corny_two
10.09.2007, 16:53
Hallo Leute,
erst sah alles so aus, dass ich zusätzlich zu meinem ALG I ALG II beantragen würde, um davon die miete zu bezahlen. Da ich aber noch unter 21 bin müssen meine eltern jetzt auch noch mal kindergeld für mich beantragen, sodass dann wahrscheinlich ALG I + Kindergeld zu viel sein wird um noch ALG II zu bekommen.
Bei dem ALG II-Antrag war ja direkt mit angegeben, dass es einen Schwangerenmehrbedarf gibt und auch die Möglichkeit einen Zuschuss für Babyerstausstattung zu beantragen. Inwieweit gilt das jetzt noch für mich? Kann ich das auch beantragen, wenn ich "nur" ALG I erhalte??
erst sah alles so aus, dass ich zusätzlich zu meinem ALG I ALG II beantragen würde, um davon die miete zu bezahlen. Da ich aber noch unter 21 bin müssen meine eltern jetzt auch noch mal kindergeld für mich beantragen, sodass dann wahrscheinlich ALG I + Kindergeld zu viel sein wird um noch ALG II zu bekommen.
Bei dem ALG II-Antrag war ja direkt mit angegeben, dass es einen Schwangerenmehrbedarf gibt und auch die Möglichkeit einen Zuschuss für Babyerstausstattung zu beantragen. Inwieweit gilt das jetzt noch für mich? Kann ich das auch beantragen, wenn ich "nur" ALG I erhalte??