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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unkündbarer Mietvertrag bewahrt nicht vor Umzug


StephanK
30.04.2006, 23:22
Gericht: Landessozialgericht Hessen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 28.03.06
Aktenzeichen: L 7 AS 122/05 ER und L 7 AS 121/05 ER

Kernaussage: Wenn Alg II-Bezieher eine unangemessen teure Wohnung gemietet und im Mietvertrag die ordentliche Kündigung für mehrere Jahre ausgeschlossen haben führt das nicht dazu, dass die Miete unbefristet in voller Höhe übernommen werden müsste; diese Pflicht besteht nur so lange, wie die Alg II-Bezieher nachweisen können, dass ihnen die Senkung der Unterkunftskosten nicht möglich ist. Das gilt sogar dann, falls eine einvernehmliche Aufhebung des bestehenden Mietverhältnisses nicht erreicht werden kann und der Alg II-Träger deshalb unter Umständen die bisherige, unangemessen hohe Miete zusätzlich würde übernehmen müssen.

Wortlaut (http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/CD77DF6DC0591547C125715E0026CA9A?Opendocument) des Beschlusses

Kommentar: Das Gericht war offensichtlich bemüht, keinen Präzedenzfall zu schaffen und zu vermeiden, dass andere Alg II-Bezieher einen Anreiz bekommen, langfristig unkündbare Mietverträge über "unangemessene" Wohnungen abschließen. Das führt aber zu dem absurden Ergebnis, dass der Alg II-Träger unter Umständen über längere Zeit neben der angemessenen Miete einer neuen Wohnung zusätzlich die ohnehin zu hohe Miete der bisherigen, nicht kündbaren Wohnung tragen muss. Das ist weder wirtschaftlich vernünftig noch entspricht es der Absicht des Gesetzgebers.