PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : umzugszwang ?!


melinz
30.05.2005, 18:50
:seufz: für den anfang:
bin alleinerziehende mama einer 3 jahre alten tochter. wir leben in einer 63qm großen wohnung, die leider nicht den preislichen vorstellungen des amtes entspricht: 385 KM + 110 NK.
der bezuschusste satz beträgt hier 325 KM, also ist die miete insgesamt um 170 euro zu teuer. sehe ich ja auch ein, bloß, dass in den anderen stadtteilen wohnungen mit 60qm von der KM her alle um diesen betrag liegen. auch was die anfallenden NK betrifft.
das günstigste, was ich bislang gefunden habe, waren 55qm für insges. 435 euro. hier müsste ich allerdings alles in 2 zimmern unterbringen und müsste diverse möbel (komplette küche (weil dort nur kochnische), waschmaschiene (nur platz für toplader), sofa und mein 1,40m breites bett) zurücklassen und mir neuanschaffungen, wie toplader, wohn-schlafsofa, gasherd gönnen.
nun ist es auch so, daß ich alg2 vorerst nur als darlehn zugesprochen bekommen habe, solange gerichtlich noch nichts anderes entschieden ist.
nur: wegen 50 euro möchte ich nicht unbedingt umziehen...die andere wohnung wäre dann um einiges weiter vom KIGA weg, in den meine tochter seit einem halben jahr geht (5km), abgesehen von den ganzen neuanschaffungen, den umzugskosten, der kaution und dem stress.
können die mich denn zwingen umzuziehen ?!
sonst würde ich nämlich versuchen ab oktober (solange übernehmen sie noch den gesamten betrag) das geld anderweitig einzusparen, wie z.b. telefon...
muß ich dann nachweisen, wie und wo ich das geld spare ?!
danke für sämtliche meinungen,
melinz

Betroffener
30.05.2005, 21:21
:welcome: melinz,

:seufz: für den anfang:
bin alleinerziehende mama einer 3 jahre alten tochter. wir leben in einer 63qm großen wohnung, die leider nicht den preislichen vorstellungen des amtes entspricht: 385 KM + 110 NK.
der bezuschusste satz beträgt hier 325 KM, also ist die miete insgesamt um 170 euro zu teuer. sehe ich ja auch ein, bloß, dass in den anderen stadtteilen wohnungen mit 60qm von der KM her alle um diesen betrag liegen. auch was die anfallenden NK betrifft.

So stimmt die Rechnung aber nicht. Die Kaltmiete muss die Nebenkosten beinhalten + tatsächliche Heizkosten (abzgl. Warmwasser). Ich denke mal, daß Du in den Nebenkosten auch die Heizkosten mit drin hast?

Wenn der Mietspiegel (den sollte es am Rathaus geben) ausweist, daß es keinen günstigeren Wohnraum gibt von der "angemessenen" Fläche her im Verhältnis zu Deiner aktuellen größeren Wohnung, könntest Du da schon was mit erreichen. Wenn Du nachweist, daß nicht Deine Miete sondern der amtlich vorgesehene Satz nicht "angemessen" (weil bewußt zu niedrig angesetzt) ist, könntest Du auch dagegen vorgehen. Leider schreibst Du nicht, um welcher Region es sich handelt.

das günstigste, was ich bislang gefunden habe, waren 55qm für insges. 435 euro. hier müsste ich allerdings alles in 2 zimmern unterbringen und müsste diverse möbel (komplette küche (weil dort nur kochnische), waschmaschiene (nur platz für toplader), sofa und mein 1,40m breites bett) zurücklassen und mir neuanschaffungen, wie toplader, wohn-schlafsofa, gasherd gönnen.
Schliesslich muß das Amt ja auch noch die Umzugskosten und ggf. Neuanschaffungen tragen, wenn Deine vorhandenen Möbel + Geräte wie die Waschmaschine da nicht reinpassen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass das auch erst mal der erste versuchsballon ist, um Druck zu machen um zu sehen, wie (nicht nur Du) darauf reagierst.
Auch solltest Du Dir vom Jugenamt bescheinigen lassen, das Dein Kind die Umgebung gewohnt ist, die räumliche Nähe des Kindergartens gegeben ist, die passende Schule um die Ecke ist und blah, blah ...

nun ist es auch so, daß ich alg2 vorerst nur als darlehn zugesprochen bekommen habe, solange gerichtlich noch nichts anderes entschieden ist.
Kannst Du Dich hierzu ggf. noch etwas mehr zu den Hintergründen auslassen?

nur: wegen 50 euro möchte ich nicht unbedingt umziehen...die andere wohnung wäre dann um einiges weiter vom KIGA weg, in den meine tochter seit einem halben jahr geht (5km), abgesehen von den ganzen neuanschaffungen, den umzugskosten, der kaution und dem stress.
Auch hier muss das Amt in seiner unendlichen Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kind Rücksicht nehmen.
Wenn das Amt Dich auffordert, muss es auch die Umzugskosten tragen und ggf. Möbel und Geräte, die nicht mehr passen, aber benötigt werden. Die Kaution stellt Dir das Amt als Darlehen zur Verfügung. Rückzahlbar bei Auszug bzw. Ende der Leistungspflicht.
Also würde es ggf. wirklich Sinn machen, darüber eine Aufstellung zu machen, was alles auf das Amt zukommt im Verhältnis zu den 50 € mehr Miete. Auch dafür gibt es von Amts wegen Regeln, das sich der Umzug auch lohnen muß und das alles auch "verhältnismässig" ist. Notfalls lohnt fast immer der Besuch beim Dienststellenleiter zur Klärung gerade solcher Ermessensfragen

können die mich denn zwingen umzuziehen ?!
sonst würde ich nämlich versuchen ab oktober (solange übernehmen sie noch den gesamten betrag) das geld anderweitig einzusparen, wie z.b. telefon...
muß ich dann nachweisen, wie und wo ich das geld spare ?!
danke für sämtliche meinungen,
melinz

Nein - Zwingen kann Dich niemand - nur die Zahlungen anpassen - wogegen Du Dich natürlich wie oben beschrieben wehren kannst. Nachweisen, wo Du was sparst, brauchst Du auch nicht.

Was ich jedoch nicht verstehe, wo und wie Du die oben dargestellten 50 € Euro einsparen willst von dem bißschen ALG II (345 € West) + ggf. Übergangsgeld + Kindergeld + Kosten der Unterkunft. Kennst Du die Tabelle des Regelsatzes? Mit dem Telefon alleine wird das nicht klappen.

Regelsatz: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/Regelsatzschluessel.gif

Schneida
30.05.2005, 21:40
Miete

wenn das alles nicht klappen sollte, was mein Vorredner benannt hat, ist die maximale Sanktion, dass man Dir nach einem halben Jahr nur noch den Satz Miete + Nebenkosten zahlt, der in Deiner Region üblich ist und Du den Rest an Miete selbst aufbringen musst.

Und dagegen kannst Du dann wieder in Widerspruch gehen bzw. das Sozialgericht bemühen. Bei einem Widerspruch würde ich die Regelungen zum "Härtefall" anfragen.

Gutes Gelingen Dir

E.Schneider

melinz
30.05.2005, 22:41
:welcome: melinz,

:seufz: für den anfang:
bin alleinerziehende mama einer 3 jahre alten tochter. wir leben in einer 63qm großen wohnung, die leider nicht den preislichen vorstellungen des amtes entspricht: 385 KM + 110 NK.
der bezuschusste satz beträgt hier 325 KM, also ist die miete insgesamt um 170 euro zu teuer. sehe ich ja auch ein, bloß, dass in den anderen stadtteilen wohnungen mit 60qm von der KM her alle um diesen betrag liegen. auch was die anfallenden NK betrifft.

So stimmt die Rechnung aber nicht. Die Kaltmiete muss die Nebenkosten beinhalten + tatsächliche Heizkosten (abzgl. Warmwasser). Ich denke mal, daß Du in den Nebenkosten auch die Heizkosten mit drin hast?

Aber es scheint tatsächlich so zu sein...wenn all das aufgeführte in den 325 euro KM enthalten sein soll, dann geht hier gar nichts mehr und wäre es dann rechtens es als kaltmiete zu definieren. nein, heizkosten (gas)zahle ich im übrigen auch noch, die aber seperat beim bescheid gelistet sind und zusätzlich übernommen werden.
Wenn der Mietspiegel (den sollte es am Rathaus geben) ausweist, daß es keinen günstigeren Wohnraum gibt von der "angemessenen" Fläche her im Verhältnis zu Deiner aktuellen größeren Wohnung, könntest Du da schon was mit erreichen. Wenn Du nachweist, daß nicht Deine Miete sondern der amtlich vorgesehene Satz nicht "angemessen" (weil bewußt zu niedrig angesetzt) ist, könntest Du auch dagegen vorgehen. Leider schreibst Du nicht, um welcher Region es sich handelt.

region Göttingen, niedersachsen

das günstigste, was ich bislang gefunden habe, waren 55qm für insges. 435 euro. hier müsste ich allerdings alles in 2 zimmern unterbringen und müsste diverse möbel (komplette küche (weil dort nur kochnische), waschmaschiene (nur platz für toplader), sofa und mein 1,40m breites bett) zurücklassen und mir neuanschaffungen, wie toplader, wohn-schlafsofa, gasherd gönnen.


Schliesslich muß das Amt ja auch noch die Umzugskosten und ggf. Neuanschaffungen tragen, wenn Deine vorhandenen Möbel + Geräte wie die Waschmaschine da nicht reinpassen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass das auch erst mal der erste versuchsballon ist, um Druck zu machen um zu sehen, wie (nicht nur Du) darauf reagierst.
Auch solltest Du Dir vom Jugenamt bescheinigen lassen, das Dein Kind die Umgebung gewohnt ist, die räumliche Nähe des Kindergartens gegeben ist, die passende Schule um die Ecke ist und blah, blah ...

hm, es ist nun auch so, dass ich meine tochter extra in diesen ganztags-KIGA gegeben habe, damit ich bei eventuellem jobangebot von den arbeitszeiten= betreuungszeit flexibler sein kann. und durch einen sehr günstigen zufall leben meine eltern auch in diesem mehrfamilienhaus, wo unsere jetzige wohnung ist. sie kämen also auch noch als bezugs- bzw. betreungspersonen in frage, falls ich mal am WE arbeiten müsste.
oder in krankheitsfällen direkt vor ort wären.nun ist es auch so, daß ich alg2 vorerst nur als darlehn zugesprochen bekommen habe, solange gerichtlich noch nichts anderes entschieden ist.
Kannst Du Dich hierzu ggf. noch etwas mehr zu den Hintergründen auslassen?

puh, ich habe vor 10 jahren die eigentumswohnung meiner eltern als schenkung bekommen. meine eltern leben in dieser und haben das lebenslange niessbrauchrecht. ich stehe aber im grundbuch. habe aber weder einnahmen noch ausgaben durch die wohnung und kann sie ja auch selber nicht nutzen...erst nach dem tod meiner beider eltern. und da wollte sich die stadt mit ins grundbuch eintragen lassen, damit sie die wohnung durch meinen alg2 bezug jährlich mit 10.000 euro belasten kann, was die ausgaben für mich betrifft. also: darlehn. aber die stadt darf sich nicht eintragen, weil ich die wohnung zu lebzeiten meiner eltern weder belasten- noch veräußern darf...und sie sonst die wohnung zurückverlangen können. der anwalt sagt es ist in unser region ein präzidenzfall und urteil, ob das ganze tatsächlich als darlehn rausgeht bleibt bis zum entscheid abzuwarten.
nur: wegen 50 euro möchte ich nicht unbedingt umziehen...die andere wohnung wäre dann um einiges weiter vom KIGA weg, in den meine tochter seit einem halben jahr geht (5km), abgesehen von den ganzen neuanschaffungen, den umzugskosten, der kaution und dem stress.
Auch hier muss das Amt in seiner unendlichen Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kind Rücksicht nehmen.

was meinst du damit ?!?
Wenn das Amt Dich auffordert, muss es auch die Umzugskosten tragen und ggf. Möbel und Geräte, die nicht mehr passen, aber benötigt werden. Die Kaution stellt Dir das Amt als Darlehen zur Verfügung. Rückzahlbar bei Auszug bzw. Ende der Leistungspflicht.
Also würde es ggf. wirklich Sinn machen, darüber eine Aufstellung zu machen, was alles auf das Amt zukommt im Verhältnis zu den 50 € mehr Miete. Auch dafür gibt es von Amts wegen Regeln, das sich der Umzug auch lohnen muß und das alles auch "verhältnismässig" ist. Notfalls lohnt fast immer der Besuch beim Dienststellenleiter zur Klärung gerade solcher Ermessensfragen

...oh, der ist sehr stur

können die mich denn zwingen umzuziehen ?!
sonst würde ich nämlich versuchen ab oktober (solange übernehmen sie noch den gesamten betrag) das geld anderweitig einzusparen, wie z.b. telefon...
muß ich dann nachweisen, wie und wo ich das geld spare ?!
danke für sämtliche meinungen,
melinz

Nein - Zwingen kann Dich niemand - nur die Zahlungen anpassen - wogegen Du Dich natürlich wie oben beschrieben wehren kannst. Nachweisen, wo Du was sparst, brauchst Du auch nicht.

Was ich jedoch nicht verstehe, wo und wie Du die oben dargestellten 50 € Euro einsparen willst von dem bißschen ALG II (345 € West) + ggf. Übergangsgeld + Kindergeld + Kosten der Unterkunft. Kennst Du die Tabelle des Regelsatzes? Mit dem Telefon alleine wird das nicht klappen.

Regelsatz: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/Regelsatzschluessel.gif

Betroffener
31.05.2005, 01:32
Oh,

das qouten müssen wir noch üben :D

Ojeh, nach meinem Kenntnisstand beinhaltet die Kaltmiete im privaten Bereich ALLE Nebenkosten AUSSER den Heizkosten und ggf. Warmwasserkosten. Und so gehen die Ämter üblicherweise auch damit um.

Göttingen hat Mietstufe 4 (5% bis 15% über dem Bundesdurchschnitt)
also schon ein relativ teueres Pflaster :D

Dazu gibt es dann auch Richtsätze, was das dann bei den m² Preisen und Heizkosten pro m² ausmacht auf dem zuständigen Rathaus oder Wohnungsamt.

Das mit Deinen Eltern im gleichen Haus ist doch ein zusätzliches gutes Argument, das auch gleichzeitig auch noch Deine Arbeitswilligkeit hervorhebt, weil Du dafür Sorge getragen hast, das Deine Tochter jederzeit versorgt ist.

Sozusagen besteht nicht verwertbares Vermögen, wo sich die Stadt drin breit machen will als Darlehenssicherung. Das ist zwar möglicherweise rechtlich sauber, aber trotzdem fragwürdig.

Da hat der Anwalt Recht - das ist ein Präsedenzfall und auf dem Amt scheinen auch echt nette Leute mit ganz spitzer Feder zu sein :evil:

Wenn das so astrein wäre, hätten doch alle Häusle-Bauer, die jetzt ALG II beziehen das gleiche Problem.

Statt dessen lese ich, dass die Ämter den Hausbesitzern mit ALG II noch unter die Arme greifen müssen, weil sie in ihre teilweise alten Häuser neue Heizungen einbauen lassen müssen und die Dächer reparieren müssen. Aber kein Häuser wurden nach meiner Kenntnis bislang belastet. Aber die wohnen darin und Du nicht, sondern Deine Eltern.

Und hier soll Dir praktisch Dein Erbe in Häppchen weggenommen werden und aus der Nähe Deiner Eltern sollst Du auch noch weg.

Ebenso wie von der Mutter erwartet und verlangt wird das sie sich um Ihr Kind kümmert, gilt das auch für die Ämter. Gerade im Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (Du hast doch das allenige Sorgerecht?) kann man da viel erreichen.

Wer ist sehr stur? Der Sachbearbeiter oder der Dienststellenleiter?
Ich denke mal, ansonsten würde es das Problem mit der Wohnung erst gar nicht geben. Hier wird eindeutig übers (übliche) Ziel hinausgeschossen und ebenso wie bei der Miethöhe offensichtlich vorsätzlich haarscharf an der Grauzone rechtlicher Grenzlinien betrieben.

Dann gibt es doch sicher auch noch darüber Vorgesetzte, wie einen Bürgermeister, Stadträte, Landräte usw., die Presse - was aber möglicherweise jetzt bei einem Gerichtsgang sowohl schädlich als auch förderlich sein kann.

Aber gegen solche verbiesterten Sturköpfe kommt man nur rechtlich oder über die Vorgesetzten dran.

Ich wünsche Dir viel Erfolg, einen geraden Rücken und einen guten Rechtsanwalt - aber großartig helfen können wir von hier aus nicht viel.