Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Später Termin für Antragsabgabe
Hallo zusammen!
Zum 30.04. bin ich arbeitslosheute habe ich den Antrag auf Arbeitslosengeld1 abgegeben.
Da ich schon vorher wusste,dass ich etwa 937€ bekommen würde und wir eine vierköpfige Familie sind für die das ganze nicht ausreichend ist,
habe mir am Dienstag den Antrag auf ALG2 geholt.War auch ganz fleißig und habe schnell alles besorgt was ich dazu brauche.....alles fertig.
Gestern rief ich dann bei der ARGE an um mir einen Termin für die Antragsabgabe geben zu lassen.Aussage: wird schriftlich zugestellt.
Heute rief ich dann nochmal an um den Termin telefonisch zu erfahren......am 08.05. Wenn ich dann die Bearbeitungszeit dazu rechne....kann ich wohl erst Anfang Juni mit einem Bescheid rechnen.
Momentan habe ich noch soviel Geld auf dem Konto um die Miete für Mai zahlen zu können,Kindergeld und Erziehungsgeld geht fast für alles andere drauf.
ALG1 bekomme ich ja erst Ende Mai,heißt es bleibt kaum was zum Leben.
Frage: gibt es irgendeine Möglichkeit das ganze etwas zu beschleunigen?
ALG2 würde uns ja eigentlich im voraus zum 01.05. zustehen.
:sad:
Gruss Dirk
Betroffener
28.04.2006, 15:25
:welcome: dirk,
spätestens 1 Monat nach Antragstellung kannst Du einen Vorschuß in Form eines Schecks verlangen, was aber viel Ausdauer und Durchsetzungsvermögen erfordert.
Wenn Du echte Härten nachweisen kannst, ggf. auch schon früher.
Problem könnte dann aber das noch vorhandene Geld zur Übrückung sein (werden).
Die Ägypter
28.04.2006, 22:13
Gestern rief ich dann bei der ARGE an um mir einen Termin für die Antragsabgabe geben zu lassen.Aussage: wird schriftlich zugestellt.
Heute rief ich dann nochmal an um den Termin telefonisch zu erfahren......am 08.05. Wenn ich dann die Bearbeitungszeit
= musst du dir nicht bieten lassen! Sende den Antrag mit sämtlichen Belegen in Kopie + Ausweis und Meldebescheinigung in Kopie per Einschreiben/Rückschein...
Wenn du den Antrag erst am 08.05. abgibst, wird ALG II auch erst ab 08.05 berechnet! Trifft dein Antrag lt. Rückschein am 03.05. ein, ist auch die Leistung ab 03.05. zu bewilligen - natürlich unter Anrechnung des ALG I-Anspruches.
Nach 4 Wochen hast du Anspruch auf einen Vorschuss - da du eine Familie hast, wirst du diesen Anspruch mit Sicherheit durchsetzen können.
@ nefertari1968 :
Wenn du den Antrag erst am 08.05. abgibst, wird ALG II auch erst ab 08.05 berechnet! Trifft dein Antrag lt. Rückschein am 03.05. ein, ist auch die Leistung ab 03.05. zu bewilligen - natürlich unter Anrechnung des ALG I-Anspruches.
Na, nicht unbedingt! Wir berechnen ab Datum, wann der Antrag abgeholt wurde, denn das ist das Datum, wo der Bedarf angemeldet wird!!! Wenn bei der Antragsentgegennahme nicht eher ein Termin frei ist - die können sich ja auch nicht klonen, gell? - dann wird das doch nicht zu Ungunsten des Bürgers ausgelegt!
= musst du dir nicht bieten lassen!
Wenns der Terminkalender nun mal nicht hergibt??? Bei uns ist die Antragssentgegennahme z.B. von 7 bis 18 Uhr besetzt, halbstündliche Termine, denn 1/2 Std braucht es in der Regel, bis alles kopiert ist usw. Mehr geht halt nicht :? Irgendwann wollen die Mitarbeiter ja auch mal nach Hause, ne?
@ Dirk: Wegen eines Vorschusses kannst du in der Tat fragen. Er steht dir zu und wenn du freundlich+bestimmt nachhakst, klappt das sicherlich. Bring am besten einen Kontoauszug mit, der belegt, dass es wirklich sehr knapp ist. Ich weiss, das die Vorgesetzten bei uns darauf bestehen und so sparst du dir einen zweiten Termin 8) Aber vielleicht gehts ja auch schneller mit der Berechung?!
Die Ägypter
29.04.2006, 15:55
@Limone,
Na, nicht unbedingt! Wir berechnen ab Datum, wann der Antrag abgeholt wurde, denn das ist das Datum, wo der Bedarf angemeldet wird!!! Wenn bei der Antragsentgegennahme nicht eher ein Termin frei ist - die können sich ja auch nicht klonen, gell? - dann wird das doch nicht zu Ungunsten des Bürgers ausgelegt!
Ihr berechnet nach Datum der Antragsabholung... das ist schön - aber du glaubst doch nicht allen Ernstes für alle anderen ArGen und vor allem opt. Kommunen sprechen zu können?! Denn da muss ich dir sagen - bist du so gar nicht im Thema. Die Methode Stempel auf Antrag bei Abholung funktioniert eher selten. Und was die Arbeitsmethoden der ArGen angeht.... ich denke allein dieses Forum belehrt uns eines Besseren.
Wenns der Terminkalender nun mal nicht hergibt??? Bei uns ist die Antragssentgegennahme z.B. von 7 bis 18 Uhr besetzt, halbstündliche Termine, denn 1/2 Std braucht es in der Regel, bis alles kopiert ist usw. Mehr geht halt nicht :? Irgendwann wollen die Mitarbeiter ja auch mal nach Hause, ne?
Ja - eben, wenn es der Terminkalender nicht hergibt (und um Ärger und/oder "Verzögerungen" für die Betroffenen zu vermeiden) ist es äußerst sinnvoll den Antrag nebst allen Unterlagen (Kopien) über den Postversand zuzustellen, da gibt es dann auch keine Diskussion über das Zustellungsdatum, sprich den Antragseingang - denn leider sind viele ArGen und speziell opt. Kommunen nicht bereit, die Antragsannahme schriftlich zu bestätigen (Mehrarbeit).
Im Übrigen, da du mich hier so feindseelig ansprichst (warum eigentlich?), wenn ihr auf den ArGen/Kommunen nicht pauschal 3-6 Monate Kontoauszüge kopieren würdet und speziell die opt. Kommunen nicht Uralt-Anträge aus längst vergangenen BSHG-Zeiten verwenden würden (mit Forderungen bez. Antragsanlagen, die nicht nur für die Leistungsgewährung nicht relevant sind, sondern teils auch Datenschutzbestimmungen zuwiderlaufen), hättet ihr insgesamt mehr Zeit für eure "Kunden"... Ein beispielhaftes ALG II-Antragsformular (http://www.landkreis-verden.de/gesundheit/soziales/bindata/50006.pdf), wird vom Landkreis Verden (aber auch anderen opt. Kommunen) genutzt ...
Meine ehem. SB der ehem. zuständigen opt. Kommune hat 40 Minuten für das Kopieren von einem Vierteljahr Kontoauszüge benötigt :? und nein, ich war kein "Verdachtsfall"... Es wird lt. ihrer Info bei allen ALG II-Anträgen so verfahren... Welch ein Aufwand :wut:
Wir können uns gern austauschen - aber ich bitte darum, Pauschalbewertungen - positiv, wie auch negativ zu unterlassen, das dient nämlich den Fragestellern hier nicht. Und um es mal krass zu formulieren - wenn es in den ArGen und Kommunen reibungslos/fair laufen würde, wäre dieses Forum wohl nahezu leer.
Im Übrigen, da du mich hier so feindseelig ansprichst (warum eigentlich
Wir können uns gern austauschen - aber ich bitte darum, Pauschalbewertungen - positiv, wie auch negativ zu unterlassen.
Hallo!
Unfreundlich? Mhm, so war das nicht gemeint. Ich versteh ja auch, dass das Forum hier insgesamt hin und wieder zum "Dampf ablassen" genutzt werden muß, aber gerade die von dir unerwünschten Pauschalbewertungen lese ich so oft hier. Die ArGen und Kommunen bwz. vielmehr die Mitarbeiter werden hier so dermassen durch den Kakao gezogen. Ich höre bei uns NIE jemanden im Gegenteil so über die Antragssteller reden!!! Respekt und Achtung auf beiden Seiten wäre einfach für das menschliche Miteinander viel Wert.
Mir ist bei dir das "musst du dir nicht bieten lassen" aufgestossen! Und das " ihr auf den ArGen/Kommunen nicht pauschal 3-6 Monate Kontoauszüge kopieren würdet "
Mein Gott, ich bin auch nur ein Mensch und kein "ihr von der Arge"! Wir kopieren z.B. keine Kontoauszüge mehr auf Anweisung von "oben". Glaubst du, wir fanden das besonders toll??? Ist nicht unbedingt meine Lieblingsbeschäftigung, ewig am Kopierer zu stehen und in den teils sehr persönlichen Unterlagen zu "schnüffeln" :? Das gabs aber übrigens beim Sozialamt auch schon - zumindest bei den zwei Ämtern, mit denen ich Erfahrung habe. Ist also nicht unbedingt eine besondere Gemeinheit, die sich ALGII-Behörden ausgedacht haben - und die einzelnen SB schon gar nicht. Wie nannte uns der Chef selber mal? "Frontschweine" - man kriegt als SB den ganzen Unmut ab, sitzt aber selber auch nicht am längeren Hebel, der etwas ändern kann. Mit befristetem Vertrag hat man wenig Möglichkeiten, die Revolution von unten anzuleiern 8) Ich bin gefrustet darüber, habe vorher selber AlG II bekommen und bin nach wie vor der Meinung, dass ich versuche, das Gesetz durchaus im Sinne der Bürger zu nutzen. Aber wenn man dann immer wieder nur angemotzt wird und auf diese Unzufriedenheit abkriegt, ist's auch mal vorbei ... Aber okay, die Argen und Kommunen als Feindbild - die Menschheit scheints zu brauchen! Wie wäre es, eher die Arbeitgeber, die Stellen abschaffen und Arbeitsbedingen verschlechtern, den Staat, der nicht genug für die Schaffung neuer Stellen tut - als Feindbild zu nehmen?
Und ich habe mitnichten gesagt, dass es alle ArGen und Kommunen so handhaben wie bei uns - nur, dass es eben auch nicht überall so läuft, wie du es beschrieben hast!! Man muß ja nicht immer gleich nur das Schlechte sehen, oder???
Und um es mal krass zu formulieren - wenn es in den ArGen und Kommunen reibungslos/fair laufen würde, wäre dieses Forum wohl nahezu leer.
Naja, und wenn alle Arbeit hätten, dann auch *ironie off*
Die Ägypter
29.04.2006, 23:10
aber gerade die von dir unerwünschten Pauschalbewertungen lese ich so oft hier.
Hallo Limone,
das liegt daran, dass die Bewertungen so sind, wie sie sind... Ok - du als ehem. Betroffene hast Respekt dem Antragsteller gegenüber, gehst auf ihn ein - das stelle ich auch nicht in Abrede...
Nur kann ich persönlich nur das weitergeben, was ich selbst erfahren habe und tagtäglich seit über einem Jahr in vielen verschiedenen Foren lese(n muss) - und das ist eben nicht positiv, nicht von gegenseitigem Respekt geprägt, sondern im Gegenteil, unakzeptabel, unmenschlich, von Ängsten ummantelt etc. pp.
Du sagst, du fandest es nicht lustig Kontoauszüge zu kopieren... ich glaube auch nicht, dass deine Kollegen/Innen das amüsant finden, darum geht es aber auch nicht - es geht darum, wie der Antragsteller sich unter "Globalverdacht" fühlt... wie entwürdigend das Offenlegen jeglichen Privatlebens ist...
Ob oder das irgendetwas zu Sozialhilfezeiten schon so war, ist keine Entschuldigung für den Ist-Zustand - wobei ich da nicht mitreden kann, ich bin erst über die Geburt meines Kindes in die ALG II-Schiene geraten, und habe keinen Vergleich. Allerdings, was ich im ALG II-Bezug bislang mit 4 verschiedenen Ämtern durchhabe, geht auf keine Kuhhaut mehr... und ich werde hier keinen Fragesteller in´s offene Messer rennen lassen in dem ich hier Optimusmus pur verbreite - sondern halte mich lieber an die Realitäten und da zieht sich Negatives leider zu 90 % durch...
Hammensa
30.04.2006, 09:12
Wenn du den Antrag erst am 08.05. abgibst, wird ALG II auch erst ab 08.05 berechnet!
= ist so pauschal nicht richt. Auch ich habe meinen Antrag am 1. des Monats abgeholt und konnte ihn erst am 10. des Monats einreichen. Alg. II wurde ab dem 1. bewilligt.
in dem ich hier Optimusmus pur verbreite
Das verlangt ja keiner. Nur muß man ja "Neu-AlgII-ler" nicht gleich mit Horrormeldungen und allem Negativen abschrecken.
Ich habe selber als "Kundin" solche und solche Erfahrungen gemacht. Das fing schon beim Schülerbafög an - der eine Beamte war supernett, der andere schaute nicht mal vom Schreibtisch auf und war mürrisch ohne Ende.
Ich finds ja auch toll, dass hier hilfreiche Tipps zu den Rechten gegegebn werden, aber wundere mich halt immer wieder darüber, wie hier über das Personal in den Argen und Kommunen geredet wird, weil ich persönlich weder als Antragsstellerin noch bei uns unter den Kollegen derlei Erfahrungen bestätigen kann.
es geht darum, wie der Antragsteller sich unter "Globalverdacht" fühlt... wie entwürdigend das Offenlegen jeglichen Privatlebens ist
Ja sicher, wie gesagt, zu Sozialhilfezeiten kenne ich das auch selber und als wir Anfang 2005 Alg II bekamen, durfte ich v.a. wegen Ebayverkäufen auch alle naselang Kontoauszüge vorzeigen. Schön ist das nicht, aber ich fand, wenns einem auf höfliche Weise erklärt wird, warum das nötig ist, konnte ich damit leben.
Leben und leben lassen :D Meine Bitte als inzwischen-SB und nicht mehr AlgII-Bezieherin ist einfach nur, dass man bitte nicht die ganze Wut über das System an den Mitarbeitern auslässt. Sicher, wenn einem da einer blöd kommt, kann man zurückmaunzen, aber wir kriegen so viel Wut ab, das geht einfach an die Substanz!!
Gerade am Freitag wieder - kam einer schreiend rein. Stellt sich nicht vor, ich weiss nicht, wer das ist, worum es geht, er brüllt und brüllt - irgendwann hab ich dann verstanden, was er will (er wollte zur Kollegin und war sauer, weil die bei einer Schulung war und er sie nicht antraf. Das Geld war noch nicht gebucht worden - ich musste ja aber erstmal bei der Kollegin in den Akten schauen, was eigentlich der Grund war und konnte es klären. Er entschuldigt sich dann bei mir, wäre ja nicht persönlich gemeint gewesen, er mußte nur Dampf ablassen. Ja ich bin aber kein Blitzableiter :sad: Verstehst du? Klar war er sauer, weil etwas schiefgegangen war - es stellte sich im übrigen raus, dass er vergessen hatte, die neue Kontoverbindung bekannt zu geben und das Geld daher zurückgebucht wurde, da das alte Konto nicht mehr existrierte. War also nicht mal unser Fehler :? - aber es ist doch nicht normal, dass man uns dann so anschreit, oder?? Ich würde NIE rumschreien, wenn ich auf ein Amt gehe und ich hatte auch Grund, sauer zu sein, als uns z.B. die Umzugskosten wegen Arbeitsaufnahme in einem anderen Ort nicht gewährt wurden - aber ich vertrete die Meinung, dass man mit Respekt und normalem Umgangston mehr erreicht :shock:
Hallo Limone,
..aber wundere mich halt immer wieder darüber, wie hier über das Personal in den Argen und Kommunen geredet wird, weil ich persönlich weder als Antragsstellerin noch bei uns unter den Kollegen derlei Erfahrungen bestätigen kann.
Mich wundert das nicht.Wenn ich die oft erlebte Inkompetenz der Mitarbeiter dort sehe,dann kann ich jeden verstehen.Ich kann dir so einige Beispiele nennen.
-> Ein ALG-II ler war bei der Information/Anmeldung und brachte vor,dass wiederholt (das 2te oder 3te mal) die miete nicht überwiesen wurde und er jetzt schon bald deswegen aus der wohnung fliegen würde.
Was sagte die "Empfangsdame"? "Is mir doch egal!"
-> Nach nachfragen ob die miete übernommen während meiner zweitausbildung,sagte man mir,sogar unter zeugen "ja wir übernehmen die miete .... ja wir züchten uns doch nicht unsere eigenen arbeitslosen!"
2 Wochen später kam der aufhebungsbescheid für die wohnung."Oh da ist uns wohl ein kleiner fehler unterlaufen" - kleiner fehler gut - na nur gut das mein vermieter mir die wohnung nur gegeben hat wegen der mietübernahme.tja und was sag ich jetzt dem vermieter?
Ich wohne jetzt letztendlich hier.aber so viel inkompentenz und nicht-wissen wie mir in den 3 monaten zu teil wurden,von 2 verschiedenen Arbeitsämtern und Argen passt unter keine Kuh-haut.
Arbeitsverhinderungsanstalt - das ist der richtige name für diesen laden.
:kotz:
Nur muß man ja "Neu-AlgII-ler" nicht gleich mit Horrormeldungen und allem Negativen abschrecken. sicherlich richtig Limone,nur was soll man denn positives berichten,wenn man selber nix positives erlebt ?
Meine Bitte als inzwischen-SB und nicht mehr AlgII-Bezieherin ist einfach nur, dass man bitte nicht die ganze Wut über das System an den Mitarbeitern auslässt. Sicher, wenn einem da einer blöd kommt, kann man zurückmaunzen, aber wir kriegen so viel Wut ab, das geht einfach an die Substanz!!
Denkst du nicht auch das dies auch nur ein klein wenig an der willkür liegt die viele SBs walten lassen?
Leben und leben lassen Das sehe ich allerdings auch so.
MfG
Codeman
StephanK
30.04.2006, 13:01
... ich vertrete die Meinung, dass man mit Respekt und normalem Umgangston mehr erreicht.Dem kann ich mich nur anschließen!
Respekt heisst übersetzt nichts anderes als Rück-Sicht, oder nochmal hingucken. Natürlich gibt es oft Anlass für Verärgerung - und gerade dann sollte man mal kurz innehalten (das berühmte "bis zehn zählen...") und noch mal genau hingucken. Es ist ein Unterschied, ob es darum geht, dass das Gesetz nun mal starr vorschreibt, dass man mit € 345.- im Monat auszukommen hat oder ob eine Einnahme falsch angerechnet wurde. Für das erstgenannte Übel kann kein Amtsmitarbeiter etwas und ist auch der falsche Ansprechpartner dafür (genau deswegen weise ich oft auf diese politische Seite hin); für das zweite vielleicht schon, aber auch dann sollte man nicht vergessen, dass man selbst genau so wenig 100 % fehlerfrei arbeitet.
Schwierig wird es eben, wenn für Betroffene nicht auszumachen ist, wo nun eigentlich der Grund dafür liegt, dass im Einzelfall etwas nicht funktioniert. Organisationsmängel können fast immer nur dem Insider deutlich werden, der Kunde nimmt sie aber schlicht als Fehlfunktion wahr und hegt, wenn sein Gegenüber sich darauf beruft, leicht den Verdacht, dass das Gegenüber damit nur von eigenen Unzulänglichkeiten ablenken wolle. Das ist übrigens in der Verwaltung kein bisschen anders als in der Wirtschaft. In dieser Situation kommt praktisch alles auf persönliche Glaubwürdigkeit an. Auf beiden Seiten des Schreibtischs herrscht viel Feingefühl für Unstimmigkeiten in den Äußerungen von der anderen Seite. :mymind:
Seebarsch
30.04.2006, 18:28
Ein Blick ins Gesetz, hier § 17 SGB I, gilt auch für ARGEN und Kommunen, hilft !
Wenn die Vorlaufzeiten für die Antragsabgabe zu hoch sind, muss der Dienststellenleiter eben dafür sorgen, dass die Umlaufzeiten gemindert werden. Dann setzt er seinen Aussendienst nicht zum Schnüffeln ein, sondern zur Antragsannahme und-Bearbeitung !
Wenn die ARGE oder Kommune nicht bereit oder in der Lage ist, die Antragstellung ordnungsgemäß am Tag der Meldung vorzunehmen, sollte man nach § 16 SGB I vorgehen.
Danach kann der Antrag bei allen anderen Leistungsträgern oder Gemeinden gestellt werden.
D.h. z.B., dass der Antrag bei der Krankenkasse oder bei der Stadtkasse gestellt werden kann. Die müssen dann den Antrag an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten.
Ich kann aus eigener Erfahrung mit einem Optionskreis sagen, dass dort noch immer das hoheitliche Denken aus den Zeiten der "Fürsorge" herrscht und der Rat- und Hilfesuchende als Art "niedriges Subjekt" angesehen wird !
:kotz:
Die Ägypter
30.04.2006, 20:06
@Limone,
weil ich eine andere Meinung vertrete bin ich noch lange nicht respektlos!!!
Aber ich stehe zu meiner Meinung und meinen gesammelten Erfahrungen - ein paar Auszüge:
1) Erstantrag bei der BA gestellt (war von den Zuständigkeiten her so) = gem. mit Ex-Partner (verdiente zu wenig) und gem. Kind erg. ALG II bezogen...
2) Zwischenzeitlich wurde dann die opt. Kommune zuständig... glaubst du, das wurde in irgeneiner Weise bekanntgegeben? Folgeantrag zugesandt = Nein...
3) 4 Wochen vor Auslauf der Leistung opt. Kommune zwecks Zusendung Folgeantrag angerufen (Anrufdatum ist Datum der Antragstellung) - gut, 4 Wochen sind etwas knapp... zugesandt wurde mir dann ein Sozialhilfeantrag aus BSHG-Zeiten und auch kein Folgeantrag - nein, kompletter Neuantrag (es waren auch wieder alle Anlagen/Kopien neu beizulegen)... Den Antrag kannst du auf den Seiten des Landkreises Verden abrufen - ich hatte in diesem Thread schon darauf hingewiesen.
4) Antrag 3 Wochen vor Auslauf mit sämtlichen Kopien abgegeben... = Anfang Mai 05, dann wurde mein ganzer Kontoauszugsordner kopiert... denn für 30 Auszüge braucht man keine 40 Minuten = habe ich auch hingenommen... voller Respekt...
5) Partner trennt sich am 19 Mai 05, ein paar Tage später angerufen und wegen Änderung BG nachgefragt = wieder kompletter Neuantrag erforderlich = abgeholt, ausgefüllt und hingebracht.
6) Partner kündigt Mietvertrag mit Frist von 2 Monaten - da Vermieter mich und das Kind nicht alleine haben will, kündigt er mir wiederum... = zum Amt und Kündigungen abgegeben mit mündlichem Antrag auf Umzugsgenehmigung... diesen ein paar Tage später schriftlich gestellt mit Bitte um Ausstellung einer Notwendigkeitsbescheinigung für den Umzug = nichts... Persönlich hingegangen - auf Wohnungssuche in Bremen hingewiesen und dargelegt, dass die Bremer ArGe ohne Notwendigkeitsbescheinigung keinen Zuzug zulässt... Da ruft der Amtsleiter in meiner Anwesenheit bei der Bremer ArGe an und erzählt denen was von Freizügigkeit innerhalb der EU... ja - Klasse... Das hat die Bremer ArGe aber nicht interessiert....
7) Anfang Juni 05 = kein Geld mehr - ALG II nicht da... kleines Kind, Ex-Partner weg = glaubst du, ich hätte einen Vorschuss bekommen? Nix da und ich hatte mehrfach nachgefragt mit 8-Monats-Kind auf dem Schoß....
8) 13.06.05.... ALG II trifft ein - nur Regelsatz, keine KdU, kein Mehrbedarf f. Alleinerziehung, davon dann am 15.06. Mietanteil gezahlt (musste ich ja) und anteilige Nachzahlung Nebenkosten (musste ich auch)... vom "Rest" Wohnungssuche in Bremen dargestellt und Überleben mit Kind... Gottseidank konnte ich stillen!
9) Widerspruch verfasst und an Instanz Nr. 3 - den Landkreis geschickt... KdU steht zu, wenn ich mit im Mietvertrag stehe und mein Ex, der auch nicht mehr dort wohnte muss nur seine Hälfte zur Miete zahlen... Mietvertrag lag ja vor - aber habe ich nochmals mitgeschickt auch wegen der immer noch nicht erfolgten Umzugsgenehmigung... und ich hatte noch 5 Wochen Zeit bis zur Obdachlosigkeit mit Kind...
10) abschlägiger Widerspruchsbescheid... da der Kindesvater keinen Unterhalt für seinen Sohn zahlt (was er auch umfassend nicht kann) müsste er die ganze Miete tragen... (welch ein Rechtsverständnis), das ich 2 Monate von 69 Cent-Toast und Billigwurst gelebt habe, obwohl ich mein Kind stillen musste, hat keine Sau interessiert... UVG wurde nicht gezahlt... u.a. wegen meines bevorstehenden Umzuges in ein anderes Bundesland = würde sich nicht lohnen - außerdem ist der KV ja polizeilich noch in der Wohnung gemeldet... Da nützte es nicht mal, einen Schrieb von ihm an alle Instanzen zu versenden, dass er keinen Unterhalt bezahlt, nicht mal indirekt....
11) Den Kampf mit der Bremer Bagis, der ja zeitgleich stattfand, lasse ich mal außen vor - es ist mir gelungen innerhalb von 6 Wochen eine Wohnung zu finden, die angemessen ist und ich habe es auch geschafft umzuziehen, der Umzug wurde vollumfänglich übernommen, allerdings kam die Zusage darüber am Umzugstag - als sämtliche Möbel schon weg waren, bis auf meine nötigsten Dinge - wie Kinderbett etc. Denn meine Möbel wurden eine Nacht im Speditionswagen belassen und ich saß in nahe Walsrode fest und habe rumtelefoniert, dass mich jemand nach Bremen fährt mit Kind und Rest-Kladderatatsch, damit ich dort am Folgetag auch meine Möbel in Empfang nehmen konnte...
12) Inzwischen läuft wegen der nichtbewilligten KdU, dem nichtbewilligten Mehrbedarf und der Notwendigkeitsbescheinigung für den Umzug (auf den die Bagis immer noch besteht) eine Klage, die über wundersame Wege vom SG Lüneburg zum SG Bremen jetzt beim VG Bremen gelandet ist und hoffentlich auch irgendwann mal entschieden wird...
Ok - das ist nur auszugsweise meine persönliche Geschichte - auch längst nicht alles, was ich so mitgemacht habe, aber mir langt es, für mich sind die beteiligten Ämter skrupellos, es interessierte weder mein Kind, noch die Kündigung der Wohnung, die drohende Obdachlosigkeit, die gekürzten Bezüge, noch wie ich irgendetwas völlig ohne Hilfe geregelt bekommen habe = da geht es auch nicht nur um´s Geld...
Aber es wurde im Widerspruchsbescheid z.B. argumentiert, ich hätte am 15.06. die Miete nicht bezahlen dürfen... (Vermieter wohnt mit im Haus), es wurde mit "Freizügigkeit lt. GG" argumentiert, die die SGB-Bücher nicht vorsehen, es wurde von der Bagis verlangt, ich müsste mich für die nahtlose Bearbeitung des Neuantrages für Bremen vorab ummelden (habe ich gemacht), obgleich ich noch 12 Tage in Ahlden gewohnt habe... jetzt sagt natürlich die Kommune... sie hat sich in Bremen angemeldet, also mussten wir nicht mehr leisten... Das Bremen erst am 01.08. zuständig wurde, interessiert nicht...
Mit der Nahtlosigkeit hat es dann auch nicht geklappt, gottseidank ist es mir gelungen, noch etwas wegzusparen, damit nicht gleich die erste Miete zu spät gezahlt wird... usw. usf.
So - und wenn ich meine Erfahrungen mit denen von Betroffenen allein in diesem Forum abgleiche... dann muss mir niemand etwas von "Respekt" erzählen... Dein Beispiel mit der veränderten Bankverbindung ist ein typisches SB-Beispiel... Aber glaubst du ernsthaft, an einem Freitag... an dem noch kein ALG II auf dem Konto ist... mit 4 Tagen Nichterreichbarkeit sämtlicher Behörden, flippt z.B. ein Familienvater nicht zu Recht aus =?
Und das Gesetz gibt nicht alles vor, was von den Ämtern so verzapft wird und das ist einfach mal FAKT!
Und ich werde weiterhin den sicheren Weg beschreiben, selbst wenn 10 % der Ämter nicht tricksen, nicht auf den Betroffenen rumtrampeln und tatsächlich fair sind!
Oh,man was hab ich denn nun ausgelöst...... :oops:
Nun abgeschreckt bin ich nicht,noch nicht.....ich hoffe das sich unser Leben mit Amt im Nacken nur von kurzer Dauer sein wird (wie es sich bestimmt so viele andere auch wünschen oder wünschten??)
Also nur kurz zu klärung,unser Antrag trägt den Stempel mit Datum der Antragsabholung und am Freitag habe ich den Antrag auf ALG 1 abgegeben.
Ich werde dann nächste Woche mal ein wenig nachhaken,ob ein Vorschuss möglich wäre.
Kopfzerbrechen macht mir nur noch,das ich den Bewilligungsbescheid von ALG1 zur Antragsabgabe miteinreichen muß.Wenn der bis dahin aber nicht da ist? Das läuft doch alles unter der selben nummer und es müsste doch im Computer zu sehen sein.
Habe vor zwei Monaten einen Monat ALG1 erhalten und in der Summe wird sich wohl nichts tun.
Und noch eins,werden die Kontoauszüge der letzten drei Monate etwa kopiert? Ich dachte bisher ich bringe sie nur zur Einsicht dorthin...
Reicht es eigentlich wenn ich diese vom Online-Banking zuhause ausdrucke?
Oder müssen diese vom Kontoauszugsdrucker der Bank sein?
Mein vierjähriger Sohn hat ein Sparbuch mit 10€ Guthaben,muss ich das auch vorlegen?
Ich habe zur Vorsicht alles rausgesucht....habe nicht vor wer weiss wieviel noch nachreichen zu müssen.
Danke für Eure Tips
Die Ägypter
01.05.2006, 01:08
Hallo Dirk,
wenn dein Bescheid auf ALG I noch nicht da ist - reichst du den einfach nach - ich würde allerdings darauf hinweisen, dass ALG I fließt und in welcher Höhe - einfach um Überzahlungen zu vermeiden und um deinen Mitwirkungspflichten angemessen nachzukommen...
Ob Kontoauszüge gefordert werden, entscheiden die ArGen nach Gusto - sie werden sie dann von dir anfordern - auch ggf. das Sparguthaben deines Sohnes... Eigentlich müssen Beträge die lt. ALGII-Antrag unter einem bestimmten Satz liegen, nicht angegeben werden... aber einige ArGen fragen trotzdem nach (warum auch immer...) Ist von außen für uns schwierig zu beurteilen.
Genausowenig, wie die Folgen nicht erfolgter, konstruierter Mitwirkungspflichten nicht nachvollziehbar sind... Ob sich da jemand in aller Schärfe auf das Gesetz beruft, liegt auch daran, ob derjenige mit Kürzungen, Nicht-ALG II-Fluss über mindestens 2 Wochen (so lange braucht eine Einstweilige Anordnung vor einem Sozialgericht halt mindestens) leben kann oder nicht. Wenn man es nicht kann, wirkt man eben mehr mit, als eigentlich nötig... und dann verliert man - so scheint es - auch angeblich den "Respekt" vor seinem SB *schulterzuck*... und trifft auf Erstaunen...
Falls wir hier zu sehr off topic geraten sind - Sorry - du und deine Fragen sind auch nicht ursächlich, sondern einfach nur Auslöser.
Hallo,
nachdem nefertari ihre story so ausführlich geschildert hat,werde ich das bei mir auch mal machen.
Angefangen hat alles im März 05.Ich war ALG I Empfänger und hatte eine abgeschlossene Lehre als Bäcker.Wohnhaft war Brandenburg und die Zusage zu einer erneuten Berufsausbildung als Konditor,war in Berlin,die zum 1.8. beginnen sollte.
So und jetzt gehts los.
Nachdem ich also die Zusage bekommen hatte,meldete ich mich zum 1.8. aus den Leistungsbezug des AA-Brandenburg ab.Nun hiess es auf Wohnungssuche zu gehen.Selbstredend das dies schwer werden würde,aber SO SCHWER daran habe ich nicht gedacht.Habe also die Wohnungsangebote mir angeschaut und einige gefunden.Bin zu den betreffenden Wohnungsbaugesellschaften hin und habe dort mein Interesse bekundet.
"Ja,nein also eine Wohnung können wir Ihnen nicht geben!" "Wieso?" "Na ja wissen Sie,sie verdienen doch gar nicht genug durch ihre lehrlingsvergütung um das sie sich auch noch,neben der mietzahlung ernähren können." <- aha,woher wusste die frau von der wohnungsbaugesellschaft das nur.Also bin ich hin zum Arbeitsamt in Brandenburg.Und jetzt geht das los,weshalb ich behörden hasse.
Ich erklärte die situartion,dass ich in berlin eine lehrstelle hätte,ich aber eine wohnung bräuchte.Nun gut,versuchen sie es doch mal mit hartz-4,meinte der SB zu mir und gab mir den antrag mit,weil es da ja heisst da wird die miete übernommen.Den stellte ich auch,bekam ihn auch als ergänzendes ALG-II bewilligt,zum alg-I.Nun gut dachte ich,gehe ich damit mal zum wohnungsunternehmen."Nein damit können sie bei uns nichts mieten.Der gilt ja nur für Brandenburg.Sie müssen hier in Berlin den antrag stellen." Gesagt getan.Mitlerweile ist es Mitte April und ich sehe schon das es knapp wird.Ging ich also zur Arge Berlin.
Nein hier können sie auch keinen antrag stellen.Wieso das denn nicht.Sie sind hier nicht polizeilich gemeldet.
Wie soll ich denn polizeilich gemeldet sein,wenn ich erstmal ne wohnung brauche,die aber nicht kriege,weil ich nicht genug geld habe um die zu bezahlen? Ja das ist ihr problem. :patsch:
Bin ich dort zum Teamleiter gegangen habe gesagt es ist Mitte April und ich brauche ne mietübernahmebescheinigung für ne wohnung damit ich WÄHREND meiner lehre die miete zahlen kann.Ja gut,also ok,wir geben ihnen die jetzt mal so mit."Wir züchten uns doch nicht unsere eigenen arbeitslosen....natürlich übernehmen wir die miete während ihrer lehre!" Voller frohen Mutes ging ich noch am selben tag zum vermieter.Der gab mir sofort den Mietvertrag,gültig ab 1.7.,ohne mietübernahme hätte er es nicht gemacht,weil wie er sagte,ich ja jetzt auch genug zum leben hätte."Man brauch schon 350-400 euro monatlich zur freien verfügbarkeit,sonst kann man nicht überleben!" Ich fragte mich wie es denn ein Hartz-IV Empfänger schafft.
Am nächsten Tag,es war schon Anfang Mai,also noch zur Arge Brandenburg.Gut nur noch nen Umzugskostenantrag stellen und dann ist das durch.
Antrag gestellt,3 angebote von speditionen eingeholt und dann dachte ich das wird schon.Man versicherte mir,der antrag würde schnellstens bewilligt werden.2 Wochen gingen ins Land.Ich habe mich dann scho polizeilich umgemeldet.Mitlerweile kam der Aufhebungsbescheid der Leistungen aus Berlin,ab dem 1.8.
Grund: Umzug und dadurch Wechsel der Zuständigkeit
So ein schwachsinn,ich ziehe da ja hin.
"Diese entscheidung beruht auf §7 Abs. 1,§8 und 9 Abs. des SGB II und $48 abs. 1 satz 2 des SGB X in verbindung mit §40 abs. 1 sgb III und §330 abs. 3 des SGB III."
Wie war das nochmal? Bescheide müssen verständlich sein?
Habe daraufhin Widerspruch eingelegt.Ich ziehe ja schließlich dahin.Bis heute,Mai 2006 habe ich keine reaktion mehr bekommen,auf meinen widerspruch.
Das musste ich den Vermieter mitteilen,der davon gar nicht erfreut war,sich aber mit mir und meinen eltern so geeignigt hatte,dass wenn es probleme mit der mietzahlung gibt,meine eltern zur not einspringen.nur so konnte ich die wohnung halten.
Nun lief ja paraell noch mein Umzugsantrag.Ging ich also zur Arge Brandenburg."Wie Umzugsantrag? sie haben gar keinen gestellt." Mir fielen beinahe die augen aus.konnte die frau dann dazu bewegen doch zu suchen und ihn nicht zu finden."Ja wir haben ihren umzugsantrag verschlampt.sie können sich ja beim teamleiter beschweren!"
So eine Einladung kann ich ja nicht abschlagen,also ging ich hin."Wie umzugsantrag? Sie sind hier gar nicht mehr polizeilich gemeldet,folglich sind wir nicht mehr für sie zuständig." Nach etwas poltern und drohung meinen rechtsanwalt zu beauftragen,meinte er ich solle einen neuen antrag stellen.Genau,der dann vielleicht auch wieder verbummelt wird - ich konnte mir diesen kommentar nicht verkneifen.Daraufhin meinte er "nun kommen sie doch mal ihren mitwirkungspflichten nach!" :shock: Was hat der mann erzählt? Mitwirkungspflichten? Daraufhin musste ich ihm erwidern: "Ich bin meinen Mitwirkungspflichten nachgekommen - sie haben den antrag verschlampt,nicht ich!" Er wurde daraufhin sehr kleinlaut.nun abgesehen davon,das bei meinen erstantrag,die hälfte der unterlagen,seiner meinung nach gefehlt haben und der deswegen abgelehnt hätte werden müssen und das der SB gewusst haben muss,hat er mir dann den zweitantrag trotz allem bewilligt so dass ich dann anfang juli nach berlin ziehen konnte.
Das ist meine story zu der arbeitsverhinderungsanstalt.
Und nun sag mir mal einer da würde alles fair ablaufen.
MfG
Codeman
StephanK
01.05.2006, 10:09
Nein hier können sie auch keinen antrag stellen.Wieso das denn nicht.Sie sind hier nicht polizeilich gemeldet.Kennst Du die Geschichte vom Hauptmann von Köpenick, genauer gesagt deren Anfang und Anlass? Das ist genau dieser olle Mist, und ich finde es schon mehr als ärgerlich, wenn Behörden schlicht ignorieren, dass der Gesetzgeber das Problem gesehen und darauf reagiert hat. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist nämlich nicht der Wohnsitz, sondern der "gewöhnliche Aufenthalt" (§ 36 SGB II). Damit sollen zwar in erster Linie Wohnsitzlose erfasst werden, aber es trifft eben genau so auf Leute zu, die sich überwiegend (schon) dort aufhalten, wo sie eine neue Arbeit oder eine Ausbildung suchen.
Hallo StephanK,
ja leider.Kam mir damals auch so vor und war schon kurz davor meine lehrstelle hinzuschmeissen und weiter Hartz4 zu bekommen.
MfG
Codeman
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