Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein HartzIV u. keine Krankenversicherung mehr
Rostocker
11.09.2007, 13:52
Hallo,
ich brauche dringend Hilfe/Beratung.
Freitag wurde mein Leistungsbezug per Brief rückwirkend aufgehoben und ich habe heute erfahren, dass ich nicht einmal mehr krankenversichert bin, da meine Freundin trotz unseres Kindes angeblich zuviel Geld verdient.
Der Fall:
Das Babyjahr meiner Freundin ist seit 28. Juli vorbei und sie arbeitet nun wieder. Sie verdient 1420,22 Euro netto. Weiterhin bekommt sie 154 Euro Kindergeld.
Unsere Miete (64qm) beträgt 320 Euro. 312 Euro rechnet das Arbeitsamt davon an.
Wir haben (noch) 2 Autos. Für Ihr Auto wird die Haftpflichtvers. (40,02 Euro/M.) mitgerechnet. Sie fährt täglich 17 km (einfache Fahrt) zur Arbeit, muss dabei durch einen Tunnel (+ 60 Euro Maut/Monat). Dafür werden ihr insgesamt monatlich 64,60 Euro als Fahrkosten-Freibetrag angerechnet.
Der Halbtagsplatz in der KiTa kostet schon 185,92 Euro (interessiert Amt auch nicht). Trotzdem beträgt der "Bedarf" unseres Kindes nur 208 Euro.
Weiterhin erhält meine Freundin noch einen Pauschal-Freibetrag von 30 Euro für Versicherungen. Alles in allem liegen ihre Einkünfte ca. 35 Euro über "unserem Bedarf", "da ihr ja nur 312 Euro von ihrem Gehalt zustehen", wie die Dame vom Amt sagte.
Wegen diesen 35 Euro bin ich jetzt rückwirkend aus dem Leistungsbezug rausgeflogen und soll mich sogar selbst freiwillig krankenversichern.
Da die Leistungen rückwirkend aufgehoben wurden, sollen wir 1025,79 Euro zurückzahlen (seit 28. Juli). (Dabei hat meine Freundin den Änderungsantrag fristgemäß eingereicht und ihre Gehalt sowie ihr Arbeitsantrittsdatum waren dem Amt schon vor dem Babyjahr bekannt.)
Gibt es eine Möglichkeit, noch irgend etwas einzuberechnen (mein Auto, 2 Hunde, meine Versicherungen, meinen Dispokredit...). Da ich gerade mit einem 5jährigen Studium fertig geworden bin, bin ich inzwischen natürlich finanziell total abgebrannt. Bin derzeit ca. 1400 Euro im Dispo. Da ich keine Einkünfte mehr habe, wird die Bank das Geld sicher bald zurückhaben wollen. Hat hier jemand eine Idee, was man in meiner Situation noch machen kann?
Viele Grüße und Danke im Voraus
ratsuchende
11.09.2007, 16:33
Hallo!
Ich habe hier schon öfters gelesen, daß es eine Sonderregelung gibt, die besagt, daß wenn jemand wegen der Zahlung von Krankenkassenbeiträgen innerhalb der BG (ob verheiratet oder nicht, weiß ich nicht) wieder bedürftig wird, doch Alg weitergezahlt werden muß.
Vielleicht weiß jemand darüber mehr??? Oder Du kannst hier gezielt suchen...
Ein zweiter Ansatz wäre es, die Kosten der Unterkunft zu hinterfragen. Wegen gestiegener Heizkosten, die eigentlich voll übernommen werden sollten, könnte es sein, daß man die KdU "erhöhen" kann, um dann wieder unter die individuelle Bedürftigkeitsgrenze zu fallen. Ist evtl. die monatliche Abschlagszahlung vom Vermieter zu niedrig angesetzt, so daß ihr nach dem der Bescheid aufgehoben wurde nächstes Jahr erst mal eine kräftige Nachzahlung zu erwarten habt?
Da Fristen einzuhalten sind, würde ich erst mal Widerspruch einlegen, mit dem Hinweis, genauere Schilderungen zum Sachverhalt und die entsprechenden Belege mit einer detaillierten Begründung nachzureichen (in angemessener Zeit natürlich).
Warte aber mal noch andere Antworten ab...
Seebarsch
11.09.2007, 18:03
Hallo Rostocker,
:welcome:
hinsichtlich der Fahrkosten ist es so, das gemäß der VO zu § 11 SGB II, hier § 3 Absatz 3b die Fahrkosten nach den allgemeinen pauschalen Kilometersätzen abgerechnet werden, es sei denn, dass höhere nachgewiesene Kosten vorliegen. Das sind m.E, die monatlichen 60 € Maut für die Tunnelgebühren.
Diese würde ich im Rahmen eines Widerspruches auf jeden Fall geltend machen. Wird das nicht anerkannt, würde ich dann alternativ die kürzeste Wegstrecke ohne Tunnelbenutzung geltend machen. Die ist ja dann auch mit Sicherheit wesentlich weiter als die 17km mit Tunnel.
Hinsichtlich der Kosten für die KiTa kann ein entsprechender Kostenübernahmeantrag nach SGB VIII beim örtlichen Jugendamt gestellt werden.
In dem Widerspruch würde ich dann auch noch geltend machen, dass ja nunmehr auch die notwendigen Kosten für deine freiwillige Weiterversicherung in der Krankenkasse anerkannt werden müssen.
Es geht also nur über den Widerspruch. Ich befürchte, dass da dicke Bretter zu bohren sind.
:confused:
Rostocker
11.09.2007, 18:16
Danke für Eure schnellen Antworten!
Können wir statt des Pauschal-Freibetrages von 30 Euro für Versicherungen auch unsere Versicherungsbeträge zusammenrechnen und geltend machen. Oder Mitgliedschaftsbeiträge in Vereinen, Gewerkschaft...
Oder Bausparverträge u. andere Belastungen (Telefone, Zeitungen) aus denen man erst nach Mindestvertragslaufzeit aussteigen kann oder bei denen man zumindest eine längere Kündigungsfrist hat.
Stehen uns irgendwelche Geldanlagen für Rente oder Kind zu, wenn wir sie jetzt erst abschließen?
Können wir jetzt in eine teurere Wohnung ziehen, wir haben ja nur 64 qm für drei Personen.
StephanK
11.09.2007, 22:55
Können wir statt des Pauschal-Freibetrages von 30 Euro für Versicherungen auch unsere Versicherungsbeträge zusammenrechnen und geltend machen.Zusammenrechnen nicht, aber wer Einkommen über € 400 erzielt, kann Versicherungsbeiträge in tatsächlicher Höhe absetzen. Oder Mitgliedschaftsbeiträge in Vereinen, Gewerkschaft... Gewerkschaftsbeiträge können als Werbungskosten vom Lohn abgesetzt werden, Vereinsbeiträge nicht.
Oder Bausparverträge u. andere Belastungen (Telefone, Zeitungen) (...)Kurz und klar: nein.
Stehen uns irgendwelche Geldanlagen für Rente oder Kind zu, wenn wir sie jetzt erst abschließen?Beiträge zu einer sog. Riester-Rente können vom Lohn abgesetzt werden, allerdings nur in Höhe des sog. Mindest-Eigenbeitrags. Bitte von einem Versicherungsanbieter beraten lassen.
Können wir jetzt in eine teurere Wohnung ziehen, wir haben ja nur 64 qm für drei Personen.Einem Drei-Personen-Haushalt werden in Rostock bis zu 75 m² zugestanden. Das bedeutet aber nicht, dass man diese Obergrenze in jedem Fall ausschöpfen könnte oder gar müsste. Zustimmung zur Anmietung einer anderen Wohnung gibt es nur, wenn der Umzug als erforderlich anerkannt wird. Das muss einzelfallbezogen begründet werden.
Rostocker
12.09.2007, 22:02
Danke für die Antworten. Solche Tipps suche ich. Einen Widerspruch schreiben wir auf jeden Fall.
Beim Fahrgeld wird in Rostock üblicherweise nur die kürzeste Wegstrecke zugrunde gelegt, selbst wenn diese durch den mautpflichtigen Warnow-Tunnel geht. Trotzdem wird dafür nichts angerechnet.
Außerdem gehen die hier nur von 19 Arbeits- und somit auch nur 19 Fahrtagen pro Monat aus. Ist doch alles verrückt oder?
Bei der Wohngeldstelle sagte man mir heute, eine andere Wohnung können wir uns suchen (bis 75 qm und unter 420 Euro kalt). Leider fanden wir wegen der Hunde bisher auch keine andere.
Bei der Arbeitsagentur erfuhr ich heute, dass man einen Arbeitslosengeld-1-Anspruch unter Umständen bis zu 4 Jahren behalten kann. Da mein Studium 5 Jahre ging, ist meiner aber leider trotzdem weg. Dort sagte man mir auch, dass wir beim Hansejobcenter (ehem. Sozialamt) einen Antrag auf Aufstockung stellen sollen. Was ist das?
Betroffener
12.09.2007, 22:41
Fragt sich, was da mit Aufstockung gemeint ist.
Üblicherweise ALG II, wenn das Einkommen unterhalb des Existenzminimums der Bedarfsgemeinschaft liegt. Aber genau da liegt ja Euer Problem, das es wohl oberhalb liegt.
Rostocker
21.09.2007, 14:36
Wir haben jetzt einen Aufhebungsbescheid bekommen, Aufhebung zu 01.09.2007. Ich rief daraufhin gleich beim Amt an um nachzufragen, ob der vorige Brief mit der Rückzahlungsforderung von 1025,79 Euro jetzt erledigt sei. Zur Erstellerin des Aufhebungsbescheides kam ich nicht durch (Telefonzentrale). Auch ähnliche Nummern funktionierten nicht. Die Frau aus der Zentrale hatte Zugriff auf alle meine Daten und sagte, das der Aufhebungsbescheid ab Sep. nur aussagt, dass es ab Sep. kein Geld mehr gibt. Obwohl wir keinen richtigen Aufhebungsbescheid für die Zeit davor keinen Aufhebungsbescheid bekommen haben, sollen wir nach ihrer Auskunft zurückzahlen. Da ist doch was faul, oder?
Soll ich gegen den ersten Brief jetzt noch einen Widerspruch einlegen, oder kann ich diesen mit dem Aufhebungsbescheid als erledigt ansehen? Wird womöglich sogar der Aufhebungsbescheid noch nachträglich zu meinen Ungunsten geändert?
Laut Beratung bei Ver.di und einem Rostocker Arbeitslosenverein zur Rückforderung und zur Aufhebung ist das Recht auf Seiten des Hartz4-Amtes, da meine Freundin zu viel verdient und somit ist unser Bedarf gering und die Freibeträge sind nicht zu erhöhen.
Allerdings habe ich im Internet Hinweise darauf gefunden, dass meine Freundin statt der 100-Euro-Grundpauschale eventuell auch anfallende höhere Kosten geltend machen kann. Was deckt die Grundpauschale ab?
Außerdem müsste sie allg. Werbungskosten und sog. sonstige Werbungskosten in tatsächlicher Höhe geltend machen können . Was zählt dazu und wie weist man die nach?
Da sie ja gerade erst aus dem Babyjahr zurück ist, hat sie natürlich in letzter Zeit nichts für Berufsbekleidung u.ä. ausgegeben. Aber das ist in nächster Zeit dran.
So, da ich hier niemand mit Text erschlagen will, höre ich erstmal auf..
Rostocker
21.09.2007, 15:30
Im Aufhebungsbescheid steht auch, dass ich nun nicht mehr krankenversichert bin. Bin aber schon seit Montag mit einer Mandelentzündung in ärztlicher Behandlung. Soll ich jetzt auch noch den Arzt bezahlen?
Rostocker
25.09.2007, 09:44
Was kann man (in welcher Höhe) als Werbungskosten bezeichnen. Hat jemand einen Link zu einer umfangreichen Liste parat?
Es scheint unsere einzige Möglichkeit zu sein, über einen höheren Werbungskostenbedarf meiner Freundin unseren Gesamtbedarf aufzustocken, damit ich wenigstens wieder krankenversichert werde.
StephanK
25.09.2007, 11:36
Die ärztliche Behandlung wirst Du leider selbst bezahlen müssen, wenn Du nicht krankenversichert bist. Wäret Ihr verheiratet, hättest Du dieses Problem nicht, weil Du dann über Deine Frau familienversichert wärest.
Allerdings könntest Du Dich privat krankenversichern und Deine Freundin könnte versuchen, die Kosten dafür steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen.
Werbungskosten sind "die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben". Eine Aufzählung gibt es nicht, weil es auf den Einzelfall ankommt: Ein Maurer braucht eine Maurerkelle (wenn er sie selbst kaufen muss), eine Verwaltungsangestellte nicht. Sehr viel mehr über den Werbungskostenbegriff findest Du auf Internet-Seiten zu Steuerthemen.
Rostocker
27.09.2007, 12:59
> Die ärztliche Behandlung wirst Du leider selbst bezahlen müssen, wenn Du nicht krankenversichert bist.
Das wäre ja eine zusätzliche Katastrophe. Noch hat die Krankenkasse mir nicht mitgeteilt, das ich nicht mehr versichert bin.
Bisher hat mir nur das Jobcenter geschrieben, das ich rückwirkend nicht mehr versichert bin. Da ich einen Widerspruch eingelegt habe, hoffe ich erstmal noch auf pos. Ausgang.
quinkyjones
27.09.2007, 16:24
HartzIV bekommst Du nicht die ARGE MUSS Dich krankenversichern, ebenfalls rückwirkend:
Widerspruch/Überprüfungsabtrag nach § 44 SGB X stellen (wenn Widerspruchsfrist überschritten)
Begründung:
§ 26 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen
Satz 3 dieses §
Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig werden. Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentfremdete Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist.
Nach meinen Berechnung habt ihr genau 17,66€ zuviel Einkommen, damit Du ALGII-vberechtigt bist. Durch die Zahlung der Krankenversicherung (ca. 130€) wirst Du aber wieder hilfebedürftig.
Genau für diese Fälle gibt es den § 26
Die ARGE MUSS die Krankenversicherung zahlen!!!
Gruß
Quinkyjones
Rostocker
06.11.2007, 11:56
Das Jobcenter hat unseren Widerspruch immer noch nicht bearbeitet und die GEZ droht wieder...
Rostocker
16.11.2007, 12:55
Gestern war der Hammer im Briefkasten! Unser Widerspruch wurde jetzt nach 2 Monaten Bearbeitungszeit mit folgender Begründung abgelehnt: "Der Widerspruch war als unzulässig zu verwerfen, weil das angefochtene Schreiben kein Verwaltungsakt ist, sondern lediglich Ihrer Anhörung diente."
Am Ende des 3-seitigen Briefes steht: "Hinweis: Ihr Widerspruchsschreiben wurde als Äußerung im Rahmen der Anhörung gewertet und dem zuständigen sachbearbeitenden Leistungsteam zur Kenntnis gegeben."
Die Einwendungsfrist ist ja lange vorbei, entscheidet mein Leistungsteam jetzt noch mal neu, oder ist für die die Sache auch gegessen? Was sollen wir jetzt tun?
StephanK
16.11.2007, 14:58
Das Hin und Her mit mehreren Aufhebungs- und Rückforderungsbescheiden ist leider nicht mehr nachvollziehbar und die Möglichkeiten eines solchen Forum stoßen da auch an Grenzen.
Ich empfehle Euch deswegen, eine/n Rechtsanwalt/-anwältin zu beauftragen, am besten jemanden mit der Zusatzqualifikation "Fachanwalt für Sozialrecht". Es geht auch um Beträge, bei denen sich das lohnt.
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