Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld-Ablehnung
hallo,
ich habe mich am 04.05.05 als arbeitslos gemeldet. dort wurde mir zunächst mitgeteilt ich hätte noch anspruch auf arbeitslosengeld.
am 12.05.05 hatte ich den termin beim arbeitsvermittler welcher mir mitteilte er wäre für mich gar nicht mehr zuständig, da ich nur bis einschließlich 08.05.05 einen anspruch auf arbeitslosengeld gehabt hätte und ich nun arbeitslosengeld II beantragen müsse.
also bin ich am 17.05.05 zu meiner stadtverwaltung und habe mir einen antrag auf arbeitslosengeld II geholt.
heute (30.05.05) hatte ich den termin zur abgabe des antrages auf arbeitslosengeld beim arbeitsamt. dort teilte man mir mit ich hätte gar keinen anspruch auf arbeitslosengeld, da mir das arbeitsamt versehentlich 5 tage zuviel arbeitslosengeld gezahlt habe.
(hintergrund: ich war arbeitslos und habe mich am 05.01.2004 selbständig gemacht - anspruch auf arbeitslosengeld hatte ich wohl nur noch bis zum 09.01.2004 - die mitteiung auf die selbständigkeit habe ich bereits ende 2003 gemacht, lediglich die kompletten unterlagen für das überbrückungsgeld habe ich erst anfang 2004 eingereicht. überbrückungsgeld wurde mir ab dem 05.01.2004 bewilligt.)
das arbeitsamt hat mir also anstatt bis zum 05.01.2004 bis zum 09.01.2004 arbeitslosengeld gezahlt. somit habe ich keinen anspruch auf arbeitslosengeld. das arbeitsamt kann die zuviel gezahlten 4 tage wohl nicht mehr zurück fordern, da es bereits länger als 1 jahr zurück liegt. auf die frage ob ich das arbeitslosengeld zurückzahlen könnte bekam ich keine konkrete aussage. auch auf die frage warum man mir das nicht bereits am 04.05.05 gesagt hat bekam ich keine konkrete antwort.
der anspruch auf arbeitslosengeld ist also wegen einem fehler des arbeitsamtes erloschen. kann ich da noch irgendwas machen oder muss ich das so hinnehmen. bei der berechnung des arbeitslosengeld II spielt es wohl eine große rolle ob ich nun vorher arbeitslos war oder nicht. auch habe ich ja erst am 17.05.05 die antragsunterlagen für das arbeitslosengeld II geholt (also gehen mir 2 wochen finanziell verloren). auch den antrag auf wohngeld kann ich wohl dann vergessen, da ich dafür wohl einen anspruch auf arbeitslosengeld haben muss.
auch habe ich so wohl keinen anspruch auf eine krankenversicherung in der gesetzl. krankenversicherung, da ich während meiner selbständigkeit nicht krankenversichert war.
grüße
sven
Betroffener
30.05.2005, 14:02
:welcome: sven,
Das ist ja eine lange Geschichte, bei der Du aber einiges verwürfelst.
Wenn Du jetzt noch den Anspruch auf nur 1 Tag (oder die 5 fehlenden Tage) Arbeitslosengeld hättest, würdest Du von jetzt an 2 Jahre lang bis Mai 2007 das Übergangsgeld als abfedernden Zuschuss zu ALG II bekommen, anstatt jetzt ab dem 9.01.2004 gerechnet wird bis zum 09.01.2006.
Das Übergangsgeld von ALG I zu ALG II wird für max. 2 Jahre gewährt, wovon im ersten Jahr max. 160 €, im zweiten Jahr max. 80 € aus der Differenz von ALG I (+ ggf. Wohngeld) und ALG II (+ ggf. KdU) abzüglich 30% gezahlt werden. In Deinem Fall hättest Du entweder vollen Anspruch oder nur noch den Restanspruch auf kapp 7 Monate des zweiten Jahres.
Was also eine ganze Menge geldlichen Unterschied machen kann.
Hier wäre als wirklich genau zu prüfen, was da wirklich gelaufen ist und ob das ggf. mit etwas gutem Willen der Agentur noch korrigierbar ist.
Lasse Dich hier nicht abwimmeln und verlange den Chef und ggf. den Chef vom Chef. Hier geht es um Dein Geld!
Ansonsten hättest Du jetzt ab Deinem Abgabetermin des Antrages (nicht der Abholetermin!) das volle Anrecht auf ALG II + Kosten der Unterkunft, wenn Du täglich mindestens 3 Stunden arbeiten kannst, alleinstehend bist (wenn keine weiteren Einkommen vorliegen oder in der Bedarfsgemeinschaft ggf. Einkommen vorhanden ist).
Hier also ebenfalls genau zu prüfen, wie Deine Situation ausschaut - gerade in Bezug auf die Bedarfsgemeinschaften (eheähnliche Verhältnisse) kann viel falsch gemacht werden.
Hier ist Dir durch die verspätete Antragsabgabe bislang ein ganzer Monat verloren gegangen und wird täglich mehr. Gezahlt wird erst ab Antragsabgabe!
Wohngeld gibt es nur bei ALG I, bei ALG II heisst das Kosten der Unterkunft (KdU).
Beim Thema Krankenkasse bist Du als ALG II Empfänger eigentlich fein raus. Hier kannst Du jetzt die Krankenkasse wählen und wirst wieder Versicherunsfähig - was Dir ohne den ALG II Bezug verwehrt würde.
Ansonsten schau mal in die Links unten in meiner Signatur, oder oben im Forum in den Bereich "Tipps" - da findest Du einiges wichtige zu lesen.
Ansonsten zur Einstimmung auf ALG II die folgende Tabelle und ein ALG II Rechner:
Regelsatz: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/Regelsatzschluessel.gif
ALG II Berechnung:
ALG II Rechner (http://www.zeitungs.info/public/programme.arbeitslosengeld2.berechnung.html)
@betroffener: erstmal vielen dank für die schnelle antwort!
warum wird nun ab dem dem 09.01.2004 an gerechnet? ich war doch vom 05.01.2004 bis zum 03.05.2005 selbständig.
ab dem 04.05.2005 bin ich doch erst als arbeitslos gemeldet.
den antrag auf wohngeld habe ich ja heute gestellt, allerdings meinte der sachbearbeiter er werde es aufgrund der tatsache das ich kein arbeitslosengeld bekomme abgelehnen. (der sachbearbeiter war übrigens sehr nett!!)
des weiteren meinte er ich solle der ablehnung des arbeitslosengeldes widersprechen, da ich anspruch auf arbeitslosengeld haben muss um in die gesetzliche krankenversicherung zu kommen. als alg II empfänger komme ich wohl so nicht unbedingt in die krankenversicherung, da ich ja zuvor unversichert war und die mich dann nicht mehr nehmen und ob das algII meinen krankenversicherungsbeitrag übernehmen würde wußte er leider nicht.
am 17.05. habe ich den antrag auf algII abgeholt und mir auf den antrag das datum vermerken lassen, da mir ein bekannter sagte dann würde dieser tag als antragsdatum gelten. stimmt das so? ich habe leider noch nicht alle unterlagen zusammen und daher ist der antrag noch hier bei mir zu hause.
Betroffener
30.05.2005, 19:10
@betroffener: erstmal vielen dank für die schnelle antwort!
warum wird nun ab dem dem 09.01.2004 an gerechnet? ich war doch vom 05.01.2004 bis zum 03.05.2005 selbständig.
Beim Übergangsgeld geht es um den letzten Tag des Bezuges von Arbeitslosengeld. Von da an wird es für 2 Jahre abgestuft gewährt.
Wenn Du also in diesem Jahr keinen Anspruch mehr hast auf ALG I, dann wird das ab dem letzten Bezug 5.1.2004 (oder 9.1.2004) gerechnet. Möglicherweise käme auch das Ende des Überbrückungsgeldes in Frage (keine Ahnung). Wenn Du auch nur 1 Tag für jetzt rausschinden kannst, beginnt die Zweijahresfrist jedoch erst jetzt mit dem Ende des Bezuges von ALG I (auch wenn es nur 1 Tag ist).
ab dem 04.05.2005 bin ich doch erst als arbeitslos gemeldet.
den antrag auf wohngeld habe ich ja heute gestellt, allerdings meinte der sachbearbeiter er werde es aufgrund der tatsache das ich kein arbeitslosengeld bekomme abgelehnen. (der sachbearbeiter war übrigens sehr nett!!)
Den Weg hättest Du Dir sparen können. Für Dich kommt nur noch ALG II + KdU (oder Sozialhilfe) in Frage, da Dein Arbeitslosengeld anspruch aufgebraucht ist bis auf die 5 fraglichen Tage, um die Du kämpfen musst.
des weiteren meinte er ich solle der ablehnung des arbeitslosengeldes widersprechen, da ich anspruch auf arbeitslosengeld haben muss um in die gesetzliche krankenversicherung zu kommen. als alg II empfänger komme ich wohl so nicht unbedingt in die krankenversicherung, da ich ja zuvor unversichert war und die mich dann nicht mehr nehmen und ob das algII meinen krankenversicherungsbeitrag übernehmen würde wußte er leider nicht.
Ich denke mal, daß der Mann hier total daneben liegt bezüglich der Krankenversicherung. Wichtig ist für Dich nach meiner Einschätzung nur, daß Du eben von Deinen in 2004 zuviel bezahlten 5 Tagen ALG I mindestens 1 Tag retten kannst, damit das Übergangsgeld ab jetzt für 2 Jahre startet und sich das möglicherweise bestehenden KV-Problem auflöst (was aber eigentlich bei ALG II gleichwertig ist.)
Hierzu werde ich unseren StephanK aber auch noch nochmal befragen.
Nachtrag von unserem Stephan:
Mit Beginn des ALG II-Bezugs fängt das alles neu an, d.h. es beginnt eine neue Versicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V, bei der er das Recht zur Kassenwahl nach § 173 SGB V hat. Sozusagen neues Spiel, neues Glück!
Ende Nachtrag
Auf den Seiten der Arbeitsagentur (http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/geldleistungen/sozialversicherung.php?valid=[ss3) liest sich das wie folgt:
Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung
Nur wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, werden Sie durch den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken- und pflegeversichert. Dies erfolgt vorrangig im Rahmen einer Familienversicherung. Das heißt, Sie werden bei einem bereits krankenversicherungspflichtigen Angehörigen mitversichert.
Wer mindestens fünf Jahre vor Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld II nicht gesetzlich krankenversichert war, kann einen Zuschuss bis max. 125,- € plus 14,86 € für die Pflegeversicherung zur bisherigen Versicherung erhalten.
Der Zuschuss wird nicht gezahlt, wenn es in der Bedarfsgemeinschaft bereits ein krankenversicherungspflichtiges Mitglied gibt und eine Familienversicherung erfolgen kann.
Sofern das Arbeitslosengeld II nicht als Darlehen oder einmalige Leistung erbracht wird, sind Sie auch rentenversichert. Der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist abhängig vom jeweiligen zu Grunde zu legenden Versicherungszweig: 78,- € (Angestellte und Arbeiter) bzw. 103,60 € (Knappschaft).
Personen, die vor Beginn des Bezuges in der Rentenversicherung nicht versichert waren, erhalten bei Befreiung von der Versicherungspflicht einen Zuschuss von 78,- € zu den Beiträgen.
Weitere beitragspflichtige Einnahmen aus dem Bezug von Arbeitslosengeld mindern diese Beträge.
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden direkt an den Sozialversicherungsträger überwiesen.
Ein Unfallversicherungsschutz besteht für Sie im Rahmen der Meldepflicht, wenn Sie eine der Dienststellen aufsuchen müssen.
Klartext: Du warst zuletzt vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (als weniger als 5 Jahre) krankenversichert, so daß die Zuschußregelung bei Dir nicht greift. Demnach müsstest Du direkt wieder in die KV reinrutschen können nach meinem Verständnis.
Ein Anruf bei der Ziel-Krankenkasse Deiner Wahl oder auch bei der Hotline der Arbeitsagentur sollte eigentlich ausreichen.
am 17.05. habe ich den antrag auf algII abgeholt und mir auf den antrag das datum vermerken lassen, da mir ein bekannter sagte dann würde dieser tag als antragsdatum gelten. stimmt das so? ich habe leider noch nicht alle unterlagen zusammen und daher ist der antrag noch hier bei mir zu hause.
Wenn Du mit den Unterlagen noch länger brauchst, dann reiche den Antrag erst mal ohne die fehlenden Unterlagen ein und reiche die nach.
Was zählt, ist das Abgabedatum und sonst nichts für den Start der Leistung. Sonst geht Dir noch mehr Zeit und Geld verloren.
Leider schreibst Du zu wenige Details zum sonstigen Umfeld - wohl auch, weil Du noch nicht weißt, worauf es bei ALG II + Kosten der Unterkunft ankommt.
Schneida
30.05.2005, 22:05
Abgabedatum
ich habe einen anderen Informationsstand zum Start der Leistungen. Es zählt m. E. nicht das Abgabedatum, sondern die erste Meldung bei der ArGe und das kann auch ein mündlicher Beratungstermin sein.
In diesem "Fall" wäre das m. E. der Termin des Gesprächs mit dem Arbeitsvermittler der für Alg I zuständig war.
Grüße
E.Schneider
Betroffener
30.05.2005, 22:16
Wenn es denn wirklich um den ersten Kontakt geht, wäre das natürlich für den bezier was ganz tolles.
Nur könnte ich mir da vorstellen, daß es dann auch zu etwas mehr als nur dem bestätigten Abholen des Antragsformulares am zentralen Schalter gekommen sein muß. Bislang galt für mich der Begriff "ab Antragstellung" - sprich "Abgabetermin bei einer Behörde".
Lassen wir uns also überraschen was bezier dann irgendwann zurückmeldet.
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