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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrtkosten zur Maßnahme höher als Fahrgeld


husky
04.09.2007, 19:40
Hallo,

ich bin es mal wieder.
Ich find nix und brauch doch mal Rat:
Ich bin mit 17 Teilnehmern in einer Maßnahme Eignungsfeststellung/Kenntnisvermittlung Pflege in KO.
Fahrgeld wird gezahlt (36 bzw. 40 ct)
Nun haben aber die meisten der Teilnehmer das Problem, das die Fahrtkosten höher sind (nachweisbar) als der gezahlte Betrag vom Träger der Maßnahme. Ich übrigens auch, bei mir sind es allerdings Benzinkosten, da ich mir ein Auto für die Fahrt von Bekannten leihen mußte (der erste Bus fährt in meinem Dorf um 8.15Uhr, jaa sowas gibt es noch :(
Gestern hatten wir dort Besuch von der ArGe und zwar von dem Herrn, der für diese Maßnahmen zuständig ist.
Den fragte ich, ob die ArGe die Beträge, die jeder einzelne "drauflegen" muß, übernimmt.
Das wurde verneint mit der Begründung, im Regelsatz wären ca. € 20 für Fahrtkosten enthalten (nach meinen Unterlagen 5,6%, kommt in etwa hin).
Nun gibt es aber Teilnehmer, die fast 60€ drauflegen müssen (Monatskarte versch.Verkehrsbetriebe), bei mir auch knapp € 50 (Tankbelege aufbewahrt).
Es sind nur 2 Leute mit eigenem Pkw dort, Fahrgemeinschaften nicht möglich, weil alle in verschiedene Richtungen wohnen und keiner bereit ist, einen Umweg von ca. 20km auf sich zu nehmen.
Ist es tatsächlich so, das wir die Kosten, die mehr anfallen, trotz dieses niedrigen Regelsatzes selbst tragen müssen????
Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Nächste Frage:
Es muß ein Praktikum absolviert werden und im Krankenhaus oder Altenheim sind "Sicherheitsschuhe" erforderlich(Unfallschutz BG Gesundheitsdienst). Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, wir müssen uns vom Praktikumsbetrieb bestätigen lassen, das es erforderlich ist. Dann Kostenvoranschlag holen und wir bekommen für eine bestimmte Firma einen Gutschein, den wir dann dort einlösen müssen !!
Muß ich mich wirklich soweit runterziehen lassen und damit in der Öffentlichkeit bekanntgeben, das ich Hartz IV-Empfänger bin ?? Geht ja nun mal nicht jeden etwas an.

Für Antworten/Hilfe evtl. mit §§ wäre ich dankbar.

gruß husky


@forumadmin: das andere hab ich eben erledigt, etwas spät, aber besser als gar nicht

StephanK
04.09.2007, 22:24
Zum Thema Fahrkosten:
Das ganze ist geregelt in den §§ 48 (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__48.html), 50 (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__50.html) und 81 (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html) SGB III - und leider siehst Du dort, dass die ARGE auch bei bestem Willen nicht über die von Dir genannten Beträge hinausgehen kann: sie sind genau so im Gesetz fixiert. Für die ca. 23 km lange Strecke sind das pro Fahrt € 8,80 - wogegen ein bekannter Routenplaner für diese Strecke Benzinkosten von € 2,40 berechnet. Deswegen fehlt mir das Problembewusstsein. :?:

Zum Thema Sicherheitsschuhe:
Normalerweise sollte der Praktikumsbetrieb solche Dinge stellen. Wenn sie gegen Gutschein selbst beschafft werden müssen bitte ich zu bedenken, dass der Händler nicht die Öffentlichkeit ist. Ein Datenschutzproblem sehe ich zwar schon, auf der anderen Seite handelt es sich nicht um den normalen Lebensunterhalt, sondern um Dinge, die "außer der Reihe" für einen ganz bestimmten Bedarf finanziert werden; deswegen ist es nachvollziehbar, dass nur zweckgebunden, also mit Gutschein und nicht mit Bargeld finanziert wird. Ideal ist diese Lösung sicherlich nicht und es wäre besser, wenn der Praktikumsbetrieb solche Dinge beschaffen und mit der ARGE abrechnen würde. Trotzdem gehört das aus meiner Sicht noch in die Abteilung "ärgerlich, aber hinnehmbar".

husky
05.09.2007, 06:24
Hallo Stephan,

danke für die Antwort.
Zwar nicht unbedingt befriedigend, aber Gesetz ist Gesetz.

Die Kilometer belaufen sich pro Tag bei den meisten Teilnehmern um 80-100km (Hin- und Rückfahrt).
Nur die Teilnehmer mit den Monatskarten haben durch die verschiedenen Verkehrsbetriebe tatsächlich viel höhere Kosten.
Und selbst diese nachweisbaren höheren Kosten werden nicht erstattet (bei Autofahrern kann man ja immer noch sagen, es sind Privatfahrten dabei).

Also nochmals danke und nen schönen Tag

gruß husky

StephanK
05.09.2007, 09:05
Die Kilometer belaufen sich pro Tag bei den meisten Teilnehmern um 80-100km (Hin- und Rückfahrt).Ich konnte nur von Deiner Ortsangabe Montabaur ausgehen. Das verändert natürlich das Bild.

Nur die Teilnehmer mit den Monatskarten haben durch die verschiedenen Verkehrsbetriebe tatsächlich viel höhere Kosten.Da gibt's wohl wirklich ein Problem, weil der Verkehrsverbund Rhein-Mosel rechtsrheinisch nicht in den Westerwald hineinreicht...

Und selbst diese nachweisbaren höheren Kosten werden nicht erstattetDie Fahrkostenregelung in § 81 SGB III ist wirklich völlig starr (um den Berechnungs- und Verwaltungsaufwand gering zu halten). Es ist eine Regelung aus dem SGB III, das eigentlich für Bezieher von (meist höherem) Arbeitslosengeld I gilt. Sie ist eigentlich nicht für Alg II-Bezieher und deren äußerst knappes Budget gemacht, gilt aber durch die gesetzliche Verweisung in § 16 Abs. 1 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html) auch für Alg II-Bezieher.

Das wurde verneint mit der Begründung, im Regelsatz wären ca. € 20 für Fahrtkosten enthaltenEs sind € 19,31, aus denen aber auch alle "rein privaten" Verkehrsbedürfnisse gedeckt werden müssen. Deswegen kann es nicht angehen, wenn jemand € 60 "drauflegen" muss, die nicht durch die Fahrkostenerstattung abgedeckt werden. Dieses Geld fehlt dann nämlich bei anderen Grundbedürfnissen - und mehr als Grundbedürfnisse deckt das Alg II, wie wir alle wissen, wirklich nicht ab; es gibt keine Spielräume für Alg II-Bezieher.

Eine pragmatische Lösung innerhalb der engen Schranken des Gesetzes könnte so aussehen, dass die ARGE den Fahrkostenanteil, der nicht durch die Fahrkostenerstattung abgedeckt wird, als "unabweisbaren Bedarf" nach § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__23.html) in Form eines Darlehen gewährt und dann von der Einziehung dieses Darlehens wegen Unbilligkeit nach § 44 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__44.html) absehen würde. Das erfordert freilich viel guten Willen seitens der ARGE, und man kann sie nicht dazu zwingen. Aber man kann wenigstens verhandeln und ihr diesen ungewöhnlichen, aber gesetzeskonformen Weg zeigen.

Die andere Möglichkeit wäre, das fehlende Geld, das aus der Alg II-Regelleistung abgezwackt werden muss, einzuklagen. In einem solchen Prozess beim Sozialgericht müsste man sehr grundsätzlich argumentieren, nach dem Muster meiner obigen Argumentation, dass Grundbedürfnisse nicht abgedeckt sind. Der Ausgang wäre offen; ein Sozialgericht bräuchte einigen Mut und auch einige juristische Phantasie. Aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt...

husky
05.09.2007, 15:08
hallo stephan,
nochmals danke.
hab mir diesen ganzen Beitrag mal ausgedruckt und werd es morgen zur Maßnahme mitnehmen. Dort sind nämlich alle stinkig und wissen nicht, wie sie sich ggfs. wehren können.

gruß husky