Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsangebot...?
Hallo,
ich bin hier neu und möchte mir von euch mal hilfe hiolen. ich hoffe heir kann einen schnell geholfen werden!
hab mal zu anfang eine frage, wenn das arbeitsamt ein angebot für mich hätte in einer anderen stadt MUß ich dann umziehen?? auch wenn ich das nicht möchte?? ich bin vor kurzem arbeitslos (das erste mal in meinem leben) und habe davor schreckliche angst dass sie das recht dazu haben!! Hab schon viel stress mit den gehabt! Unfassbar wie die einen runtermachen können. Und wir sind machtlos. vorallem wenn einer wirklcih arbeiten will- wie ich aber halt in meiner stadt!
Hoffe ihr könnt mir schnell helfen
vielen dank im voraus
Die Ägypter
30.04.2006, 20:25
Hallo Apfel,
ja - ein Umzug ist zumutbar, wenn der Fahrtweg zur Arbeit nicht mehr darstellbar ist (Fahrzeiten um die 3 Std. für Vollzeit sind zumutbar). Allerdings kannst du für diesen Fall so einiges an Unterstützung und Beihilfen beantragen - je nachdem, welches Amt zuständig ist (ALG I oder ALG II) =?
danke für die antwort. heißt also dass ich es annehmen muß? ich wohne noch zu hause und habe einen kleinen bruder für den ich in der zukunft aufpassen muß weil meine mama schwer krank ist und ich dann sein erziehungsberechtigter bin? deswegen habe ich angst...:(
mfg
StephanK
30.04.2006, 22:21
nefertari hat es schon kurz angesprochen: Es kommt viel darauf an, ob Du das "normale" Arbeitslosengeld beziehst oder Alg II.
Im ersten Fall gibt es schon Einschränkungen dabei, welche Jobs Dir zumutbar sind. Lies es am besten selbst nach in § 121 SGB III: (4) Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab. Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einem Arbeitslosen zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitslose innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einem Arbeitslosen ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.
Falls Du Alg II beziehst sind die Anforderungen schärfer, aber auch dann gilt, dass eine Arbeit nicht zumutbar ist, wenn die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann
Ganz so schlimm ist es also erst mal nicht. :-)
vielen lieben dank!!
na wenigsten kann man hier fragen und wird auch ehrlich einem geholfen nicht wie beim arbeitsamt
vielen lieben dank :D
Seebarsch
01.05.2006, 15:35
Hast du denn zu der Sache mal bei der Agentur nachgefragt ?
hi,
nein habe ich nicht weil ich die dann erst heiß mache. mir kommt das so vor als wenn sie da nur sachen tun würden die die leute garnicht wollen, wenn den die nase nicht passt. Sie sagen dann immer dass wir kunden wären. und wie heißt das so schön?? kunde ist könig... aber nicht beim arbeitsamt!! so wie es ausieht. ahb nur stress mit den :( will bloß nur arbeit in meiner stadt mehr auch nicht.
Seebarsch
01.05.2006, 19:32
Wenn du so voreingenommen an die Sache gehst, wird es mit Sicherheit schief gehen ! Helfen kannst du dir selbst nicht damit !
:wut: 8) :wut:
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