Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich möchte mit meiner Freudin zusammen ziehen
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgende Situation ist gegeben. Ich bin Azubi und verdiene momentan 640€ Brutto. Meine Freundin mit der ich zusammen ziehen möchte bekommt ALG2. Sie hat eine kleine Tochte die 4 Jahre alt ist.
Desweiteren habe ich einen Nebenjob, wo ich zwischen 100 und 250 Euro monatlich verdiene.
Mit was für Kürzungen oder streichungen müssen wir rechnen? Da wir beide keine Ahnung haben was dort auf uns zukommen wird und wir nicht beim Amt fragen wollen, sonst kommt es nachher zu missverständnissen.
Danke für eure Hilfe und Grüße
Grifito
Hallo Grifito,
muss leider sagen es sieht so lala aus...
Meine Freundin mit der ich zusammen ziehen möchte bekommt ALG2. Sie hat eine kleine Tochte die 4 Jahre alt ist.
Leider ist es so, dass aufgrund der Tochter sofort eine Bedarfsgemeinschaft angenommen wird (auch wenns nicht deine ist!)...
Das heißt dein Einkommen wird sowohl auf deine Freundin als auch ihre Tochter angerechnet.
Allerdings habe ich im Kopf mal grob überschlagen und muss sagen nach abzug der Freibeträge dürfte das gehen, dass bei ihr nichts angerechnet wird.
Da du über 400€ verdienst, kannst du höhere Fahrtkosten geltend machen (>100€)... ist das der Fall würde ich das dann machen.
mit Freibeträgen bei beiden jobs wirste bei etwa 380€ anrechenbar (etwa) liegen... für dich würds aber nur 311€ geben... das heißt ich hoffe es passen ~70€ in deinen Teil der Miete (in diesem Fall 1/3, da ihr zu 3 seit).
Hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii) ne kleine Rechenhilfe dazu :)
Wenn ihr zusammenziehen wollt sehe ich da rein optisch erstmal keine probleme vom ALG II her... Nur dass du als Zahlmeister mit in die Rechnung fließt aber als Azubi nichts bekommst :(
Nur wenns etwa so hinhaut, und du genug "Werbungskosten" nachweislich zusamm bekommst dürfte das hinhauen.
Habe noch vergessen mein Auto ist finanziert, wird das angerechnet?? Weil da gehen jeden Monat alleine schon 170€ von dem Gehalt weg.
Betroffener
06.09.2007, 15:53
Schulden interessen leider niemanden.
Zu den obigen Hinweisen möchte ich noch einen wichtigen hinzufügen. Da sehe ich mehr als nur ein optisches Problem.
Derzeit als "Alleinerziehende Mutter" dürfte Deine Freundin den vollen Regelsatz von 347 € zzgl. davon 40% = 142 € Alleinerziehungszuschlag f. Kinder unter 7 Jahren bekommen (zwischen 7 bis 14 später irgendwas um 41 €).
Wennn ihr jedoch zusammenzieht, verringert sich in der Bedarfsgemeinschaft der Regelsatz auf 90% = 312 € und der Alleinerziehungszuschlag entfällt.
Gesamter Verlust nach derzeitigem Stand für die Freundin:
347 - 312 = 35 € + 142 € = 177 € Leistungsminderung
Auch dieser Aspekt sollte gut überlegt werden - denn das ist schon deftig.
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