PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maßnahme und/oder Minijob, was muss, was kann?


suomi86
07.09.2007, 11:54
Hallo,
Mein Freund soll jetzt eine Maßnahme(kein 1Eurojob) machen(8-15uhr), hat aber auch einen 400,-€ Job(verdienst ca 250,-€ AZ:2.30-5.30uhr(Mo-Sa) als Zeitungsverteiler.. Ich hab hier jetzt gelesen, das man wohl mit den Leuten von der Maßnahme sprechen kann, das man das irgendwie vereinbaren kann.. Also Die Frau´, die das dann wohl macht, war sehr unfreundlich und meinte nur, da muss er halt zusehen wie er das schafft oder er muss kündigen..

Nun, schafft er das nicht und ich bezweifle das er das schafft, fällt auch mein 400,-€ job weg. Ich bin erwerbsunfähig und laut der Ärtzin vom Gesundheitsamt darf ich den Job nur ausführen, weil mein Freund mir eine Menge abnimmt. Ich selber habe keinen Führerschein.

Wie schaut das dann aus? Durch diese Maßnahme verlieren wir unsere Jobs, das kann doch auch nicht im Sinne der Arge sein, oder? Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten? Sein Vermittler ist nicht zu erreichen..

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen..

Gruß Suomi

fragi
07.09.2007, 14:51
Wie schaut das dann aus? Durch diese Maßnahme verlieren wir unsere Jobs, das kann doch auch nicht im Sinne der Arge sein, oder? Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?

Dazu müsstest du mal genauer werden... es gibt Maßnahmen und "maßnahmen"...

Wenns was mit Qualifizierung ist, wirds schwer... ists nen Bewerbertraining kann mans probieren...

Was ist es? :)

suomi86
07.09.2007, 15:58
Hi,
das ist eine Maßnahme, die läuft über BNW, zeil ist die berufliche wiedereingliederung..

Codeman
07.09.2007, 17:14
Hallo suomi,

Wir wissen natürlich, dass es auch andere Foren mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung gibt. Wir können sogar - ein Stück weit - verstehen, dass Fragesteller die gleiche Frage in mehreren Foren stellen, "um wirklich sicher zu gehen". Trotzdem halten wir das für ausgesprochen unfair, denn dadurch wird eine Vielzahl von Menschen mit der gleichen Frage beschäftigt. Das muss nicht sein, und oft bringt es auch nicht mehr, sondern weniger Klarheit. Deswegen gilt hier die klare Regel: Fragen, die jemand auch noch in einem anderen Forum stellt, werden nicht beantwortet, sondern gelöscht.

Zur Erklärung: http://www.chefduzen.de/thread.php?postid=84422#post84422

Ich werde allerdings das Thema noch nicht schliessen,weil es weder hier noch dort schon hinreichende Antworten gab.Trotzdem möchte ich dich bitten,solche doppelpostings zu unterlassen.

MfG
Codeman

suomi86
07.09.2007, 17:53
sorry deswegen, aber ich wollt halt mehrere meinungen dazu hören..

fragi
07.09.2007, 18:58
das ist eine Maßnahme, die läuft über BNW, zeil ist die berufliche wiedereingliederung..Also kein Bewerbungstraining oder dergleichen...

dann ist es mal wieder nen zwiespalt... einerseits darf man seine bedürftigkeit nicht erhöhen, aber andererseits auch alles tun um sie noch mehr zu verringern...

DIe Maßnahme hat das ziel dass danach ne Vollzeitstelle herausspringt.

Du spielst dabei keine Rolle, da die ARGE jeden individuell betrachtet...
Wenn du erwerbsunfähig bist, dürfteste doch gar kein ALG II bekommen, sondern eher sozialhilfe bzw. ne Rente oder?

Die Maßnahme ist eine verhandlungssache... wenn man gut argumentiert und dem Sachbearbeiter beibringt, dass die Maßnahme keine Aussicht auf Erfolg hat, kann man es schaffen.
Ich denke als Grundlage werden sie den §2 Abs.1 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__2.html) nehmen:

1Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken
Satz 2 ist hierbei der wichtigere... allerdings halt nur wenn die Maßnahme ne Qualifizierung am Ende hat...

Also würde ich versuchen zu verhandeln, aber viel aussicht auf erfolg gebe ich der sache leider nicht...

Nochwas hierzu:
sorry deswegen, aber ich wollt halt mehrere meinungen dazu hören..

Das kann auch eher verwirren, vorallem weil man bei unterschiedlichen Meinungen nicht weiß was man glauben soll :)

suomi86
10.09.2007, 13:53
Hallo,
also mein Freund ist aus der Maßnahme wieder rausgekommen.. Wegen den Job und weils sein Vermittler eingesehen hat, das das zuviel wird..

DAnke für die Antworten

Wunderblume
02.03.2009, 00:14
Hallo nochmal,
ich greife diesen Thread einfach mal auf, weil ich ein ähnliches Problem habe.

Ich war im Februar zu einem Bewerbungstraining eingeladen, 2-wöchig in Vollzeit (8-15 Uhr). Den Brief dazu erhielt ich Donnerstag, Montag wäre das Bewerbungstraining losgegangen. Da der Brief natürlich nicht mehr rechtzeitig angekommen wäre, rief ich Freitag meine SB (Arbeitsvermittlerin) an und sagte ihr, dass ich nicht kommen könne wegen meines Minijobs, bei dem ich ca.12-14 Stunden arbeite die Woche, vormittags. Ich bat sie darum, dass schonmal einzutragen, der Brief sei unterwegs.
Um ganz sicher zu gehen soll ich eine Liste über meine Arbeitszeiten während dieser zwei Wochen nachreichen.

Aber wenn ich jetzt hier im Forum so lese...meint Ihr, das geht überhaupt ohne Sanktionen gut??
Anscheinend steht diese Maßnahme ja über dem Minijob (schwachsinnigerweise)?
In meiner EGV steht nichts von der Teilnahme an solchen Maßnahmen (unter "Eigenbemühungen"), aber sehr wohl, dass ich mich auch um geringfügige Beschäftigungen bewerben soll.
Was meint Ihr? Hab ich da jetzt mit Sanktionen zu rechnen und wie sehen die wenn aus?

Liebe Grüße
Wunderblume