Shiny69
11.09.2007, 11:06
Hallo,
hab noch eine weitere Frage, diese betrifft aber einen anderen Fall.
Es wurde knapp vier Monate ALG I bezogen und dabei nebenbei Einkünfte aus einem selbständigem Gewerbe erzielt.
Nun wird dieses Gewerbe hauptberuflich ausgeübt und der Bezug von ALG I endete.
Es sollen jetzt für die vier Monate Nachweise über das Nebengewerbe erbracht werden. Da in Vorbereitung auf die hauptberufliche Selbständigkeit ein hoher finanzieller Aufwand entstanden ist, sind die Ausgaben grösser als 30 % des Umsatzes. Somit müssen hier Nachweise eingereicht werden über die Ausgaben.
Meine Frage: muss jeder einzelne Beleg eingereicht werden? Original Belege, oder Kopien davon? Originale wären fatal, wenn sie im Arbeitsamt verloren gingen, da diese für die Steuer benötigt werden. Kopien wären mit grossem Aufwand und Kosten verbunden, da doch einiges zusammenkommt an Belegen.
Unterliegt man nicht sowieso der "Wahrheitspflicht"?
Und noch eine Frage: wie sieht es aus, wenn das Gewerbe länger als 18 Monate vor Entsehung des Anspruchs auf ALGI ausgeübt wurde? Gibt es da nicht irgendeine Sonderregelung? Ich hab da ganz dunkel etwas im Kopf. :confused:
Danke im voraus für Antworten.
Edit: Mir ist noch eine Frage eingefallen:
Der Gewinn in den vier Monaten schwankt sehr stark. In einem Monat wurde viel Minus gemacht, in einem anderen wurde mehr als der Freibetrag von 165 € verdient.
Wird hier der Durchschnitt genommen, oder wird jeder Monat einzeln abgerechnet?
hab noch eine weitere Frage, diese betrifft aber einen anderen Fall.
Es wurde knapp vier Monate ALG I bezogen und dabei nebenbei Einkünfte aus einem selbständigem Gewerbe erzielt.
Nun wird dieses Gewerbe hauptberuflich ausgeübt und der Bezug von ALG I endete.
Es sollen jetzt für die vier Monate Nachweise über das Nebengewerbe erbracht werden. Da in Vorbereitung auf die hauptberufliche Selbständigkeit ein hoher finanzieller Aufwand entstanden ist, sind die Ausgaben grösser als 30 % des Umsatzes. Somit müssen hier Nachweise eingereicht werden über die Ausgaben.
Meine Frage: muss jeder einzelne Beleg eingereicht werden? Original Belege, oder Kopien davon? Originale wären fatal, wenn sie im Arbeitsamt verloren gingen, da diese für die Steuer benötigt werden. Kopien wären mit grossem Aufwand und Kosten verbunden, da doch einiges zusammenkommt an Belegen.
Unterliegt man nicht sowieso der "Wahrheitspflicht"?
Und noch eine Frage: wie sieht es aus, wenn das Gewerbe länger als 18 Monate vor Entsehung des Anspruchs auf ALGI ausgeübt wurde? Gibt es da nicht irgendeine Sonderregelung? Ich hab da ganz dunkel etwas im Kopf. :confused:
Danke im voraus für Antworten.
Edit: Mir ist noch eine Frage eingefallen:
Der Gewinn in den vier Monaten schwankt sehr stark. In einem Monat wurde viel Minus gemacht, in einem anderen wurde mehr als der Freibetrag von 165 € verdient.
Wird hier der Durchschnitt genommen, oder wird jeder Monat einzeln abgerechnet?