Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lebensmittelgutscheine
Maria Magdalena
04.09.2007, 09:47
Ich hätte mal folgende Frage. Mein Sohn hat eine dreimonatige Sperre erhalten, in dem darauf verwiesen wird er könne " Lebensmittelgutschein nach Antrag erhalten". Diesen Antrag hat er auch gestellt, aber heute telefonisch schon einmal eine Ablehnung mitgeteilt bekommen, mit der Begründung" in seiner Bedarfsgemeindschaft sei keine Person unter 18 Jahre und ausserdem gäbe es ja auch die Tafeln. Nur ist es hier so, dass die Lebensmittel der Tafel weder für eine Woche reichen bzw. oft wirklich nur noch entsorgt werden können, weil sie verschimmelt sind. Also meine Frage:" Sind die Vorschriften der AGRE wirklich so ausgelegt, dass in unserem Land ein Mensch von amtwegen Verhungern darf? :?
Hallo Maria Magdalena,
Also meine Frage:" Sind die Vorschriften der AGRE wirklich so ausgelegt, dass in unserem Land ein Mensch von amtwegen Verhungern darf?
Nein, keineswegs... ich sage dazu nur "unterlassene Hilfeleistung"...
6Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung kann der zuständige Träger in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen.
Quelle: §31 Abs.3 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html)
Würde die Ablehnung also schnellsten schriftlich Anfordern und auf den Bestand der unterlassenen Hilfeleistung eingehen...
Schriftlich müssen sie es ausstellen nach §33 Abs.2 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__33.html)
Liegt eine schriftliche Ablehnung vor, sofort einen Antrag auf einstweillige Anordnung beim Sozialgericht stellen und mit 1-2 Sätzen auf die Gefahr des Verhungerns eingehen.
Aber vielleicht ändern sie ihre Meinung ja noch, wegen der "unterlassenen Hilfeleistung"... wenn nicht wie geschrieben sofort vors sozialgericht...
Maria Magdalena
04.09.2007, 21:50
:danke:, so weiß ich schon einmal etwas mehr und brauche mich nicht mehr telefonisch mit X Leuten hin und her jagen lassen.
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