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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vater steht in meinem Mietvertrag für 1-Zi-Wohnung


Sahra-Me
12.09.2007, 15:47
Hallo liebe Forumteilnehmer!

Erstmals sorry, ich habe gesehen, dass das Thema einige Threads weiter unten bereits angesprochen wurde, allerdings habe ich keine befriedigende Antwort gefunden.

Ende diesen Monats beende ich mein Hochschulstudium, und da ich noch keinen Job in Aussicht habe, wollte ich ALG II beantragen. Ich habe nun folgendes Problem mit meiner Wohnung: Ich habe mich vor kurzem von meinem Freund getrennt und bin aus unserer gemeinsamen Wohnung in eine eigene Ein-Zimmer-Wohnung mit 38qm umgezogen, Warmmiete 340 Euro. Da ich allerdings momentan nicht arbeite und mein Studium im letzten Teil von meinen Eltern finanziert bekommen habe - also gar kein eigenes Einkommen vorweisen konnte - bestand der Vermieter darauf, dass mein Vater (gutverdienender Beamter) als zweiter Mieter mit im Mietvertrag steht.

Nun wohnt und arbeitet mein Vater in einem anderen Bundesland und wohnt nachweislich NICHT mit mir in dieser kleinen Wohnung. Von einer Bedarfsgemeinschaft kann doch in diesem Fall wohl kaum die Rede sein?! Ich habe dennoch die große Befürchtung, dass die ARGE meinen Antrag ablehnen wird, da mein Vater ja theoretisch als Beamter in der Lage ist, diese Wohnung zu finanzieren. Der Vermieter will eben meinen Vater auch nicht aus dem Vertrag entlassen, solange ich kein eigenes Gehalt nachweisen kann. Gibt es eine Möglichkeit, dem Amt zu verdeutlichen, dass ich dort tatsächlich alleine wohne und ALG II-Anspruch habe (ich erfülle alle anderen Bedingungen, denke ich mal, bin 28 Jahre alt). Ich will nicht schon wieder umziehen, der letzte Umzug hat eine Menge Geld verschlungen, und die Wohnung ist ansonsten auch völlig ALG II-fähig (38qm, 340 Euro Warmmiete).

StephanK
13.09.2007, 08:15
:welcome: Sahra-Me,
da hat der Vermieter Dich aus rechtlicher Unkenntnis in eine unangenehme Situation gebracht. Diese Konstruktion, Deinen Vater als zweiten Mieter in den Vertrag zu nehmen ist Quatsch und für die Absicherung des Vermieters auch unnötig. Diese kann er auf zwei anderen Wegen erreichen, entweder über eine Bürgschaft Deines Vaters oder - was seiner Idee noch näher käme - eine Schuldmitübernahme. Mit letzterer wäre Dein Vater nicht Mieter, sondern nur einseitig (Mit-)Zahlungsverpflichteter. Der Mietvertrag sollte also entsprechend geändert werden.