Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuständigkeit bei ALG I und ehepart. ALG II
Ich bin Arbeitslos geworden und mein Mann ist seit kurzem Hartz IV Empfänger.Die Frau beim Arbeitsamt hat mir sämtliche Anträge gegeben und mir versichert, das ich Umzugskostengeld bis 4500 Euro bekomme.Nun habe ich von anderen mitbekommen, das ich beim Arbeitsamt garnichts beantragen darf,sondern nur beim Hartz IV Amt,weil wir eine Bedarfsgemeinschaft sind.Stimmt das?
Was ist wenn die was Ablehen, was mir beim Arbeitsamt bereits zugesichert wurde
Hallo rehen,
Stimmt das?
Kurz gesagt: Ja, die Vermittlung und Termine werden bei der ARGE ablaufen, denn es soll ja "aus einer Hand" sein... normal haben die damen und herren aber ne auskunftspflicht der sie auch nachkommen "müssten"...
Was ist wenn die was Ablehen, was mir beim Arbeitsamt bereits zugesichert wurdeWenn du etwas schriftlich hast dürfte es da keine probleme geben...
Auf mündliche aussagen kannste hier wie da nichts geben, denn gehste zur tür raus haben se dich vergessen und der nächste Kunde kommt dran...
Also wenn du es schriftlich hast, vorlegen und auf genehmigung bestehen!
Seebarsch
03.09.2007, 17:46
Hallo,
die Tatsache, dass Aufstocker vermittlerisch von der ARGE betreut werden, hat aber nicht zur Folge, dass der Alg 1 Bezieher von den Förderleistungen etc. des SGB III ausgeschlossen ist. Er kann und sollte diese Rechte wahrnehmen und die entsprechenden Anträge bei der Agentur für Arbeit und nicht bei der ARGE stellen!
:razz:
Halo Seebarsch,
hier muss ich mal für mich ne Frage einwerfen.Ich bekomme ja ALG I und aufstockend ALG II.Brauche für nächste woche nen reisekostenantrag für ne reise nach Österreich.Heisst das also ich kann diesen Antrag bei der Agentur stellen ? Wie ist das denn gesetzlich geregelt ? Habe heute nämlich erfahren,dass einzig und alleine das Jobcenter für mich zuständig is.
Na ja Berliner Arge ebend.
MfG
Codeman
Seebarsch
03.09.2007, 18:16
Hi Codeman,
die Antwort kannst Du treffend in den Weisungen der BA lesen und hier in einer so genannten Handlungsempfehlung (http://www.arbeitsagentur.de/nn_165870/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Dokument/HEGA-12-2005-Alg-Aufstocker.html), die bindend für die BA ist.
Schau mal rein! Ist sehr erquickend!
:razz:
Hallo Seebarsch,
sehr interessant.Das heisst also praktisch für mich morgen.Ich kann zur Agentur gehen und dort meinen Reisekostenantrag stellen und muss nicht zur Arge ?
Wie weiss denn dann die arge das ich zu der betreffenden zeit nicht da bin ? Du weisst schon bzgl. ortsnaher bereich etc.
MfG
Codeman
Die BA wird dich schon entschuldigen... sie haben ja untereinander zu kommunizieren... wenn du frech sein willst greiffst du der BA vor, und sagst der ARGE dass die BA die erlaubt hat abzuhauen... dann holen sie sich die Info auf schnellstem Wege selbst :engel:
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