JensUndCordula
28.04.2006, 20:24
Hallo,
bitte helft uns. Ich habe zwar jetzt schon einige Threads hier gelesen, aber ich hab nur gefunden, was ich eh schon gewusst habe.
Meine Freundin und ich sind seit 19.11.2005 ein Paar. Seit 1.4.2006 wohnt sie jetzt bei mir (wir wohnen zusammen mit meinen Eltern in einem Haus. Wir haben ein eigenes Zimmer und benutzen Bad, Küche und Wohnzimmer gemeinsam).
Jetzt waren wir gestern bei der Agentur für Arbeit und meine Freundin hat ihren ALG II-Antrag abgegeben.
Was mich zuerst nachdenklich machte, waren die beiden Sachbearbeiter. Also ich glaube nicht, dass sich die beiden schon rasieren, so jung waren die.
Ich fing das Gespräch Mal direkt an mit:
"Ich habe eine Frage zu der Bedarfsgemeinschaft... Ich habe mich kundig gemacht und es ist eindeutig nach deutscher Rechtsprechung, Urteilen etc., dass wir keine Bedarfsgemeinschaft bilden, da wir erst..."
Und schon hat mich der nette Mensch unterbrochen mit:
"Ja ja... Das war bei ALG I so... Hier geht's aber um ALG II!"
Der wollte sich nicht Mal anhören, was ich zu sagen hatte! Frechheit.
Und das von so nem "kleinen Jungen".
Aber egal... Dann sagte er direkt: "Den Antrag brauchen Sie erst gar nicht einzureichen, da sie zuviel verdienen."
Meine Freundin bestand aber darauf, weil sie dann eben Widerspruch einlegt.
Heute kam der Bescheid und ratet Mal. Genau, abgelehnt.
Ich natürlich direkt meinen Bekannten angerufen (Rechtsanwalt), der mir nen Kollegen empfohlen hat.
Der Rechtsanwalt sagte mir genau das, was ich dem Sachbearbeiter sagen wollte.
Bedarfsgemeinschaft erst, wenn:
- mindestens 1 oder 3 Jahre zusammen (liegt am Richter)
- der eine dem anderen in Notsituationen einsteht (finanzielle Unterstützung)
und so weiter
Zu der finanziellen Unterstützung:
Selbst wenn ich wollte, könnte ich meine Freundin nicht finanziell unterstützen. Aber das scheint ja egal zu sein.
Was können wir tun?
Der Rechtsanwalt hat uns empfohlen zu unserem zuständigen Amtsgericht zu gehen um dort einen "Beratungsschein" zu holen.
Geht das so einfach?
Meine Freundin ist jetzt nicht krankenversichert. Sie ist aber chronisch krank und bald gehen ihr die Medikamente aus. Dazu müsste sie noch am Knie operiert werden.
Sie könnte sich freiwillig versichern. Aber dazu fehlt das Geld.
Die Hotline von der ARGE scheint auch nie besetzt zu sein. Die ganze Zeit nur:
"Unsere Mitarbeiter führen auf allen Leitungen Servicegespräche. Bitte versuchen Sie es morgen nocheinmal.". Egal zu welcher Tageszeit.
Schonmal Danke im Voraus...
bitte helft uns. Ich habe zwar jetzt schon einige Threads hier gelesen, aber ich hab nur gefunden, was ich eh schon gewusst habe.
Meine Freundin und ich sind seit 19.11.2005 ein Paar. Seit 1.4.2006 wohnt sie jetzt bei mir (wir wohnen zusammen mit meinen Eltern in einem Haus. Wir haben ein eigenes Zimmer und benutzen Bad, Küche und Wohnzimmer gemeinsam).
Jetzt waren wir gestern bei der Agentur für Arbeit und meine Freundin hat ihren ALG II-Antrag abgegeben.
Was mich zuerst nachdenklich machte, waren die beiden Sachbearbeiter. Also ich glaube nicht, dass sich die beiden schon rasieren, so jung waren die.
Ich fing das Gespräch Mal direkt an mit:
"Ich habe eine Frage zu der Bedarfsgemeinschaft... Ich habe mich kundig gemacht und es ist eindeutig nach deutscher Rechtsprechung, Urteilen etc., dass wir keine Bedarfsgemeinschaft bilden, da wir erst..."
Und schon hat mich der nette Mensch unterbrochen mit:
"Ja ja... Das war bei ALG I so... Hier geht's aber um ALG II!"
Der wollte sich nicht Mal anhören, was ich zu sagen hatte! Frechheit.
Und das von so nem "kleinen Jungen".
Aber egal... Dann sagte er direkt: "Den Antrag brauchen Sie erst gar nicht einzureichen, da sie zuviel verdienen."
Meine Freundin bestand aber darauf, weil sie dann eben Widerspruch einlegt.
Heute kam der Bescheid und ratet Mal. Genau, abgelehnt.
Ich natürlich direkt meinen Bekannten angerufen (Rechtsanwalt), der mir nen Kollegen empfohlen hat.
Der Rechtsanwalt sagte mir genau das, was ich dem Sachbearbeiter sagen wollte.
Bedarfsgemeinschaft erst, wenn:
- mindestens 1 oder 3 Jahre zusammen (liegt am Richter)
- der eine dem anderen in Notsituationen einsteht (finanzielle Unterstützung)
und so weiter
Zu der finanziellen Unterstützung:
Selbst wenn ich wollte, könnte ich meine Freundin nicht finanziell unterstützen. Aber das scheint ja egal zu sein.
Was können wir tun?
Der Rechtsanwalt hat uns empfohlen zu unserem zuständigen Amtsgericht zu gehen um dort einen "Beratungsschein" zu holen.
Geht das so einfach?
Meine Freundin ist jetzt nicht krankenversichert. Sie ist aber chronisch krank und bald gehen ihr die Medikamente aus. Dazu müsste sie noch am Knie operiert werden.
Sie könnte sich freiwillig versichern. Aber dazu fehlt das Geld.
Die Hotline von der ARGE scheint auch nie besetzt zu sein. Die ganze Zeit nur:
"Unsere Mitarbeiter führen auf allen Leitungen Servicegespräche. Bitte versuchen Sie es morgen nocheinmal.". Egal zu welcher Tageszeit.
Schonmal Danke im Voraus...