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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mehrbedarf wegen Behinderung 17% oder 35% der Regelleistung


Marsleuchte
11.09.2007, 18:53
Hallo und guten Abend zusammen,

meine Frau hat heute beim durchstöbern des Internet eine Regellung gefunden wo wir uns nicht sich sind das wir diese richtig verstehen.
Ich selber bestitze einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennbuchstaben " G ". Also es geht um folgenden Tex:

wenn du als Behinderter Leistungen nach dem SGB IX oder XII bekommst, erhälst du einen Zuschlag von 35 % der Regelleistung. Wenn du nur Leistungen nach dem SGB II bekommst und das Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis hast, dann bekommst du 17% des Regelsatzes als Mehraufwand.

All das steht im SGB II, § 21, § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 4...............

Zitat:
4. nichterwerbsfähige Personen erhalten einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung, wenn sie Inhaber eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G sind; dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Abs. 4 oder § 28 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 besteht.

Jetzt meine Frage ob ich das richtig verstanden habe, denn es steht dabei das man es auch rückwirkend beantragen kann.
Also mir steht Aufgrund meiner Behinderung um dem "G" ein Mehrbedarf von 17% meiner Regelleistung zu. Beginne ich eine Maßnahme wie in meinem Fall wird diese für den Zeitraum der Maßnahme auf 35 % der Regelleistung angehoben.?
Es wäre nett das hier mal jemand ein Auge drauf wirft, nicht dass ich morgen gleich mit dem Antrag beim LRA vorreite.

Schönen Abend Marslicht

StephanK
11.09.2007, 19:30
Du kannst Dir die Frage eigentlich selbst durch einen Blick in § 21 Abs. 4 Satz 1 SGB II beantworten Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, erhalten einen Mehrbedarf von 35 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung.Maßgeblich ist also, ob Dir eine der genannten Hilfen nach dem Schwerbehindertenrecht oder dem Sozialhilferecht erbracht werden. Wenn ja, gibt's den Zuschlag, wenn nein, dann nicht.
§ 28 SGB II betrifft nur nichterwerbsfähige Angehörige von Alg II-Beziehern, also nicht Dich.

Marsleuchte
11.09.2007, 22:41
Das dachte ich mir schon weil ich auch das nichterwärbstätig gelesen hatte ich war mir halt unsicher weil ich der Meinung gewesen bin dass das SGB II nur für uns ALG II - Empfänger da ist.
Zusätzlich verunsichert war ich gewesen, weil ich so wie Du es mir in dem anderem Beitrag geraten hast diese 35% zu meiner Regelleistung beantragt habe und meine " nette " Sachbearbeiterin mir geantwortet hat:

Guten Tag Herr Marslicht,
zunächst muss einmal überprüft werden, ob Sie einen Anspruch auf einen
Mehrbedarf haben. Entgegen Ihrer Ansicht, ist es noch nicht sicher, ob wir
einen solchen Mehrbedarf gewähren können. Aber selbstverständlich werden
wir dies (nochmals) überprüfen. Die Entscheidung werde ich Ihnen dann
umgehend mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen

Ich vermute halt schon das ich wie bei allem da eine Ablehnung erhalte oder das man es so auslegt das es gerade wegen meiner Herzerkrankung nicht für mich zutrifft obwohl ja in dem Gesetz nicht auf spezielle Krankheiten einggegangen wird.
Ich sage schon mal dankeschön und bin mal gespannt was noch auf mich zukommt.

Melanie174
12.09.2007, 07:41
Hallo Marslicht,

§ 28 ist nur für nichterwerbsfähige Angehörige. Bspw. sind das deine Kinder. Falls du selbst jedoch erwerbsfähig bist, ist der § 28 nicht anwendbar.


*oops* deine Frage ist ja eigentlich schon beantwortet..bin erst seit heute hier registriert und habs noch nicht so raus mit allem :-)

Marsleuchte
12.09.2007, 08:32
Guten Morgen Melanie,

dann will ich Dich mal herzlich willkommen in Forum heissen und dankeschön für die Antwort.
Es ist nicht schlimm das Du trotz der Antwort vom Stephan noch was geschrieben hast. Oft ist es der Fall das der Eine es anderst formuliert als der Andere und oft ergibt sich somit 1 und 1 beim verstehen der Antworten.
Also sollte Dich das Antworten nicht abschrecken gerade weil es ja auch eine ergänzende Wirkung hat.

Grüßle Marslicht

Anonymus123
02.02.2011, 19:37
Hallo bin neu hier und habe eine Frage.

Ich beziehe ALG II und habe einen GdB von 60% mit dem Mwekzeichen "G".

Jetzt zu meiiner Frage:

Wieviel Mehrbedarf steht mir zu.

Ich bedanke mich schon mal für die Antworten.


Mfg

Anonymus123

Papabär
02.02.2011, 19:43
Hat es einen tieferen Sinn, daß Du Deine Frage an einen dreieinhalb Jahre alten Threat drangehangen hast? :engel:

Step
02.02.2011, 19:43
Hallo!

Man hängt sich nicht mit abweichenden Fragen an bestehende Themen an.

Bitte erstelle ein neues Thema regelkonform im richtigen Unterforum ein.

Thema geschlossen!