Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erbschaft
Rosmarin777
10.09.2007, 19:35
Hallo,
bin ganz glücklich dieses Forum gefunden zu haben:razz: und habe auch gleich eine Frage:
mein kürzlich verstorbener Opa hat mir eine Summe Bargeld hinterlassen. Keine große, aber immerhin kann ich mir einen Teil davon weglegen wenn meine Zahnarztrechnung denn endlich abbezahlt ist von diesem Geld.
Jetzt aber meine Frage:
Wie geht es weiter? Wieviel Geld darf ich erben ohne dass es mir anschließend wieder abgezogen wird? Sprich wie hoch ist der Betrag?
Herzlichen Dank für jede Hilfe
Rosmarin
StephanK
10.09.2007, 22:50
:welcome: Rosmarin777,
ich muss erst mal nachfragen, ob Du Alg II erhältst?
Wenn ja: Es gibt leider keinen Freibetrag mit der winzigen Ausnahme einer Versicherungspauschale von € 30.- - der große Rest wird in voller Höhe angerechnet.
Du musst dieses Einkommen auch Deinem Alg II-Träger melden.
Falls Du hingegen Alg I erhältst spielt die Erbschaft keinerlei Rolle und muss auch nicht gemeldet werden.
Rosmarin777
10.09.2007, 22:58
Hallo Stephan,
ja, ich erhalte ALGII und Deine Antwort gefällt mir überhaupt nicht :patsch:
Was ist mit noch vorhandenen Schulden, wie die schon genannten beim Zahnarzt? Außerdem habe ich ein zinsloses Darlehen von einem Freund erhalten, wie sieht es damit aus? Sind diese Schulden vorrangig?
Danke trotzdem für Deine Antwort, auch wenn ich sie nicht mag :sdagegen:
Rosmarin
VIERZEHNNOTHELFER
11.09.2007, 05:38
Schulden sind nicht vorrangig, sie interessieren niemanden.
Die Erbschaft wird aufs ALGII angerechnet.
Rosmarin777
11.09.2007, 17:31
:seufz:Puuuuhhhhh ,
trotzdem danke an Dich für Deine Antwort.
wie sieht es denn aus bei:
1. ich teile die Erbschaft mit. Sie wird angerechnet.
Wie genau wird sie angerechnet? Könnte ich dann über das Geld
frei verfügen? Mir endlich ein paar Möbel kaufen, in Urlaub fahren...?
Oder geht auch das nicht?
2. Gesetzt den Fall ich würde eine Stelle finden und mich abmelden.
Würde also arbeiten gehen. Dann mal gesetzt den Fall, das Arbeits-
verhältnis käme langfristig nicht zu Stande und ich müßte mich wieder
anmelden zum ALG II. Was genau käme dann?
Mir gehen gerade 1000 Sachen durch den Kopf :wut:
Lieben Gruß
Rosmarin
VIERZEHNNOTHELFER
11.09.2007, 18:17
das Geld wird angerechnet, man kann NICHTS kaufen.
Das Geld wird über einen Zeitraum - wo man dann kein
ALGII bekommt - angerechnet, man hat davon zu leben.
ratsuchende
12.09.2007, 17:15
Hallo!
...vom Opa eine Summe Bargeld. Sprechen wir von eher wenig oder mehr. Das ist ja relativ....
Wenn es etwas mehr ist, könntest Du natürlich schon die Erbschaft melden und wenn Du über Deinen individuellen Freibetrag kommst, oder auch daß Du ein paar Monate ohne Arge über die Runden kommst, könntest Du schon sagen, daß Du ab Datum xx.xx.xxxx nicht mehr bedürftig bist. Dann kannst Du mit dem Geld im Prinzip alles machen, wozu du lustig bist. Du müßtest Dich in der Zeit des Nichtbezugs allerdings krankenversichern und das geht ganz schön ins Geld.
Wenn wir eher über eine Summe von unter 1000 EUR sprechen, lohnt sich das ganze natürlich nicht.
Am günstigsten wäre eine Arbeitsaufnahme (irgendein Scheiß-Job), der Dich vom Einkommen her über den Regelsatz + Miete bringt. Damit wäre die Bedürftigkeit auch weg und Du könntest das Geld ebenfalls behalten. Wenn das Arbeitsverhältnis dann nach einer gewissen Zeit wieder gelöst wird (Befristung etc.) ohne daß Deine Schuld offensichtlich wird, könntest Du wieder Alg2 beantragen.
Vorsicht ist bei der zeitlichen Abfolge geboten: Wann trat der Erbfall ein, wann steht das Geld zur Verfügung, wann bekommst Du es und wann endet die Bedürftigkeit. Darüber solltest Du intensiv nachdenken, weil sonst eine Rückzahlungsforderung über zuviel (jetzt) bezogene Leistungen auf Dich zu kommt. Handelt es sich um Geld aus dem Sparstrumpf oder bekommst Du es über drei Ecken von einem anderen Verwandten, weil der Opa irgendwann früher gesagt hat, mein Enkel xy soll mal die Summe xy aus dem Schrank links unten bekommen?
Es ist sicher nicht im Sinne des Verstorbenen, der als Opa vermutlich sich das Geld hart erarbeitet und erspart hat, daß es jetzt so "verkleckert" wird. In seinem Sinne wird es vermutlich eher gewesen sein, daß der Enkel auch ein bißchen was von dem Geld hat. Ich persönlich stelle diesen moralischen Respekt gegenüber dem Willen und der Lebensleistung des Opas über irgendwelche "gesetzlichen Regelungen".
Rosmarin777
27.09.2007, 23:18
Liebe Ratsuchende,
bitte verzeih, wenn ich mich erst heute für Deinen verständnisvollen Beitrag bedanke.
Lieben Gruß
Rosmarin
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