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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rein in die Bedarfgemeinschaft,aber wie?


Sesch
03.09.2007, 17:34
Hallo,
es handelt sich um folgendes.
ich bin seid 3 Jahren Arbeitslos (ALG2) und wohne alleine,habe ein Zimmer gemietet.
Nun habe ich vor am 18.10.2007 zuheiraten.Meine Verlobte,wohnt auch alleine verdient 400€ und hat auch ein zimmer gemietet.
Wie nehme ich sie nun in meine (bissher alleinige) Bedarfsgemeinschaft auf,nach der Heirat.Oder muss ich einen komplett neuen Antrag stellen?Umziehen müssen wir natürlich auch.
Was brauche ich da alles für Formulare?Was muss ich beachten und wie läuft es weiter mit dem Geld,da ich ja bzw. wir estmal unsere zimmer kündigen müssen mit Frist.
ich hoffe ihr könnt mir da helfen.

StephanK
03.09.2007, 19:42
:welcome: Sesch,
ein komplett neuer Antrag ist meiner Meinung nach nicht nötig, sondern eine Veränderungsmitteilung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-0k20-Veraenderungsmitteilung.pdf), mit der Du die Eheschließung mitteilst. Wenn Deine Verlobte ergänzend zum Lohn ihres Minijobs auch Alg II erhält, muss sie dasselbe tun.
Wenn nicht, muss sie noch ihren Lohn mit diesem Formular (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt22-Einkommensbescheinigung.pdf) nachweisen.

Für den Umzug müsst Ihr den "ganz normalen Irrsinn" des Erlaubnisverfahrens (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug) einhalten; das der Umzug erforderlich ist steht aber im Fall einer Eheschließung außer Frage, wenn nicht die Wohnung eines Ehepartner zuvor schon groß genug für zwei ist - aber das ist wohl nicht anzunehmen.