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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigene Bedarfsgemeinschaft, Umzug, unter 21


Marlod
04.09.2007, 19:14
Hallo,
hab eine etwas komplexe Frage:
Ich bin 21 Jahre alt und nach beendeter Lehre wieder zur Schule gegangen (ABI). Während meiner Lehre (vor dem Stichtag zu dem Gesetzt) war ich berreits in eine WG gezogen, weil wohnen mit meiner Mutter (Eltern geschieden) nicht mehr möglich/erträglich war. Sie wohnt darüber hinaus ca. 30 km weit weg von meiner Schule. Sie empfängt ebenfalls ALG 2 (soweit ich weiß - ich habe lange nicht mehr mit ihr geredet und will es auch nicht) Mein Vater kann mich nicht "aufnehmen" da ihm der räumliche Platzt fehlt.
Leben in der WG ist leider unerträglich geworden.
Was passiert (muss ich beachten), wenn ich jetzt umziehen will?
Muss ich erst beim Arbeitsamt um Erlaubnis fragen?
Was passiert, wenn die Wohnung teuerer ist (weil keine WG mehr)?
Komme ich in die Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter?

Was denkt ihr?

Danke schon mal jetzt für eure Antworten
bye Marlod

StephanK
04.09.2007, 22:32
Was passiert (muss ich beachten), wenn ich jetzt umziehen will?Da die Sonderregeln für unter 25jährige für Dich nicht gelten, "nur" das, was jeder beachten muss. Der Ablauf ist hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug) Schritt für Schritt beschrieben.
Was passiert, wenn die Wohnung teuerer ist (weil keine WG mehr)?Wenn der Umzug nicht als erforderlich anerkannt wird, bekommst Du Kosten der Unterkunft nur in gleicher Höhe wie bisher. Die Anerkennung als erforderlich wird zumindest schwierig sein; Du solltest also detailliert begründen, warum Deiner Meinung nach das Wohnen in der WG nicht mehr möglich ist.
Komme ich in die Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter?Nein.