Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme Datenabgleich mit Bundesamt für Finanzen
Andy82berlin
02.05.2006, 12:05
Hallo!
Ich habe ein Schreiben erhalten, in dem das Jobcenter mir miitteilte, dass ich 2004 Kapitalerträge aus Vermögenswerten erzielt habe.
Das Arbeitsamt wirft mir nun vor, dass ich beim 1. Antrag auf Arbeitslosengeld II (am 01.01.2005) keine oder unzureichende Angaben gemacht habe.
Jetzt soll ich Nachweise über alle vorhandenen Konten mit Zinserträgen einreichen. Und zwar von 2004 und 2005.
Meine Frage hierzu:
Ist es überhaupt erlaubt vor dem 1. Antrag auf ALG II, quasi rückwirkend mein Vermögen zu durchleuchten???
Und was genau muss ich denen zeigen???
Vielen Dank
:wut3: Andy
Betroffener
02.05.2006, 13:41
Das Arbeitsamt wirft mir nun vor, dass ich beim 1. Antrag auf Arbeitslosengeld II (am 01.01.2005) keine oder unzureichende Angaben gemacht habe.
Stimmt denn dieser Vorwurf überhaupt?
Meines Wissens steht das auf allen dieser Schreiben als Standard-Generalvorwurf drauf, um die Leute zu verunsichern.
Wer weiss denn noch, was auf dem alten Antrag alles drauf stand (wenn es keine Kopie gibt).
Meine Bekannte hatte für den Zeitraum 2005 auch so ein Schreiben erhalten wegen eines angeblich nicht angegeben Freistellungsauftrages (Jeder "Kunde" mit einem Freistellungsauftrag bekommt Post von den ArGen), was belegbar nicht stimmte. Dazu sollte sie sich offenbaren wieviel Vermögen dort geparkt wäre und wie viele Zinsen sie bekommen hat. Bis zum 06. März sollte alles eingereicht werden.
Auf den gepfefferten Antwort-Brief noch im Februar gab es bislang keine Reaktion.
Zur Vermögensdurchleuchtung generell.
Zur Prüfung, ob Du Dich vor dem ALG2-Antrag mutwillig arm gemacht hast, ist schon einiges erlaubt. Unrat wird immer dann gewittert, wenn Depots und/oder Festgeldkonten und Freistellungsaufträge existieren.
Vorgezogene Anschaffungen sind aber erlaubt
Seebarsch
02.05.2006, 20:20
Der 1. Antrag auf Alg 2 zum 01.01.2005 ist mit Sicherheit noch in seiner Originalform da.
Du hast zum 01.01.2005 Angaben gemacht oder nicht ! Wenn begründete Zweifel vorliegen, z.B. durch eine Mitteilung des Bundesamtes für Finanzen, hast du im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht darzulegen, welches Vermögen oder Einkommen du zum Zeitpunkt der Antragstellung hattest. Tust du das nicht , werden dir die Leistungen nach § 66 SGB I rückwirkend ab Leistungsbeginn entzogen und die Erstattung gem. § 45 SGB X eingeleitet. Anschliessend geht der Vorgang an den Staatsanwalt zur Prüfung des Vorwurfes des Betruges.
Geh mal in dich und überlege genau was du tust, bzw. getan hast !
Spätestens die Staatsanwaltschaft kommt mit einem richterlichen Beschluss an alle Daten der letzten 15 Jahre !
Wenn du vorher Alhi bezogen hast und dort falsche Angaben gemacht haben solltest, bekommst du da u.U. auch noch Ärger.
Wenn es wirklich dicke kommen könnte, solltest du vorher einen Rechtsanwalt aufsuchen !
:oops:
Seebarsch
02.05.2006, 20:26
Hallo,
ich kann dir sagen warum noch keine Antwort da ist. Die prüfen jetzt über das Bundesamt für Finanzen bis hinunter zu dem Geldinstitut, Versicherung etc., woher die Angaben zu dem Freistellungsauftrag kommen. Die unterschriebenen Freistellungsaufträge werden 30 Jahre aufbewahrt !
Betroffener
02.05.2006, 21:12
@Seebarsch,
meinst Du wirklich?
Meine Bekannte hatte zum Zeitpunkt des ALG2-Antrages Ende Februar 2005 auf einem Festgeldkonto irgendwas um die 1.500 €, die unterhalb der Freigrenze von 4.100 € lagen und deshalb nicht angegeben werden brauchten. Der Freistellungsbetrag besteht seit Urzeiten (im Antrag wurde angegeben, dass ein Freistellungsauftrag besteht) und wurde auch in der Höhe nicht verändert (warum auch - war das einzige Konto, wo überhaupt was drauf war).
Und dafür gab es zum Jahreswechsel gut 50 € Zinsen = Einmaliges Einkommen an der Bagatellgrenze.
Und genau das alles (Kontostand und Zinsen) wurde der ArGe (ohne Kontoauszug - weil verbaselt) mitgeteilt.
Was halt immer ärgert, ist die pauschale Betrugs-Unterstellung ohne vorher zu prüfen, ob es im Antrag drin stand oder nicht. Denn das ist mit Sicherheit nicht erfolgt. Denn sonst wären die vielen Briefe zu dieser Thematik von der BA erst Weihnachten 2006 eingetroffen.
Insofern wäre schon interessant, mit welchem Verwaltungsaufwand, da jetzt die Rückforschungen gemacht werden, wie Du sie jetzt beschrieben hast.
Im Klartext würde das bedeuten, das trotz erlaubtem Schonvermögen auf Zinsen reflektiert wird (entweder durchs Finanzamt ohne Freistellungsantrag per direktem Abführen von der Bank oder von den Sozialbehörden mit Freistellungsantrag).
Steuerlich liegen "Vermögen" und Zinsen unterhalb der relevanten Bezugsgrössen (deshalb der Freistellungsauftrag), aber damit rutscht Mensch in die andere Falle rein, wenn er nicht der automatischen Standardversteuerung zustimmt und darf sich mit den Sozialbehörden rumärgern. Wegen der paar Pimperlinge lohnt dann auch kein Jahresausgleich, wenn kein Einkommen da ist.
Schöne neue Welt ...
Seebarsch
03.05.2006, 17:58
Das Problem bei derartigen Sachen ist es, dass es nie schadet, wenn man vor dem arbeiten denkt !
Aus dem Datenabgleich ist zu erkennen:
- Ort der Anlage ( Bank, Sparkasse, Versicherung .etc. )
- Höhe der jährlichen Zinsen,
- Anzahl der Freistellungsaufträge.
Aus den genannten Daten kann man grob überschlagen wie hoch das angelegte Kapital ist. Ein Vergleich mit den Angaben im Antrag ergibt doch, ob etwas verheimlicht wurde oder nicht.
Aus der Zinshöhe ist auch zu ersehen, ob anrechenbares Einkommen vorliegt oder nicht.
Wurden alle Angaben richtig gemacht und errechnet sich kein anrechenbares Einkommen, kann man auf den Abgleich einen Vermerk machen und den Deckel der Akte schliessen.
Wenn meine Mitarbeiter für solche Sachen Arbeitszeit verschwenden und die Kunden belästigen würden, hätte das ein intensives Gespräch über sinnvolles arbeiten zur Folge.
Das ist m.E. auch einer der grundlegenden Fehler der ARGES bzw. der Optionskommunen, dass die sich mit "Pipifax" beschäftigen, anstatt wirklich wichtige Sachen zu tun.
Einen Freistellungsauftrag nicht zu erstellen und dann die Zinsabschlagssteuer direkt ans Finanzamt zu zahlen, bringts auch nichts, da auch hier abgeglichen wird.
M.E. haben die Abgleiche doch einen Sinn. Es tauchen reihenweise Abgleiche auf, die Zinsgewinne im 5 Stelligen Eurobetrag ausweisen.
Diesen Betrügern muss man energisch das Handwerk legen, da diese dafür sorgen, dass wirklich bedürftige Menschen zu wenig erhalten.
Ob hier die Freibeträge zu niedrig oder zu hoch sind, spielt dabei erst einmal keine Rolle, da sie nun mal da sind.
:engel: 8) :engel:
Betroffener
03.05.2006, 20:08
Hallo Seebarsch,
danke für die Erweiterung.
Ich kenne die verwendete Software ALL2 nicht und ob sich da über die erhaltene Datensammlung irgendwas automatisieren lässt.
Aber nach meinem dafürhalten hat (nicht nur) die betreffende ARGE an JEDEN auf der Liste aus dem Datenabgleich pauschal einen Brief mit der Unterstellung von Leistungsmißbrauch versandt - ohne auf irgend etwas wie z.B. den Zinsbetrag zu schauen (oder gar in den Antrag zu schauen).
Bei Zinserträgen über 500 € aufwärts sehe ich die Nachforschungen hingegen als begründete Massnahme an.
Und bei vier- bis fünfstelligen Beträgen ist das echter Leistungsmißbrauch, gegen den vorgegangen werden muss.
P.s. Sind da auch die Daten ausländischer Institute mit bei? z.B. aus Italien, Griechenland, Türkei und den Balkanländern (ex-Jugoslawien)?
Denn gerade da geisterten doch schon zu Sozialhilfezeiten erstaunliche Werte durch die Presse, denen seinerzeit nur unwillig nachgegangen wurde.
Seebarsch
03.05.2006, 20:16
Den ausländischen Geldanlagen geht das BKA nach, weil die bei jeder Auslandsüberweisungen Kriminalität und Terrorismus ahnen.
Die Türkei wurde bereits zu Alhi-Zeiten durch die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Frankfurt und die Bundesbank unter die Lupe genommen. Da hat es mächtig geraucht. Es sind eine Vielzahl von Fällen aufgegriffen und verfolgt worden. Es sind sogar Haftstrafen ohne Bewährung verhängt worden. Über kriminelle ausländische Mitbürger berichtet die Presse eben nicht gern !
:twisted: :twisted: :twisted:
Hallo!
Genau das gleiche ist mir auch passiert. Ich beziehe seit April 2005 ALG 2. Bisher lief es mit den Zahlungen relativ problemlos - bis zum heutigen Tag.
Auf einmal soll ich rückwirkend meine Zinseinnahmen für das Jahr 2004 offenlegen. Eine absolute Frechheit. Da hatte ich noch lange kein ALG2 beantragt. Ich vermute, dass die überprüfen wollen, ob irgendwelche Gelder vor der Antragstellung noch beiseite geschafft worden sind. Das wird z.B. angenommen, wenn grössere Summen an Verwandte übertragen werden. Mein angegebenes Guthaben lag nämlich knapp unter der Grenze; das war denen vielleicht verdächtig. Aber warum das erst jetzt geprüft wird , ist mir ein Rätsel.
Das hängt wahrscheinlich mit der Verschärfung ab 1.8.2006 zusammen.
Ich hab ja nix zu verbergen und werde denen die Unterlagen bringen, aber da sitze ich ers mal wieder eine halbe Ewigkeit dran, wenn ich das Zeug überhaupt noch finde. Leider ist man da absolut ausgeliefert.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.