Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf Fortzahlung von ALG II
Blackfoot
30.05.2005, 12:34
Hallo Zusammen,
habe da auch mal eine Frage zum ALGII und dessen Anrechnung, also ich beziehe seit Nov. 2004 ALGII Antrag gestellt genehmingt, okay! Die Zeit von
6Monaten geht rum im Juni 2005, habe heute meinen Antrag auf Fortzahlung gestellt, die gute Frau hat sich das angeschaut und meine Kontoauszüge hatte ich glücklicher Weise dabei (dachte ich mir schon das die neuhierig sind) sie nahm meinen Hefter und sprang zum Kopierer wie Wild und legte los mit den Kopieren, danach Studierte sie sorgfältig meine Auszüge und hat festgestellt das ich ab und zu bei Ebay mein bischen Hab und Gut vertickt habe um meine Kosten zudecken, sie meinte ich dürfte das nicht :-( und es würde mir bei der Neuberechnung auf Fortzahlung alles abgezogen werden bis auf einen Freibetrag von 30,00€/pro Monat (wahnsinn), wie ist das eigentlich mit den Freibeträgen? Irgendwo habe ich mal gelesen das ein Freibetrag in Höhe von 200,00 pro Lebensjahr jedoch max. XX,XX€ nicht angerechnet werden dürfen? Wie soll man von 345,00€ leben können die Frage stelle ich mir immer wieder - Unterstützung zur Arbeitssuche bekommt man nicht - aber wo sie was abziehen da ist die Selbstverwaltungsbehörde "Agentur für Arbeit" aber schnell dabei :patsch:
Blackfoot
StephanK
30.05.2005, 13:13
Hallo Blackfoot :welcome:
Der Freibetrag, den Du meinst, bezieht sich auf den Fall, dass Du einen kleinen Job und Einkommen daraus hast.
Deine Verkaufserlöse sind was anderes. Das sind sogenannte einmalige Einnahmen, für die es eine "Bagatellgrenze" von 50 Euro gibt. Wenn Du darüber lagst, wird das leider angerechnet.
Im übrigen bist Du für die Zukunft hoffentlich gewarnt: Einen ganzen Satz Kontoauszüge im Original vorzulegen ist ... na ja: sehr ehrlich, aber nicht zwingend erforderlich...
Ich lege meiner ARGE grundsätzlich nur Saldenbestätigungen vor. Wenn Dir der Begriff nix sagen sollte: Eine Saldobestätigung ist ein Kontoauszug, der NUR den aktuellen Kontostand enthält und nichts über Kontenbewegungen (die nur Dich etwas angehen).
Bei vielen Banken bekommt man die automatisch aus dem Kontoauszudrucker, wenn man sofort nach Ausdruck des letzten Auszugs einen weiteren anfordert, ansonsten eben auf Anfrage am Bankschalter.
Ich finde, Du solltest Dir das auch angewöhnen...
Blackfoot
30.05.2005, 13:38
Hallo und Danke für Dein Feedback,
hmmmmmm dann ist das aber saudumm gelaufen für mich also es sind schon mehr als 50,00€ , finde es irgendwie scheiße wenn man sein Eigentum verkaufen muss um zu Leben und seine Rechnungen zubegleichen, naja mal schauen was passiert..von den Ebay Erlös müssen ja noch Versandkosten und die Gebühren an Ebay abgerechnet werden, das wird wohl das Amt nicht raffen...also wieder diskutieren mit den Leuten da:-( , mit den Kontoauszügen scheint jedes Amt das anders zumachen, also bei mir wollen die, die letzten 3Monate lückenlos haben! :wut:
Blackfoot
Betroffener
30.05.2005, 14:19
Stephan,
hier möchte ich eine Gegenfrage stellen.
Wenn über Ebay oder anderswo Handelsware vertickt wird im Sinne eines Gewerbes oder aus Vermögen, ist das sicher OK, wenn da was angerechnet wird als Einkommen.
Aber bist Du Dir ganz sicher, dass das auch für veräusserten Hausrat gilt?
Dann hätte zum Beispiel Ulysses auch sein verkauftes Auto (das nicht zum Vermögen sondern sozusagen zum Hausrat gehört) anrechnen lassen müssen.
Ich meine, das nur der Verkauf von Vermögenswerten anrechenbar ist, nicht aber der Verkauf von allgemeinen Haushaltsdingen des täglichen Gebrauchs.
Kannst Du das noch mal gegenchecken?
Blackfoot
30.05.2005, 14:39
ich glaube bei der ebay geschichte muss ich was richtig stellen, es handelt bei den vertickten nicht um haushaltsgeräte, sondern zb. um cd sammlungen desweiteren spiele in einer freizeitband gitarre (nix geldverdienen) , das heißt ich habe alles überflüssige wie gitarren, verstärker also alles was ich wirklich nicht mehr brauche über ebay verkauft! auch für einen bandkollegen habe ich was vertickt was auch über mein konto lief ..
Betroffener
30.05.2005, 15:07
Danke für die klärende Richtigstellung.
Aber auch bei der eigenen CD-Sammlung und Gegenständen aus dem eigenen Hobby-Bereich wie Gitarre und Verstärker dürfte das zum Hausrat gehören und nicht zum Vermögen.
Und was Du für andere verkauft hast (ohne Absicht der Gewinnerzielung) sollte ebenfalls nicht Dir von der Grundsicherung abgezogen werden.
Um es ganz klar zu machen:
Wenn also zum Beispiel ein vorhandenes Eßgeschirr für 24 Personen (altes Erbstück von der Oma) aus eigenem Bestand verkauft wird, um Geld in die Kasse zu bekommen, dürfte das nicht anrechenbar sein als "Einkommen".
Blackfoot
30.05.2005, 15:14
das sagst du und ich :D aber eine deutsche behörde :patsch: denk leider nicht mit dem kopf :-x die haben vorschriften und paragraphen :patsch: da setzt der normal verstand leider aus bei solchen leuten...kürzen auf teufel komm raus..bisher hatte ich keine schulden dank hartz iv wird es wo dazu kommen :evil:
StephanK
30.05.2005, 17:28
§ 11 Abs. 1 SGB II sagt ganz schlicht
Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert (...)
Das ist der ganz weite Einkommensbegriff des Einkommensteuerrechts: Einkommen ist alles, was "reinkommt" - sogar Naturalien ("Geldeswert"). Wollte man päpstlicher als der Papst sein, müsste man also die drei Zigaretten, die man bei einer Marketing-Aktion in der Fussgängerzone in die Hand gedrückt kriegt, als Einkommen angeben, denn dass sie Geldes wert sind, ist schmerzliche Erfahrung jedes Rauchers...
Es wäre also eine falsche Vorstellung, wenn man glaubte, dass nur regelmäßige Zahlungen (praktisch am häufigsten: Arbeitslohn) "Einkommen" seien. Selbstverständlich gehören auch Verkaufserlöse dazu, und zwar unabhängig davon, ob man handelt (das weiterverkauft, was man zu diesem Zweck selbst gekauft hat) oder das alte Küchenbuffet versilbert.
Über die offensichtlichen Probleme der vollständigen und korrekten Erfassung schweige ich mich aber lieber aus; es geht mir nur darum, den Inhalt des Gesetzes zu erläutern. :roll:
Blackfoot
07.06.2005, 10:23
Hallo Zusammen,
da bin ich mal wieder :D also die Agentur für Arbeit sucht aber auf meine Kontoauszüge sehr gewissenhaft um Sachen zufinden um keine Leistungen erbringen zu müssen, so wie heute in einen Schreiben mir mitgeteilt wurde, daß ich Räume vermieten würde :patsch: hmmmmmmmmm richtig schauen tun die auch nicht, warum kam es dazu?! ganz einfach wie ja schon in meinen o.g. Beitrag erwähnt mache ich ja mit ein paar Freunden Musik(Hobbymäßig-irgendein Hobby sollte man ja haben :D ) d.h. wir haben einen Raum angmietet in einen Kulturprojekt von München, der uns jeden Monat 280,00€ kostet wir haben den Raum schon länger, seit Anfang 2004!
Da ich Arbeitslos bin und leider die meiste Zeit habe von allen - kümmere ich mich darum - das heißt die Bandmitglieder - zahlen ihren Anteil auf mein Konto und ich überweise die Gesamtmiete auf das Konto des Vermieters, nun stellt das Arbeitsamt anhand meiner Kontoauszüge die Behauptung auf - dass ich Vermieter sei - was ja absoluter Unsinn ist!
Ebay - Geschichte, auch da behauptet das Amt das ich dadurch regelmäßiges Einkommen habe - da ich auch hier die meiste Zeit habe - habe ich mich bereit erklärt für Bandmitglieder diverse Sachen für Sie zu veräußern - ohne Gewinn -
Also so wie es aussieht werde ich wohl ab Juli `05 keine Leistungen vom Amt mehr erhalten :wut:
Wie soll ich nun vorgehen, die wollen alle möglichen Unterlagen und Belege und Beweise etc. pp
Mfg Blackfoot
StephanK
07.06.2005, 10:49
Eine "typisch deutsche" Lösung für dieses ärgerliche Problem wäre, einen ordentlichen eingetragenen Verein zu gründen und Dich zum Kassierer zu wählen. Aber dieser Aufwand ist wahrscheinlich zu groß.
Die pragmatische und einfachere Lösung wäre, dass ein anderes Bandmitglied ein Extra-Konto für die Band-Angelegenheiten eröffnet und Dir dafür eine Vollmacht erteilt. Dann kannst Du wie bisher diese Dinge abwickeln, aber es besteht eine klare Trennung zwischen Deinen privaten Finanzen und denen der Band.
Blackfoot
07.06.2005, 11:08
Eine "typisch deutsche" Lösung für dieses ärgerliche Problem wäre, einen ordentlichen eingetragenen Verein zu gründen und Dich zum Kassierer zu wählen. Aber dieser Aufwand ist wahrscheinlich zu groß.
Die pragmatische und einfachere Lösung wäre, dass ein anderes Bandmitglied ein Extra-Konto für die Band-Angelegenheiten eröffnet und Dir dafür eine Vollmacht erteilt. Dann kannst Du wie bisher diese Dinge abwickeln, aber es besteht eine klare Trennung zwischen Deinen privaten Finanzen und denen der Band.
Hallo, für ein Hobby einen Verein zu gründen wäre wohl etwas zu heftig;-)
Aber was heißt das jetzt im Klartext für mich, soll das heißen ich habe Mieteinnahmen obwohl ich keine habe und das Amt kann darauf die Leistung verweigern - muss ich aber nicht verstehen - oder ???
StephanK
07.06.2005, 12:02
Sorry, ich hab' das, was ich schrieb, wohl zu einseitig auf die Zukunft bezogen und nicht so recht berücksichtigt, dass Dein "Finanzgebaren" wohl auch für die Vergangenheit angezweifelt wird.
Zunächst mal liegt die Beweislast dafür, dass Du angeblich "verschwiegenes" Einkommen hast, nicht bei Dir, sondern bei der Behörde. Allerdings hast Du Mitwirkungspflichten, die sich auch darauf beziehen, dass Du Deine finanzielle Lage darlegst. Aber dass Geld, das für Dich nur ein "durchlaufender Posten" ist, Dein Einkommen sei, muss die Behörde beweisen können (was ihr eigentlich nicht gelingen kann, weil es schlicht nicht so ist).
Um da nicht unnötig "Pulverdampf" zu verbreiten und Deine Mitmusiker nicht unnötig mit hineinzuziehen, würde ich erst mal eine schriftliche Erklärung verfassen, in der Du versicherst, dass Du (jetzt folgen ein paar wichtige Begriffe, die dort wieder auftauchen sollten)
- im Auftrag und für Rechnung anderer und
- als reine Gefälligkeit unter Freunden, also nicht geschäftsmäßig
diese ebay-Sachen vertickt hast. So hast Du's hier jedenfalls geschildert, und ich hab' das jetzt nur auf "amtsdeutsch" gebracht.
Was die Mietzahlungen für Euren Probenraum angeht, braucht's wohl wirklich 'ne schriftliche Erklärung der anderen Bandmitglieder. Das kann auch ein schriftlicher Auftrag sein: Wir beauftragen Herrn X, für die Zwecke der Band den ... Raum im eigenen Namen anzumieten und verpflichten uns, ihm jeweils einen ...ten Anteil (Kopf-Anteil) an der von ihm zu entrichtenden Miete zu erstatten. (Unterschriften). Man muss das nicht mal zurückdatieren, sondern kann auch schreiben: Wir halten den Herrn X am ....200.. mündlichen erteilten Auftrag (... siehe oben ...) schriftlich fest, wodurch wir uns verpflichtet haben (... siehe oben ...)
Schließlich legt man bei so 'ner Hobby-Veranstaltung nicht alles von vornherein schriftlich fest. Wenn man eine mündliche Absprache später nach außen hin belegen muss, ist es völlig o.k., das auch im nachhinein schriftlich zu fixieren. Das ist nix mit Trickserei oder so!
Blackfoot
07.06.2005, 12:09
Sorry, ich hab' das, was ich schrieb, wohl zu einseitig auf die Zukunft bezogen und nicht so recht berücksichtigt, dass Dein "Finanzgebaren" wohl auch für die Vergangenheit angezweifelt wird.
Zunächst mal liegt die Beweislast dafür, dass Du angeblich "verschwiegenes" Einkommen hast, nicht bei Dir, sondern bei der Behörde. Allerdings hast Du Mitwirkungspflichten, die sich auch darauf beziehen, dass Du Deine finanzielle Lage darlegst. Aber dass Geld, dass für Dich nur ein "durchlaufender Posten" ist, Dein Einkommen sei, muss die Behörde beweisen können (was ihr eigentlich nicht gelingen kann, weil es schlicht nicht so ist).
Um da nicht unnötig "Oulverdampf" zu verbreiten und Deine Mitmusiker nicht unnötig mit hineinzuziehen, würde ich erst mal eine schriftliche Erklärung verfassen, in der Du versicherst, dass Du (jetzt folgen ein paar wichtige Begriffe, die dort wieder auftauchen sollten)
- im Auftrag und für Rechnung anderer und
- als reine Gefälligkeit unter Freunden, also nicht geschäftsmäßig
diese ebay-Sachen vertickt hast. So hast Du's hier jedenfalls geschildert, und ich hab' das jetzt nur auf "amtsdeutsch" gebracht.
Hallo,
danke für den Tipp und die netten Worte:-) werde mich heute Abend mal hinsetzen und was nettes für das Amt formulieren muss mich jetzt erstmal etwas beruhigen :-x :grrr:
StephanK
07.06.2005, 12:21
some good chill out down tempo music will help 8)
Blackfoot
07.06.2005, 19:48
Hallo,
habe mir das Schreiben des Amtes nochmal angeschaut, die wollen ja auch noch meine Kontoauszüge vom Jan & Feb. 05 haben, obwohl ich bei meinen Fortzahlungsantrag ALGII die letzten 3 Monate (Mai,April,März) vorgelegt habe, habe aber wenig Interesse denen weiterhin einen Einblick auf mein Konto zugewähren, die letzten 3Monate sollten reichen für die - nicht das ich was zu verbergen hätte - nönö - muss ich denen die Auszüge auch noch geben?!
mfg blackfoot
Blackfoot
23.06.2005, 16:23
some good chill out down tempo music will help 8)
hallo,
die Geschichte geht nun weiter nachdem die erforderlichen Unterlagen nebst meiner Stellungnahme per Einschreiben am 13.06. Termin war 17.06.05 dem Amt zugeschickt wurde, habe ich bis heute keinen Bewilligungsbescheid bekommen! Also ran ans Telefon und wie der Zufall es wollte habe auch den Sachbearbeiter am Hörer, er teilte mir mit, daß der Antrag seit dem 30.05. ruht da meine Stellungnahme fehle, ich sagte das dieses per Einschreiben am 13.06.05 um 10.58Uhr abgeschickt wurde, dann meinte er würde diese Post nicht bekommen, da sie nicht aus dem Postfach zugestellt werden! Wie was nun??? - Amt fordert Unterlagen und Stellungnahme an zum Termin - und dann liegt das da rum - und daher kann auch der Antrag nicht bearbeitet werden und ich bekomme daher auch keinen Geld!!! Ich muss sagen das Einschreiben ist z.Hd. des Bearbeiters Adressiert gewesen - irgendwie glaube ich das nicht.
Also wie es aussieht muss ich dank des Amtes ab 01.07.2005 Schulden machen...um meine laufenden Kosten zu decken - und einen Job hätte ich auch in Aussicht - aber ohne Geld vom Amt kann ich den Job dann auch nicht annehmen - das ist ja ein Teufelskreis :patsch:
StephanK
23.06.2005, 18:09
Nee, keine chill out music mehr - es ist jetzt eher "Toreador, en garde" oder dergleichen angesagt.
Unsere verehrte Mitstreiterin E. Schneider hat am Ende aller ihrer Beiträge so einen Hinweis etwa mit den Worten: Anträge immer persönlich abgeben, auf der mitgebrachten Kopie den Eingang bestätigen lassen, immer Zeugen mitnehmen. Und damit hat sie offensichtlich leider nur all zu recht!
Die Extra-Kosten für Einschreibebriefe solltest Du Dir sparen, denn damit kannst Du nur beweisen, als dass Du irgendeinen Brief bei der Post aufgegeben hast - kein bisschen mehr. Das Geld investierst Du besser in eine MVV-Fahrkarte, fährst zum Amt und gibst das persönlich ab, nach dem eben erwähnten Verfahren. Mag Dir altmodisch erscheinen, ist auch so, aber so sind die Realitäten.
Allerdings: wenn der amtsinterne Posttransport nicht funktioniert, geht das natürlich nicht auf Deine Kappe. Das einzige, was Du jetzt machen kannst, ist Kopien Deiner Unterlagen persönlich abzugeben, deutlich darauf hinzuweisen, dass Mängel der hausinternen Postverteilung nicht zu Deinen Lasten gehen können und dass Du eine stark beschleunigte Entscheidung erwartest. Am besten bestehst Du auf einer festen Zusage, wann die kommen wird. Falls Du selbst Oberbayer bist, wirst Du Dich darauf verstehen, notfalls wohldosierte Grobheiten bis knapp unterhalb der Beleidigungsschwelle zu nutzen, um dieses Ziel zu erreichen... ;-)
Biberzahn
24.06.2005, 09:59
Hallo Blackfoot,
ich kann mich da dem Stephan nur anschließen. Ich hab son Eiertanz mit dem Amt auch durch. Ich kann Dir nur raten Deine kompletten Unterlagen zu schnappen und Dich auf den Weg zum Amt zu machen. Sag Du möchtest den Amtsleiter sprechen oder einen Teamleiter und lass Dich nicht abwimmeln. Dem Mitarbeiter dann alles noch mal sachlich erklären und darauf verweisen das Du ohne einen Scheck das Amt nicht verlässt. Am besten ist es wenn Du vor dem Gang zum Amt noch ein Schritstück aufsetzt (so ne Art Gedächtnisprotokoll) in dem Du alles auflistest was in den letzten Monaten mit dem Amt so gelaufen ist und mit wem Du da gesprochen hast. Das Schreiben nimmst Du mit und legst das dann auch vor. Ich würde beiläufig erwähnen das davon eine Kopie an die Kundenservicestelle der Agentur in Nürnberg geht :wink: . Wie gesagt, nicht abwimmeln lassen.
Bei mir hat´s geklappt, nach 5 Monaten hin und her..... :-)
Ich wünsch Dir viel Erfolg bei der Sache.
Gruß
Biberzahn
Blackfoot
24.06.2005, 17:17
Hallo Blackfoot,
ich kann mich da dem Stephan nur anschließen. Ich hab son Eiertanz mit dem Amt auch durch. Ich kann Dir nur raten Deine kompletten Unterlagen zu schnappen und Dich auf den Weg zum Amt zu machen. Sag Du möchtest den Amtsleiter sprechen oder einen Teamleiter und lass Dich nicht abwimmeln. Dem Mitarbeiter dann alles noch mal sachlich erklären und darauf verweisen das Du ohne einen Scheck das Amt nicht verlässt. Am besten ist es wenn Du vor dem Gang zum Amt noch ein Schritstück aufsetzt (so ne Art Gedächtnisprotokoll) in dem Du alles auflistest was in den letzten Monaten mit dem Amt so gelaufen ist und mit wem Du da gesprochen hast. Das Schreiben nimmst Du mit und legst das dann auch vor. Ich würde beiläufig erwähnen das davon eine Kopie an die Kundenservicestelle der Agentur in Nürnberg geht :wink: . Wie gesagt, nicht abwimmeln lassen.
Bei mir hat´s geklappt, nach 5 Monaten hin und her..... :-)
Ich wünsch Dir viel Erfolg bei der Sache.
Gruß
Biberzahn
Hallo und vielen vielen Dank für Eure zahlreichen und guten Tipps,
habe ab kommenden Dienstag (mein erster Arbeitstag), einen neuen Job nach fast 3jahren intensive Suche und zahlreichen Absagen, ich hoffe nun ist das leidige Thema für mich endlich erledigt, ich werde die Tage bis zur ersten Lohnszahlung auch überstehen, notfalls muss ich halt dann auch mal was von mir bei Ebay verticken - habe ich bisher nur für Spezl gemacht - habe schon soviel hinbekommen - das letzte Stück schaffe ich auch noch :-) also nochmal allen vielen dank :danke:
Blackfoot
penelope
12.08.2005, 19:28
Hallo,
ich hab aus eigenem Interesse mal ein bisschen im Web gesurft und folgenden Link zum Thema ebay gefunden. Ich hoffe, es ist i.O. wenn ich ihn hier einstelle zu eurer Information (weil er aus einem anderen Forum ist)
http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hartz/forum/zeige_beitrag.php?36/176
Falls das gegen irgendwelche Richtlinien verstösst, bitte wieder löschen. Ich dachte nur, es würde vielleicht noch andere interessieren.
Gruss
penelope
Betroffener
12.08.2005, 21:10
Hallo Blackfoot,
Vielleicht hilft das hier etwas weiter als Argumentationshilfe?
Das erste ähnelt inhaltlich dem Link von der Penelope.
Rechtsgutachten des DV zum Verkaufserlös von Vermögensgegenständen (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/DV_Gutachten_Vortext.html)
Wie kann ein Antragsteller bei der Beantragung von ALG II seine Datenschutzrechte wahren? (http://www.datenschutzzentrum.de/allgemein/alg2.htm)
Blackfoot
12.08.2005, 21:36
hallo zusammen,
und nochmals vielen dank für eure hilfe aber da ich derzeit keine leistung vom amt beziehe, denn das amt hat nach langen hin und her jeden mir zustehende euro nun gezahlt, aber auch nur da ich den zuständigen abteilungsleiter mächtig auf seine bürokratischen füße getreten bin. nun bin seitdem 28.06.2005 in arbeit endlich hat sich eine meiner 223 bewerbungen ausgezahlt, ist zwar kein traumjob aber wird halbwegs ordentlich bezahlt und ich bin weg vom amt! also gebt nicht auf und macht weiter in diesem forum und helft auch anderen die in solch eine situation gekommen sind gewollt oder ungewollt, es grüßt euch alle blackfoot aus münchen :-)
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.