anderen nur ich). Wir hatten das nie umgemeldet, weil wie gesagt, Ihm gehört ja die Hälfte. Er zahlt Versicherung u. Grundsteuer die Hälfte (beim Amt angegeben), die restlichen Rechnungen zahle ich, da ich ja auch Kostenverursacher bin. Die Rechnungen kommen auch zu mir, da die Abnahmestelle (Wasser usw.) ja auch hier ist. Ich zahle die Rechnungen ordnungsgemäß von meinem Konto, was ich auch belegen kann. Jetzt denken die, daß mein Ex mir meine Kosten zahlt, obwohl er selbst noch ein Haus u. seine Kosten hat u. eine mickrige Rente bekommt, die 200,-€ mein Hartz übersteigt. Der ist doch nicht Rockefäller, ich darf zwar hin u. wieder sein Auto nutzen, aber so spendabel ist er auch wieder nicht.
Nun war heute, nach vorheriger Anmeldung der Hausbesucher wieder da, stellte mir ne halbe Stunde Fragen u. kritzelte dies auf Papier. Hatte mir übrigens meine Nachbarin (ca. 60J.) als Zeugin mit dazu geholt. Nach dem Hausrundgang u. Schränkeschnüffeln, meinte er, er könne keine Bedarfsgemeinschaft ausschließen, weil er Kontoauszüge sehen wollte, die belegen, daß ich die Rechnungen bezahlt habe. Habe gesagt, daß ich die nachreichen werde (habe nie Ordnung in meinem Papierkram u. hätte 1 Stunde suchen müssen *schäm*). Hat der nen Knall, bei mir ist nicht mal ein Männerhaar zu finden, nur Hunde- u. Katzenhaare. Er wollte noch wissen, was unten mit der Baustelle ist, ich sagte, daß mein Ex eigentlich ausbauen wollte (der Anfang ist da) u. vermieten wollte, er aber schon ewig nichts gemacht hat, da er kein geld hat wegen der Rente.
Im Garten hat er mich nach der Garage (ehemals Scheune) gefragt, die geht mich aber nichts an, nutzt der Ex, da er an seinem Haus keine Garage hat.
Fazit: Nun frag ich mich, können die mir was? Er hat mir auch unterstellt, ich hätte ja nun 3 Tage Zeit gehabt. Ich meinte nur, er brauch nicht versuchen mir ein schlechtes Gewissen einzureden, ich hab kein schlechtes Gewissen.
Habe grad nach meinen Kontoauszügen gegraßt u. festgestellt, auf welchen die ich vorlegen muß, daß bei der AOL-Abbuchung auch noch sein Name schön auf dem Kontoauszug steht (er hatte das damals so angemeldet) u. dann noch ein Ebay-kauf, wo sein Skypname draufsteht (eindeutig männl. u. enthält seinen Vonamen). Das bei Ebay läuft auch noch so, habe ja schon ein schönes Positivkonto. Können die mir daraus einen Strick drehen oder könnte ich das schwärzen, ohne gleich wieder verdächtig zu wirken. Hab schon Bammel, daß die mir ans Geld gehen, dabei bekomme ich mit meinem Jungen zus. nur 405,-€, also geringe Wohnkosten, ich meine, "billiger" gehts doch kaum.
Ich würde mich über eure Meinungen sehr freuen, danke fürs Lesen.

Liebe Grüße Püppi

StephanK
27.04.2006, 21:29
:welcome: Püppi,
zunächst mal: unabhängig von der Frage nach einer eheähnlichen Gemeinschaft ist es eben so, dass finanzielle Unterstützung, die Du von anderen bekommst, Dir als Einkommen angerechnet wird. Deswegen solltet Ihr unbedingt darauf achten, dass die Zahlungen wie Versicherung usw. klar und deutlich abgegrenzt werden. Nun hat z.B. eine Wohngebäudeversicherung es bestimmt nicht gerne, wenn eine Hälfte der Versicherungsprämie von Dir und die andere Hälfte von ihm gezahlt wird; deswegen wird es schon über ein Konto laufen müssen und der/die eine dem/der anderen seine/ihre Hälfte erstatten. Über diese Zahlungsvorgänge solltest Du ordentlich und vor allem nachvollziehbar Buch führen, damit klar wird, dass keiner dem anderen etwas schenkt, sondern dass Ihr ebenso korrekt abrechnet wie es unter Fremden auch geschehen würde.
Dass Ihr in wirtschaftlicher Hinsicht etwas miteinander zu tun habt macht Euch keineswegs zu einer eheähnlichen Gemeinschaft. Entscheidend dafür ist vielmehr, dass es per Saldo so ist, dass jeder für sich sorgt, sich also nicht auf irgendwelche Unterstützungsleistungen des anderen verlassen kann.
Es wäre natürlich besser, wenn die Dinge, die noch über sein Konto laufen, obwohl sie Deine Angelegenheit sind, über Dein Konto liefen und umgekehrt. In dieser Hinsicht solltet Ihr auf strikte Trennung achten und nötigenfalls auch Dinge auf Deinen Namen ummelden, sonst wird der Alg II-Träger sagen: es ist so undurchschaubar, dass wir mal annehmen, dass Ihr doch wirtschaftlich füreinander einsteht.In diese unangenehme Position, in der Du sozusagen einen Gegenbeweis führen musst, solltest Du Dich gar nicht erst bringen bzw. soweit das schon geschehen ist, versuchen, so schnell wie möglich da raus zu kommen.

Püppi
28.04.2006, 15:04
Hallo, danke für die Antwort. Soweit ist mir das ja auch klar, Haben ja finanziell auch weiter nichts miteinander zu tun, außer Haus u. Kind. Nur ist z.B. das AOL noch auf seinen Namen u. der Skypname von Ebay, dies taucht blöderweise auf dem Kontoauszug auf. Eigentlich kann ich doch meinen Skypnamen nennen, wie ich will. Mich interessiert jetzt nur, ob ich sowas auf meinem Auszug abdecken kann, da ich "nur" belegen soll, daß ich von meinem Konto und nicht er die Rechnungen bezahlt habe, welches ja auch meine tatsächlichen Kosten sind. Müssen die jetzt noch meine Ebayeinkäufe sehen?
Desweiteren, darf der Hausbesucher in meinen Schränken rumschnüffeln u. mir auch noch solche Unterstellungen machen, wie "Jetzt haben sie ja 3 Tage Zeit gehabt." Dies ist sowas von erniedrigend, auch meine Nachbarin war total entsetzt. Trotz daß ich alleine bin u. in meinem Haushalt keine Anhaltspunkte für einen Mann zu finden sind, kann er keine Bedarfsgemeinschaft ausschlißen, bekommt der sein Geld auf Erfolgsbasis? Hab den Eindruck, der will mir unbedingt was anhängen. Andererseits sagte er, er sehe in meinem Wohnunraum erheblichen Bedarf, dafür gibt es Gelder vom Amt, er dürfe mir aber keine Tips geben. Ich will von denen auch nicht weiter, die sollen mich nur in Ruhe lassen, eine Arbeit würde mir mehr helfen, da kann ich meinen Mist mir selber kaufen.

Liebe Grüße Püppi