PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mehrbedarf für behinderte Menschen steht mir da was zu oder?


Marsleuchte
07.09.2007, 13:08
Hallo zusammen und guten Tag,

ich weiß das dieses Thema öfters an der Tagesordnung ist aber unter suchen habe ich leider nichts gefunden was mich weiter bringt.

Also eine kurze Schilderung der Situation.
Ich habe seit gut 2 Wochen einen 1 €-Job und hatte mal vor langer, langer Zeit gelesen das man als Behinderter einen Zuschuss beantragen kann in Höhe von 35%. Ich bin 50 % schwerbehindert mit dem Kennbuchstaben " G " im Ausweis.
Kann ich diesen Zuschuss beantragen oder falle ich da raus ?

Marslicht

StephanK
07.09.2007, 13:21
Wahrscheinlich fällst Du da raus. Schau Dir bitte mal den Abs. 4 des § 21 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html) an: diesen Mehrbedarf bekommen nur Leute, die bestimmte andere, an die Behinderung geknüpfte Leistungen (von anderen Stellen) erhalten.

Marsleuchte
07.09.2007, 13:29
Also wenn ich mich nicht irre habe ich so einen Bescheid von meinem Rententräger aber der hat wohl nichts mit dem ALG II und der MTA zu tun.

StephanK
07.09.2007, 13:34
Dann guck da bitte mal genau rein. Was "MTA" heißen soll (früher waren das medizinisch-technische Assistentinnen) erschließt sich mir aber nicht.

Marsleuchte
08.09.2007, 07:13
Guten Morgen,

natürlich meinte ich eine MAE - Maßnahme. * wie peinlich*:wut:
Marslicht

StephanK
08.09.2007, 09:34
Es ist nicht peinlich, zwei Buchstaben zu verwechseln :) Nur war es in diesem Fall halt "verständnishemmend".
In der Sache ändert es aber nichts an dem, was ich zuvor schon schrieb: Schau Dir den Bescheid der Rentenversicherung genau an, welche Leistungen dort genannt sind. Nur wenn eine Leistung zu der Liste bei § 21 Abs. 4 SGB II gehört, ist an einen Mehrbedarf zu denken.

Marsleuchte
08.09.2007, 10:18
Das ist halt wie immer alles ein wenig schwammig geschrieben das wird wie immer nur oberflächlich geschrieben das Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben und zur Wiedereingliederung bewillig sind.
Also stellt sich die Frage unter was läuft eine MAE.
Werde wohl wie so häufig pauschal einen Neuantrag stellen denn ich hatte diesen schon im Jahre 2005 gestellt.

Also dankeschön und allen ein tolles Wochenende
Marslicht

StephanK
08.09.2007, 11:27
Das ist halt wie immer alles ein wenig schwammig geschrieben das wird wie immer nur oberflächlich geschrieben das Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben und zur Wiedereingliederung bewillig sind.Das mag Dir schwammig erscheinen, aber jedenfalls im Hinblick auf Deine Frage ist es das keineswegs.
Wenn Du Dir die Mühe machst, mal selbst in den § 21 Abs. 4 SGB II (link weiter oben) hineinzuschauen, kannst Du Dir die Frage eigentlich selbst beantworten - und bejahen. Dir stehen also € 109 zusätzlich für behinderungsbedingten Mehrbedarf zu :)
Wenn Dein Landkreis ihn nicht berücksichtigt hat, sollte er Montagmorgen Deinen Überprüfungsantrag auf dem Schreibtisch haben!

Also stellt sich die Frage unter was läuft eine MAE.Das eine hat mit dem anderen rein gar nix zu tun. Mir scheint, Du würfelst Mehraufwand und Mehrbedarf durcheinander. Das sind zwar zwei unterschiedliche Begriffe für den Tatbestand, dass man wegen irgendwas mehr braucht als andere, aber es geht um jeweils andere Gründe für's mehr-brauchen: Die MehrAufwandsEntschädigung soll den Mehraufwand abdecken, den Du durch die Arbeitsgelegenheit/1-€-Job hast; nicht mehr und nicht weniger. Der behinderungsbedingte Mehrbedarf dagegen bezieht sich allein auf Dinge, die Du wegen der Behinderung brauchst und die Nichtbehinderte nicht brauchen, also z.B. einen Gehstock oder orthopädisches Schuhwerk oder dergleichen.

Werde wohl wie so häufig pauschal einen Neuantrag stellen denn ich hatte diesen schon im Jahre 2005 gestellt.Innerhalb einer laufenden Bewilligungsperiode hat das keinen Sinn. Das richtige Mittel ist, wie erwähnt, ein Überprüfungsantrag. Dafür gibt's kein Formular. Bezieh Dich einfach auf § 44 SGB X, verlange eine Überprüfung Deines Alg II-Bescheides und weise darauf hin, dass der Dir nach § 21 Abs. 4 SGB II zustehende Mehrbedarf fälschlicherweise nicht berücksichtigt wurde. Dafür ist es besonders wichtig, dass es nachweisbar geschieht; wenn Du keine Chance hast, den Überprüfungsantrag direkt zu übergeben (und das vor Ort bestätigen zu lassen), investiere in den Versand per Einschreiben mit Rückschein.

Marsleuchte
08.09.2007, 12:23
Also kurz gesagt,
muß ich den bestehenden Bescheid überprüfen lassen weil der ja immer für 6 Monate ist.
Oder soll ich meinen SB darauf hinweisen das mir das zusteht?

StephanK
08.09.2007, 12:35
Rein sachlich macht das keinen Unterschied.
Wenn Dein Sachbearbeiter ein gewissenhafter Mensch ist, nicht "die Ohren auf Durchzug stellt" oder gar ein Schlitzohr ist, das nach drei Wochen plötzlich nichts mehr von einem Gespräch weiss, dann kann das ausreichen und auch der schnellere Weg sein.
Wenn Du darauf nicht 100 %ig vertrauen kannst ist es besser und sicherer, den förmlicheren Weg mit dem schriftlichen Überprüfungsantrag zu wählen, denn dann kannst Du nötigenfalls so lange nachhaken, bis die Sache korrekt geklärt ist.

Marsleuchte
08.09.2007, 14:51
Also sage ich mal dankeschön aber wie sich der Betrag zusammen setzt und wie Du auf die 109 € gekommen bist ist mir unklar.
Was meinene Sachbearbeiterin angeht glaube ich kaum das ich da ein entgegenkommen erwarten kann, derzeit laufen per Anwalt 2 Klagen vor dem SZ und von mir 2 Widersprüche und noch 2 Antrage und ich denke nicht dass die gute Dame erfreut sein wird.

Gruß Marslicht

StephanK
08.09.2007, 15:00
wie sich der Betrag zusammen setzt und wie Du auf die 109 € gekommen bist ist mir unklar.Ich habe in den schon mehrfach erwähnten § 21 Abs. 4 SGB II geguckt und ein bisschen Prozentrechnung betrieben. 35 % von € 312 sind € 109.
ich denke nicht dass die gute Dame erfreut sein wird.Du bist nicht dafür zuständig, sie zu erfreuen, sondern ihr Arbeit zu geben und die Notwendigkeit ihres Arbeitsplatz zu rechtfertigen :wink:

Marsleuchte
08.09.2007, 20:28
Lach dankeschön und Dir einen tollen Abend Stephan.
Vielleicht sollte ich mich bewerben, denn die suchen ja, mich dann selber als SB bearbeiten. :engel:

Marsleuchte
09.09.2007, 16:37
Eine Frage noch,
steht mir das Geld auch zu wenn ich gegen die Eingliederungsvereinbarung Widerspruch eingelegt habe weil die mal wieder nur "nein" sagen konnten?

Marsleuchte
10.09.2007, 13:28
Hallo Zusammen,

also habe heute mal nett bei meiner Sachbearbeiterin nachgefragt ab der merhbedarf wegen meiner behinderung in Höhe von 109€ zufällig vergessen wurde, habe dann folgendes als Antwort erhalten:

"Guten Tag Herr Marslicht,
zunächst muss einmal überprüft werden, ob Sie einen Anspruch auf einen
Mehrbedarf haben. Entgegen Ihrer Ansicht, ist es noch nicht sicher, ob wir
einen solchen Mehrbedarf gewähren können. Aber selbstverständlich werden
wir dies (nochmals) überprüfen. Die Entscheidung werde ich Ihnen dann
umgehend mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen

Jezt bin ich ein wenig baff, gerade weil ich Sie ja höfflichst auf § 21 Abs. 4 SGB II hingewiesen hatte.
Kurz gesagt erwarte ich nichts anderes als wie bei allen Sachen die ich eingereicht habe eine Ablehnung.
Was soll ich dann tun ?
Auch noch Klage vor dem SZ einreichen?

Grüßle und schönen Tag
Marslicht