Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meldepflicht nach Urlaub
marcccus
30.05.2005, 11:33
hallo,
habe ich meine 6-wochenmeldung auch erfüllt wenn ich mich z.b. aus dem urlaub zurückmelde oder muss ich mich trotzdem noch mal melden, um den 6-wochenrhytmus einzuhalten?
StephanK
30.05.2005, 11:49
Hallo Marcccus :welcome:
In der Überschrift ist es schon angedeutet: Es macht keinen Unterschied, weswegen Du Deine persönliche Arbeitslosmeldung erneuerst. Die Frist beginnt nach jeder Meldung erneut zu laufen. Die Praxis der Arbeitsagenturen ist eben so, dass bei einer "Urlaubs"bewilligung einmalig eine kürzere Frist als sonst üblich zur Meldung gesetzt wird, um zu kontrollieren, ob der Kunde auch wirklich wieder da ist. Danach beginnt wieder der normale Rhythmus.
marcccus
30.05.2005, 11:54
danke für die antwort :-)
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