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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überbrückungsgeld trotz bestehendem Gewerbe?


mr-Propper
01.05.2006, 15:01
Hallo,
habe neben meinem eigendlichen Beruf noch ein (Klein-)Gewerbe betrieben. Ich bin jetzt leider gekündigt worden und würde gerne das bestehende Gerwerbe erweitern und mich damit selbständig machen. Habe ich denn trotzdem noch die Möglichkeit Überbrückungsgeld zu bekommen?

jumbo96
01.05.2006, 15:13
Es gibt ja etliche web-sites dazu www.ueberbrueckungsgeld.de etc.
Soweit ich weiss ist das mit Vorsicht zu geniessen...

ciao
8)

mr-Propper
01.05.2006, 15:19
Also dort steht, daß die Gewerbeanmeldung erst nach dem Antrag erfolgen darf.
Das hieße ja, daß ich das nebenberufliche Gewerbe erst abmelden müsste und nach dem Antrag wieder anmelden kann... Das wäre doch blödsinn!

Nur ohne das Ü-Geld werde ich den Start nicht schaffen!

jumbo96
01.05.2006, 15:48
Tja,
genau das ist aber die Problematik.

ciao
8)

PS: selbst dann mit an- und abmelden bestehen Risiken.
Würde es trotzdem versuchen, offizieller weg.
Alternativ: könntest Du ALGI beantragen

mr-Propper
01.05.2006, 16:06
Ja, aber wenn ich ALGI bekomme darf ich ja nicht mehr als 15h die Woche arbeiten...

Aber ich WILL ja arbeiten!

:jumper: :jumper: :jumper:

jumbo96
01.05.2006, 16:12
Keine Sorge, die werden dir schon nicht gleich den Kotrolleur beiseite stellen...

ciao
:P

Betroffener
01.05.2006, 17:18
Ich sehe das Problem nicht so.

Auch ich hatte ein Nebengewerbe. Das wurde am Tage der Freigabe des Überbrückungsgeldes abgemeldet und gleichzeitig das neue Gewerbe mit anderer Firmierung angemeldet.

Dabei sind etliche vorhandene Besitzstände in die neue Vollzeitfirma übergegangen.

mr-Propper
01.05.2006, 20:08
aber Du mußtest es auf jeden Fall ab und wieder anmelden?

:patsch:
das ist doch ein Umstand...

Betroffener
02.05.2006, 01:06
Wenn man sonst keine Umstände hat ...

Das dauerte insgesamt 20 Minuten und kostete wohl auch soviel in Euro.

Aber alle waren glücklich! und ich bekam Überbrückungsgeld.

mr-Propper
03.05.2006, 12:43
Hallo,
war gestern auf einem Existenzgründerseminar. Habe den Leiter gefragt und er sagte mir, daß es kein Problem wäre, aus dem Nebenberuflichen Gewerbe ein Haptberufliches zu machen. Ü-Geld steht mir zu und ich muß auch nichts ummelden.
Falls doch bleibt es beim Finanzamt beim alten.
Ich hatte nur Angst, daß ich eine Abschlußbilanz erstellen lassen muß, bzw. dann auch eine Eröffnungsbilanz!
Das ist ein riesen Umstand und kostet auch noch...

P.S.: Weiß einer schon etwas neues zum Thema Ü-Geld ab dem 1.7.06?

Betroffener
03.05.2006, 16:08
Trotzdem würde ich erst nach Rücksprache mit dem Steuerberater entscheiden, ob die alte Firma weiterlebt oder es eine Neugründung wird.

Das hängt allerdings auch davon ab, ob noch andere Förderungen in Frage kommen, die eine explizite Neugründung vorausetzen.

Zumindest von mir weiss ich, dass das Finanzamt einen Abschluß der alten Firma und eine neue zwecks eindeutiger Abgrenzung wollte.