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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II der Freundin abgelehnt


JensUndCordula
28.04.2006, 20:24
Hallo,

bitte helft uns. Ich habe zwar jetzt schon einige Threads hier gelesen, aber ich hab nur gefunden, was ich eh schon gewusst habe.

Meine Freundin und ich sind seit 19.11.2005 ein Paar. Seit 1.4.2006 wohnt sie jetzt bei mir (wir wohnen zusammen mit meinen Eltern in einem Haus. Wir haben ein eigenes Zimmer und benutzen Bad, Küche und Wohnzimmer gemeinsam).
Jetzt waren wir gestern bei der Agentur für Arbeit und meine Freundin hat ihren ALG II-Antrag abgegeben.
Was mich zuerst nachdenklich machte, waren die beiden Sachbearbeiter. Also ich glaube nicht, dass sich die beiden schon rasieren, so jung waren die.
Ich fing das Gespräch Mal direkt an mit:
"Ich habe eine Frage zu der Bedarfsgemeinschaft... Ich habe mich kundig gemacht und es ist eindeutig nach deutscher Rechtsprechung, Urteilen etc., dass wir keine Bedarfsgemeinschaft bilden, da wir erst..."
Und schon hat mich der nette Mensch unterbrochen mit:
"Ja ja... Das war bei ALG I so... Hier geht's aber um ALG II!"
Der wollte sich nicht Mal anhören, was ich zu sagen hatte! Frechheit.
Und das von so nem "kleinen Jungen".
Aber egal... Dann sagte er direkt: "Den Antrag brauchen Sie erst gar nicht einzureichen, da sie zuviel verdienen."
Meine Freundin bestand aber darauf, weil sie dann eben Widerspruch einlegt.
Heute kam der Bescheid und ratet Mal. Genau, abgelehnt.
Ich natürlich direkt meinen Bekannten angerufen (Rechtsanwalt), der mir nen Kollegen empfohlen hat.
Der Rechtsanwalt sagte mir genau das, was ich dem Sachbearbeiter sagen wollte.

Bedarfsgemeinschaft erst, wenn:
- mindestens 1 oder 3 Jahre zusammen (liegt am Richter)
- der eine dem anderen in Notsituationen einsteht (finanzielle Unterstützung)
und so weiter

Zu der finanziellen Unterstützung:
Selbst wenn ich wollte, könnte ich meine Freundin nicht finanziell unterstützen. Aber das scheint ja egal zu sein.

Was können wir tun?

Der Rechtsanwalt hat uns empfohlen zu unserem zuständigen Amtsgericht zu gehen um dort einen "Beratungsschein" zu holen.
Geht das so einfach?

Meine Freundin ist jetzt nicht krankenversichert. Sie ist aber chronisch krank und bald gehen ihr die Medikamente aus. Dazu müsste sie noch am Knie operiert werden.
Sie könnte sich freiwillig versichern. Aber dazu fehlt das Geld.
Die Hotline von der ARGE scheint auch nie besetzt zu sein. Die ganze Zeit nur:
"Unsere Mitarbeiter führen auf allen Leitungen Servicegespräche. Bitte versuchen Sie es morgen nocheinmal.". Egal zu welcher Tageszeit.

Schonmal Danke im Voraus...

StephanK
28.04.2006, 21:07
:welcome: Jens, Cordula und Mephisto :wink:
Zunächst mal solltet Ihr Widerspruch erheben. Dazu braucht man eigentlich keinen Anwalt. Man muss lediglich den Bescheid, gegen den man Widerspruch erhebt, genau bezeichnen (also mit Datum und BG-Nr.) und erklären, was man für falsch hält und warum. Wenn man sicher gehen will, ist es am besten, das Widerspruchsschreiben persönlich abzugeben und sich die Entgegennahme vom Amt auf einem mitgebrachten vorbereiteten Zettel bestätigen zu lassen.

Den Beratungshilfeschein (so heisst er korrekt) bekommt Ihr beim Amtsgericht Worms (http://www.justiz.rlp.de/justiz/nav/919/919c4085-87e4-11d4-a735-0050045687ab,,,,fff70331-6c7f-90f5-bdf3-a1bb63b81ce4.htm). Ihr müsst dazu Einkommensnachweise vorlegen und solltet auch den Ablehungsbescheid vorlegen.
Einige Informationen über die Beratungshilfe findet Ihr auf den Seiten der rheinland-pfälzischen Justiz (http://www.justiz.rlp.de/justiz/nav/919/919c38d3-87e4-11d4-a735-0050045687ab,,,,fff70331-6c7f-90f5-bdf3-a1bb63b81ce4.htm).

Das Problem mit der fehlenden Krankenversicherung Deiner Freudin werden wir hier vermutlich nicht lösen können. Wenn Deine Freundin unter 23 ist könnte sie evtl. noch über die Eltern familienversichert sein, wenn diese in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind; bitte mit der Krankenkasse abklären! Wenn das nicht geht, bleibt wohl nur noch die Krankenhilfe als Teil der Sozialhilfe. Dafür ist das Sozialamt (http://www.osthofen.de/rathaus/amt/201e_fachbereich3.html) zuständig.

Die Ägypter
28.04.2006, 21:10
Hallo,

ja - der Anwalt hat recht - Beratungshilfeschein holen und zu einem Anwalt gehen - der soll dann eine einstweilige Anordnung vor dem Sozialgericht bewirken (wegen der fehlenden Versicherung und der bevorstehenden Knie-OP!) - zeitgleich Widerspruch einlegen.

Wie sind denn da die Zeitabstände - Antrag - Bescheid?

JensUndCordula
28.04.2006, 21:24
Erst Mal Danke für die schnellen Antworten... :)

Am 27.4. um ca. 11 h Antrag abgegeben und am 28.4. war der Bescheid schon im Briefkasten. (Wenn die nur alles so schnell hinbekommen würden)

Die OP ist laut meiner Freundin "nicht wichtig". Ist Athrose... (ich finde aber schon, dass das wichtig ist...)

Was sollen wir tun, wenn uns der Bearbeiter"junge" wieder nicht zuhören will?

Mein Vater (leider auch ein Opfer von so einem Sachbearbeiter) meinte:
"Verlangt direkt den Vorgesetzten von diesem Lümmel! Hat bei mir auch geholfen. Wenns nicht besser ist, könnt ihr auch ne/n andere/n Bearbeiter/in verlangen."

Ich hab ne Stinkwut im Bauch. Meine Freundin und ich sagen selbst: "Man weiß nie, was in eins bis zwei Jahren ist.". Das ist für uns ein probeweises Zusammenziehen.

Der Grund, dass sie so schnell hier her gezogen ist, ist folgender:
Sie wohnte auf Rügen. Ihre Lehre beendete sie 7/99.

Hier ein kurzer Auszug aus Ihrem Lebenslauf:
07/99 - 06/00 Arbeit suchend
07/00 - 09/00 Trainingsmaßname "Go working"
10/00 - 04/01 Weiterbildung im kfm. Bereich
05/01 - 08/01 Arbeit suchend
09/01 - 09/02 Qualifikation zur Sozialhelferin
10/02 - 05/03 Arbeit suchend
06/03 - 08/03 Trainingsmaßname "Go working"
09/03 - 10/03 Praktikum
11/03 - 12/03 Praktikum
01/04 - 02/04 Praktikum
04/04 - 10/04 SAM als Landschaftspflegerin
10/04 - 08/05 Arbeit suchend
09/05 - 02/06 Weiterbildungsmaßnahme

Dazu kommt noch, dass meine Freundin voll die Leuchte ist. Mittlere Reife mit 1.5.

Und sie hat sich nachweislich viel beworben. Als sie auf Rügen/Umgebung nichts fand, sogar bundesweit. Aber die meisten Absagen wurden eben mit dem weiten Weg begründet.

Wir dachten eben beide, hier wird sie es wohl einfacher haben.

Aber Pustkuchen.

Die Ägypter
28.04.2006, 21:52
Am 27.4. um ca. 11 h Antrag abgegeben und am 28.4. war der Bescheid schon im Briefkasten. (Wenn die nur alles so schnell hinbekommen würden)

= unrealistisch, das wurde wohl kaum geprüft, dann hätten sie euch den abschlägigen Bescheid auch gleich mitgeben können!

Was sollen wir tun, wenn uns der Bearbeiter"junge" wieder nicht zuhören will?

Macht´s so wie ich - persönlichen Kontakt meiden = Widerspruch schriftlich per Einschreiben/Rückschein (mit Zeugen beim Eintüten!).
Nach einer Woche freundliches Schreiben hinterher (falls Widerspruchsbescheid länger dauert, was ich nicht erwarte) Wortlaut dann: "tragen wir uns mit dem Gedanken eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht zu erwirken..."

Den Rest muss dann der Anwalt regeln... Neben dem Beratungshilfeschein wird ggf. ein zusätzliches Entgelt - max. 10 Euro Beratungshonorar fällig. Beim PKH-Antrag kann euch der Anwalt helfen...

Was die Frechheiten auf der ArGe (oder opt. Kommune) angeht) = mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen, wenn es gar zu flapsig wird...

JensUndCordula
28.04.2006, 22:22
Was mir zu schaffen macht:
Ich bin wirklich ein sehr ruhiger Mensch. Es muss wirklich sehr viel passieren, bis ich ausraste (in meinen 28 Lebensjahren 3 Schlägerein in der Schulzeit), aber seine arogante Art, hätte es wirklich fast geschafft. Ich hatte stark das Bedürfnis diesem Jungen die Beine raus zu reißen und ihn damit kaputt zu schlagen.

Das werde ich natürlich nicht tun (ich bin dumm, nicht dämlich... :))

Aber man trifft sich immer 2x im Leben... :twisted:

Upsala
29.04.2006, 00:04
„FAUST:
So setzest du der ewig regen,
Der heilsam schaffenden Gewalt
Die kalte Teufelsfaust entgegen,
Die sich vergebens tückisch ballt!
Was anders suche zu beginnen
Des Chaos wunderlicher Sohn!“

Drum folg dem Moderatorenrat
Sonst folgt ein bitterer Lohn!

VIERZEHNNOTHELFER
29.04.2006, 18:32
was hat Deine Freundin für eine Ausbildung und
wofür waren ihre Weiterbildungen? Osthofen ist Großraum
Frankfurt, da wären vielleicht Möglichkeiten, könntest
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