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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heiraten bei Alg II


joscha
10.09.2007, 22:11
Meine freundin wohnt in Belgien (arbeitet aber in Deutschland), ich wohne nicht weit entfernt aber auf Deutscher Seite und beziehe Alg II. Wir wollen beide unsere Wohnungen behalten aber heiraten, kann es sein das ich mein anspruch auf Alg II verliere wenn wir heiraten, ich bin geringverdiener 135 € job mit einzahlung in die Rentenkasse. Leider habe ich eine Schwerbehinderung und bin daher schwer vermittelbar was die Arbeitssuche nicht gerade erleichtert muß ich meine "noch freundin" (kenne sie ja schon lange) jetzt enttäuschen.....:?

StephanK
10.09.2007, 22:44
:welcome: Joschi,
ja, das kann leider sein.
Im "Normalfall", d.h. wenn Ihr in einer Wohnung zusammenleben würdet, würdet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_bedarfsgemeinschaften) bilden und das Einkommen Deiner Frau angerechnet werden. Wenn es nicht ziemlich gering ist, würde Dein Alg II-Anspruch dadurch entfallen.

Allerdings bilden Ehegatten nur dann eine Bedarfsgemeinschaft, wenn sie nicht dauernd getrennt leben. Dieser Begriff setzt eigentlich ein vorheriges Zusammenleben voraus, dem eine Trennung nachfolgt, aber ich denke, "Getrenntleben" im Sinne des Gesetzes ist auch dann gegeben, wenn man als frischgebackenes Ehepaar (noch) nicht zusammen wohnt.

Im Fall des Getrenntlebens würde es zwar bei Deinem Alg II-Anspruch für einen "Single", also € 347 + Miete bleiben, aber Du hättest ja gegen Deine Frau einen Unterhaltsanspruch, wenn sie nicht nur ein sehr geringes Einkommen hat. Diesen Unterhaltsanspruch müsstest Du geltend machen oder die ARGE würde sich ihn "an Land ziehen" und sich das Geld von Deiner Frau zurückholen, das sie Dir als Alg II auszahlt.

Egal auf welchem Wege würde also das Problem der Einkommensanrechnung auf Dich/Euch zu kommen.