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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss ich mich völlig fachfremd bewerben?


Milano
10.09.2007, 19:15
Hallo,

ich denke mal, daß mein Anliegen hierein paßt und ich wollte vermeiden, einen neuen Thread zu eröffnen.

Mein neuer Fallmanager hat mir ein Arbeitsangebot zum Fachlagerist übergeben, in dessen Beschreibung unter anderem steht: "...Gefordert sind neben einer abgeschlossenen Ausbildung ..." und auf diese Stelle muß ich mich bewerben.

Ich bin gelernte Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb, hab also eine abgeschlossene Berufsausbildung, welche aber meiner Meinung nichts mit dem Fachlageristen gemein hat.

Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, warum gibt der Fallmanager mir eigentlich so einen "Schei.", dessen Ausbildung ich nicht habe und ich eigentlich nicht weiß, was so ein Lagerist tut.

Schon zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit wurde ich als Lagerist eingestuft statt zu den Postdienstleistern zu geben.

StephanK
11.09.2007, 07:56
ich denke mal, daß mein Anliegen hierein paßt und ich wollte vermeiden, einen neuen Thread zu eröffnen.Du musst nicht "mit aller Gewalt" vermeiden, einen neuen Diskussonsfaden aufzumachen. Wenn's wirklich ein neues Thema ist, ist es auch besser, ein neues Thema zu eröffnen. Deswegen habe ich Deinen Beitrag ausgegliedert und als neues Thema hierhin gestellt.

Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, warum gibt der Fallmanager mir eigentlich so einen "Schei.", dessen Ausbildung ich nicht habe und ich eigentlich nicht weiß, was so ein Lagerist tut.Wie weit diese beiden Berufe fachlich auseinanderliegen kann ich mangels Ahnung davon nicht einschätzen. Es ist aber so, dass es seit den Hartz-Reformen keinen "Berufsschutz" mehr gibt, d.h. zumutbar ist Dir jede Arbeit, die einen bestimmten Lohn einbringt und Du kannst Deine Stellenbesuche nicht auf Deinen erlernten oder zuvor ausgeübten Beruf begrenzen.

Schon zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit wurde ich als Lagerist eingestuft statt zu den Postdienstleistern zu geben.Das sieht mir allerdings nach einem Fehler aus, der sich jetzt eben in entsprechenden Stellenangeboten auswirkt. Das lässt sich nur dadurch korrigieren, dass Du mit Deinem Fallmanager über Dein Bewerberangebot redest und ihn davon überzeugst, dass Deine fachliche Zuordnung falsch ist.

fragi
11.09.2007, 08:05
Das problem was ich hier sehe ich, dass der alte beruf Postbeamte/r sehr vielschichtig ist, vom Schalterdienst bis auch die arbeit im hochregallager.

Ne genaue zuordnung ob man nun austräger war, oder im hochregallager war findet ja in dem Sinne nicht statt und wird vom Beruf Postbeamter nicht vorgegeben.

Wenn dein Fallmanager jetzt die Vorstellung hat, dass du im hochregallager gearbeitet hat, liegt er mit der Einschätzung im Lager gar nicht so falsch. Auch wenn der Lohn dafür geringer wäre, müsstest du dich damit abfinden.

Hast du aber nie im Hochregallager gearbeitet und gar keine Ahnung davon, wäre diese Fachliche Einstufung falsch, da gar keine Vertrautheit mit sicherheitsvorschriften oder dergleichen bei dir vorhanden ist.
Als Hilfsarbeiter können sie dich aber leider trotzdem ins lager schicken.

Nur wie StephanK schon sagt solltest du dich am besten mit dem Fallmanager über die Einstufung unterhalten :)