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MidnightC
28.04.2006, 08:04
Hallo

ich hab da mal ein paar fragen....
ich war gestern bei der Bagis weil ich eine kostenübernahme für eine neue wollte... die war aber leider zu hoch für 2 personen (470€). die frau bei der bagis sagte zu mir ich durfte nicht umziehen weil es kein bestimmten grund dafür gibt und sollte ich umziehen dann dürfte die wohnung nicht teurer sein als meine jetztige (335,74€).
also was zur hölle soll das alles eigentlich? ich wollte umziehen damit ich näher an der schule dran bin und nicht um 5 uhr morgens mein kind aussem bett schmeissen muss um sie zur tagesmutter zu bringen... die können doch froh sein wenn ein ALG II empfänger interesse daran zeigt sein leben zu ändern damit der nicht ewig von hartz4 lebt.

also was könnte ich eurer meinung nach tun?

meine freundin sagte mir stehen 420-430€ warmmiete zu (2 Pers)(kaltmiete 355€).
stimmt das überhaupt oder ist sie nur falsch informiert?

da ich ehrlichgesagt stink sauer auf die bagis bin weiß ich nicht mehr so wirklich was ich machen soll...

mein freund und ich haben beshlossen das wir eventuell zusammenziehen weil wir dann bessere chancen hätten auf eine wohnung..(was billigeres zu finden is net so einfach wie gedacht wenn man nur zu zweit ist)
wäre das überhaupt möglich mit meinem freund (18, schüler, wohnt jetzt noch bei seinen eltern)und meiner tochter (nicht sein kind) zusammenzuziehen? wenn ja, wie stellen wir das an?
meine freundin meinte:
mein freund soll sich bei seinen eltern abmelden, sich bei mir anmelden, dann zur bagis nen antrag auf hartz4 stellen und ab mai bekäme er dann hartz4. geht das wirklich oder gäbe es da ne menge ärger wenn er sich einfach bei mir anmeldet?!

andere alternative die ich noch gehört habe (die für mich nur bisschen zu risikohaft ist) einfach den mietvertrag für die 470€ wohnung unterschreiben damit zur bagis und dann müssen die das übernehmen?! stimmt das?


danke im vorraus für eure tipps...

MidnightC

StephanK
28.04.2006, 09:30
:welcome: MidnightC
Wenn ich es richtig verstehe gehst Du selbst noch (oder wieder) zur Schule. Einen Grund für einen Umzug brauchst Du schon, im Sprachgebrauch des Gesetzes: der Umzug muss erforderlich sein. Das ist sozusagen nur ein bisschen weniger als zwingend notwendig, aber deutlich mehr als nur nützlich. Ich sehe es so, dass Deine Gründe sich irgendwo dazwischen bewegen. Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Leistungen der Grundsicherung (...) insbesondere darauf auszurichten (sind), dass
(...)
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen (...) berücksichtigt werden. (§ 1 Abs. 1 Satz 4 SGB II)Das gilt auch für Fragen bezüglich Wohnung und Umzug, d.h. den Begriff der Erforderlichkeit kann man nur unter Berücksichtigung Deiner Mutterpflichten auslegen und man kann zumindest Zweifel daran anmelden, ob sie wirklich berücksichtigt wurden.

Wenn die Wohnung, die Du gesucht hast, sowieso teurer ist als nach den in Bremen geltenden Maßstäben (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=800&Itemid=32) zulässig, ist es aber chancenlos. Diese Grenzen müsst Ihr in jedem Fall einhalten.

mein freund soll sich bei seinen eltern abmelden, sich bei mir anmelden, dann zur bagis nen antrag auf hartz4 stellen und ab mai bekäme er dann hartz4. geht das wirklich oder gäbe es da ne menge ärger wenn er sich einfach bei mir anmeldet?!Deine Freundin sieht das leider falsch, siehe hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=57741). Jedenfalls an Miete wird ihm kein Cent bezahlt werden.

Zusammenfassung also: neue Wohnung geht vielleicht, wenn Du eine billigere findest und zäh argumentierst, aber nur für Dich und Dein Kind. Einfach den Mietvertrag für die zu teure Wohnung unterschreiben ist nicht sinnvoll, weil Du maximal die angemessene Kaltmiete von € 283 (2 Personen) bekommst und den Rest aus der Regelleistung bezahlen musst. Das geht auf Dauer nicht gut.

MidnightC
28.04.2006, 10:03
wieso kaltmiete 283€??? ich hab hier ne liste da steht drauf kaltmiete für 2 personen 355€ hab ich gestern extra von der bagis frau mitgenommen...
ein wunder das sie mir die kosten für die kopie nicht angerechnet haben :lol:

StephanK
28.04.2006, 10:16
ok, dann ist unsere Tabelle vielleicht nicht aktuell :sad:
Danke für den Hinweis!

Die Ägypter
28.04.2006, 21:25
Angemessene Kaltmiete inkl. aller Neben- und Betriebskosten und ohne Heizung beträgt: 355 Euro für zwei Personen.

Hinzu kommen dann noch Heizkosten 1,10 Euro pro m² (Höchstgrenze 60 m²) ---> mit Kleinkind/schlechte Iso etc. bis zu 1,30 Euro.

= Höchstmögliche Warmmiete im Normalfall: 421 Euro

(Ich habe selbst z.Zt. Probleme, da infolge der Nebenkostennachzahlung meine Miete um 10 Euro angehoben wurde und jetzt bei 419 Euro liegt, bislang wurde mein Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachzahlung 7,23 Euro sowie Antrag auf Anerkennung der höheren Miete nicht beantwortet...)

Bei einer Neuanmietung werden nur die absolut angemessenen KDU übernommen, da ist die BAgIS total konsequent!

Die Ägypter
28.04.2006, 21:45
ok, dann ist unsere Tabelle vielleicht nicht aktuell :sad: Danke für den Hinweis!

Doch ist sie:

.. 285 Euro Nettokaltmiete (zahle ich)
+ 130 Euro (sämtliche Nebenkosten)

Rechnet man die Heizkosten raus, kommt man wieder bei der 3. Spalte der Wohngeldtabelle an... und dort steht dann die Bruttokaltmiete (inkl. Nebenkosten ohne Heizung).

Ist also alles korrekt.