arminia99
03.09.2007, 20:10
Ich habe 2,5 Jahre lang eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten ( vom 1.3.2005 bis 31.08.07 ). Verlängerung wurde ablehnt - Widerspruchverfahren läuft noch.
Da ja im Bemessungszeitraum von 2 Jahren kein Arbeitsentgelt mehr
erzielt worden ist, werde ich für die Bemessung des ALG I jetzt fiktiv eingestuft.
Der Mitarbeiter der AA stuft mich in die Qualifikationstsufe 3
( abgeschlossene Berufsausbildung ) ein. Bin gelernter Kaufmann
im Außenhandel.
Das ist zwar im Prinzip richtig, aber ich habe vor der Rente 30 Jahre lang als Logistikleiter bei der grössten Möbelfirma Europas gearbeitet.
Meiner Meinung nach, müsste ich demnach eine Qualifikationstsufe höher ( also in Stufe 2 ) eingestuft werden.
Lohnt es sich gegen diese - meiner Meinung nach - Einstufung in eine zu geringe Qualifikationsstufe Widerspruch einzulegen ?
Danke für Meldungen dazu.
Da ja im Bemessungszeitraum von 2 Jahren kein Arbeitsentgelt mehr
erzielt worden ist, werde ich für die Bemessung des ALG I jetzt fiktiv eingestuft.
Der Mitarbeiter der AA stuft mich in die Qualifikationstsufe 3
( abgeschlossene Berufsausbildung ) ein. Bin gelernter Kaufmann
im Außenhandel.
Das ist zwar im Prinzip richtig, aber ich habe vor der Rente 30 Jahre lang als Logistikleiter bei der grössten Möbelfirma Europas gearbeitet.
Meiner Meinung nach, müsste ich demnach eine Qualifikationstsufe höher ( also in Stufe 2 ) eingestuft werden.
Lohnt es sich gegen diese - meiner Meinung nach - Einstufung in eine zu geringe Qualifikationsstufe Widerspruch einzulegen ?
Danke für Meldungen dazu.