PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALGI und Nachweise über selbständiges Einkommen


Shiny69
11.09.2007, 11:06
Hallo,

hab noch eine weitere Frage, diese betrifft aber einen anderen Fall.

Es wurde knapp vier Monate ALG I bezogen und dabei nebenbei Einkünfte aus einem selbständigem Gewerbe erzielt.
Nun wird dieses Gewerbe hauptberuflich ausgeübt und der Bezug von ALG I endete.

Es sollen jetzt für die vier Monate Nachweise über das Nebengewerbe erbracht werden. Da in Vorbereitung auf die hauptberufliche Selbständigkeit ein hoher finanzieller Aufwand entstanden ist, sind die Ausgaben grösser als 30 % des Umsatzes. Somit müssen hier Nachweise eingereicht werden über die Ausgaben.

Meine Frage: muss jeder einzelne Beleg eingereicht werden? Original Belege, oder Kopien davon? Originale wären fatal, wenn sie im Arbeitsamt verloren gingen, da diese für die Steuer benötigt werden. Kopien wären mit grossem Aufwand und Kosten verbunden, da doch einiges zusammenkommt an Belegen.
Unterliegt man nicht sowieso der "Wahrheitspflicht"?

Und noch eine Frage: wie sieht es aus, wenn das Gewerbe länger als 18 Monate vor Entsehung des Anspruchs auf ALGI ausgeübt wurde? Gibt es da nicht irgendeine Sonderregelung? Ich hab da ganz dunkel etwas im Kopf. :confused:

Danke im voraus für Antworten.

Edit: Mir ist noch eine Frage eingefallen:
Der Gewinn in den vier Monaten schwankt sehr stark. In einem Monat wurde viel Minus gemacht, in einem anderen wurde mehr als der Freibetrag von 165 € verdient.
Wird hier der Durchschnitt genommen, oder wird jeder Monat einzeln abgerechnet?

Wombat
11.09.2007, 11:12
Hallo,

bei mir ist es ähnlich. Ich habe alle Belege mit größeren Anschaffungen kopiert und an die Agentur geschickt. im Schreiben darauf hingewiesen, dass ich Belege über kleine Beträge sowie Belege von Briefmarken, etc. wegen des Aufwandes nicht mitgeschickt habe. Diese Belege könnten aber jederzeit bei mir eingesehen werden. Wurde so akzeptiert.

Grüße
Wombat

Betroffener
11.09.2007, 12:31
Was die wollen, ist eine übliche G+V, die Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt und unterm Strich den "Gewinn" ausweist. Denn nur um den geht es. Belege sind da erst mal nebensächlich.

Und ja - es gab eine solche Regelung. Dazu sollte aber von vornherein bei Antragstellung hingewiesen worden sein, dass schon über einen längeren Zeitraum während der regulären Beschäftigung ein höheres bzw. zeitaufwendigeres Nebeneinkommen bestasnden hat, damit während des ALG I Bezuges nicht nur die 15 Std. bzw. 165 € gelten - aber auch dafür gibt es Grenzen.

Seebarsch
11.09.2007, 18:23
Hallo zusammen,
das genau beschriebene Verfahren findet man in den DA der BA zu § 141 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/da-alg-p141.pdf) unter Ziffer 3.2.
Danach ist für das laufende Jahr grundsätzlich die Anrechnung nach dem Vorjahresergebnis vorzunehmen. Gab es im Vorjahr kein Ergebnis, weil die Tätigkeit nicht ausgeübt wurde, muss man bis zur Vorlage des Steuerbescheides im Folgejahr abwarten und dann genau anrechnen.

Wenn die selbständige Tätigkeit in den letzten 18 Monaten vor Beginn des Alg-Anspruches mindestens 12 Monate ausgeübt wurde, erhöht sich der Freibetrag.
Wurden da z.B. monatlich 500 € erzielt, beträgt der Freibetrag auch 500 € und nicht die berühmten 165 €! siehe auch § 141 Absatz 3! (http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_iii.htm)

Die ganze Vorlegerei von Belegen etc. hätte nur dann einen Sinn, wenn man eine vorläufige Anrechnung vornehmen würde.
Das ist ja jetzt aber durch das Ende des Leistungsbezuges hinfällig.

Also 2 Punkte gegenüber der BA geltend machen:
1) Den erhöhten Freibetrag errechnen und berücksichitgen lassen, wenn die Voraussetzungen vorliegen,
2) auf die Weisungen hinweisen und den Steuerbescheid für Geschäftsjahr abwarten!
Gruß
:-P

Shiny69
19.09.2007, 23:08
Danke erstmal für die hilfreichen Antworten.

Kann ich denn nachträglich den Freibetrag erhöhen lassen? Inzwischen bin ich ja nicht mehr anspruchsberechtigt. Bei der Antragsstellung damals habe ich den Durchschnitt von 2006 genommen und da lag ich unter der 165 € Grenze. Die letzten 5-6 Monate vor Anspruchsbeginn haben den Durchschnitt aber deutlich erhöht, so das sich daraus ein höherer Schnitt aus den letzten 12 Monaten ergeben würde.

Seebarsch
20.09.2007, 18:37
Hallo Shiny69,
na klar kannst Du das!
Stelle einen Antrag auf Überprüfung der Entscheidung nach § 44 SGB X, schildere darin den Sachverhalt und lege die notwendigen Unterlagen bei.
Dann müsste der Gesamtvorgang geprüft werden, eine Neuberechnung vorgenommen werden und eventuell eine Nachzahlung erfolgen!
Gruß :razz: