Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überbrückungsgeld
Hallo an alle,
habe jetzt in letzter Zeit so viel gelesen und gehört, daß ich absolut den Überblick verloren habe.
Vielleicht kann mir jemand beim Ordnen helfen und mir den einen oder anderen Tip noch dazu geben.
Bekomme in drei Wochen ALG II. Nun gut, ich weis daß es sehr, sehr knapp ist, aber ich habe mich fast dazu entschlossen, eine Firma zu gründen und Überbrückungsgeld zu beantragen.
Da ich ca 1400,00 € ALG I erhalte, denke ich, daß die Wahl nicht die schlechteste ist. Ich weis leider immer noch nicht, was ich an ALG II bekommen werde (Merkblätter waren alle, und da ist ein anderer für zuständig). Ich denke aber, daß ich weitaus weniger bekommen würde, als mit Überbrückungsgeld.
Jetzt habe ich das so verstanden, daß
- ich jederzeit (also innerhalb der 6 Monate Förderungszeit und auch danach) die Firma aufgeben kann und dann ALGII beantragen kann (ALGI ist von den Tagen her ausgeschöpft).
- daß es keinen Unterschied vom Geld her macht, ob ich jetzt ALG II bekomme oder nach einer eventuellen Aufgabe der Firma
- der Zuschuss würde nicht 65 % betragen, sondern 70,8 %
- ich muß mich slebst Krankenversichern (kann ich das als Pflichtversicherter oder muß ich eine Privatversicherung abschließen?
- wie schaut es mit der Rentenzahlung aus? Höhe etc.
- o.k. das ist jetzt was für nen Steuerberater: welche Rechtsform nimmt man am besten und wie ist die Versteuerung?
So mal grob der Überblick. Bin gerade dabei, einen Businessplan zu erarbeiten. Hat da vielleicht jemand ne Vorlage. Trotz Literatur noch keine rechten Eingebungen (Kopf ist bald am Platzen).
- Was passiert, wenn der Antrag auf Ü-Geld abgelehnt wird und kein Antrag auf ALG II gestellt ist und ALGI vorbei ist? Oder sollte man parallel beantragen?
Mir fällt bestimmt noch was ein, aber für die ersten Tips bin ich im voraus sehr dankbar.
Betroffener
31.05.2005, 13:08
:welcome: Gabi 67
Hallo an alle,
habe jetzt in letzter Zeit so viel gelesen und gehört, daß ich absolut den Überblick verloren habe.
Vielleicht kann mir jemand beim Ordnen helfen und mir den einen oder anderen Tip noch dazu geben.
Aber sicher - Du bist da aktuell in einer Phase, wo es um ganz schnelle Entscheidungen geht und NICHT-Wissen oder verpasste Termine Euch langfristig richtig Geld kosten können.
bekomme in drei Wochen ALG II. Nun gut, ich weis daß es sehr, sehr knapp ist, aber ich habe mich fast dazu entschlossen, eine Firma zu gründen und Überbrückungsgeld zu beantragen.
Da ich ca 1400,00 € ALG I erhalte, denke ich, daß die Wahl nicht die schlechteste ist. Ich weis leider immer noch nicht, was ich an ALG II bekommen werde (Merkblätter waren alle, und da ist ein anderer für zuständig). Ich denke aber, daß ich weitaus weniger bekommen würde, als mit Überbrückungsgeld.
Für Dich (und seinerzeit für mich) war Überbrückungsgeld die beste Lösung als der Unsinn der ICH-AG's (wegen der Versicherungspflicht.)
Als Überbrückungsgeld solltest Du also 165% Deines aktuellen ALG I bekommen = 1.815 € in 6 Monaten = 10.890 € (Im Gegensatz zu 14.400 € bei der ICH-AG über 3 Jahre mit abgestuften Werten - 600, 360, 240€ + Sozialversicherungspflicht!)
GANZ WICHTIGER HINWEIS:
Das Überbrückungsgeld gibt es in der Form nur bei ALG I.
Warte nicht bis zum letzten Tag und lasse unbedingt noch ein paar Resttage an Arbeitslosengeld stehen.
Hintergrund: Du kannst Dich bis zu 4 Jahre nach Gründung wieder arbeitslos melden und bekommst Deinen alten Status zurück.
Nach Verbrauch des alten Anspruches bekämst Du dann ALG II. Für den Übergang von ALG I zu ALG II ist zu beachten, das es ein Übergangsgeld (Differenzbetrag aus ALGI + Wohngeld zu ALG II + KdU abzgl. 30%) zum abfedern gibt von max. 160 € monatlich im ersten Jahr und max 80 € im zweiten Jahr - gerechnet ab dem letzen Bezug von ALG I.
Wären Deine letzten ALG I Anspruchstage bereits verbraucht, zählt die längere zurückliegende letzte Zahlung von ALG I, was dazu führen kann, daß Du entweder gar nichts oder nur noch sehr wenig Übergangsgeld bekommst.
Bei der Höhe des ALG I bei Dir dürftest Du hier die maximale Höhe beinahe erreichen.
Jetzt habe ich das so verstanden, daß
- ich jederzeit (also innerhalb der 6 Monate Förderungszeit und auch danach) die Firma aufgeben kann und dann ALGII beantragen kann (ALGI ist von den Tagen her ausgeschöpft).
- daß es keinen Unterschied vom Geld her macht, ob ich jetzt ALG II bekomme oder nach einer eventuellen Aufgabe der Firma
- der Zuschuss würde nicht 65 % betragen, sondern 70,8 %
- ich muß mich slebst Krankenversichern (kann ich das als Pflichtversicherter oder muß ich eine Privatversicherung abschließen?
- wie schaut es mit der Rentenzahlung aus? Höhe etc.
- o.k. das ist jetzt was für nen Steuerberater: welche Rechtsform nimmt man am besten und wie ist die Versteuerung?
Schön der Reihe nach:
Du kannst jederzeit die Selbständigkeit wieder aufgeben (innerhalb der Förderzeit dürfte aber die Förderung stoppen - meine ich). Aber bei den Summen sollte das halbe Jahr locker machbar sein. Wenn keine anrechenbare Vermögen oder weiteres Einkommen besteht kannst Du jederzeit ALG II beantragen. Der 400 Euro MiniJob Deines Mannes dürfte hier praktisch unschädlich sein (um die Frage aus dem anderen Posting gleich mit zu bearbeiten)
Der einzige Unterschied ist das Übergangsgeld von ALG I zu ALG II, wie oben beschrieben. Also noch einige Tage ALG I Anspruch nicht auszahlen lassen! Dieser Anspruch bleibt Dir bis zu 4 Jahre erhalten!
Ich kenne nur den Zuschuß von 65% zur Abdeckung der Sozialversicherungskosten (die aber im Gegensatz zur ICH AG nicht abgeführt werden müssen - was vielen ICH-Aglern spätestens im 2 Jahr den Hals bricht, weil der Förderzuschuß abgestuft sinkt).
Woher stammt der Wert 70.8 %?
Da Du dann selbständig bist, bist Du im Gegensatz zur ICH-AG nicht pflichtversichert, sondern freiwillig versichert. Hierzu bieten praktisch alle öffentlichen Krankenkasse Tarife um die 270 € monatlich (ohne Krankengeld) an. Die wollen dafür meist was vom Finanzamt sehen, was Du aber nicht hast und auch Deinen Firmenumsatz/Gewinn nicht vorhersagen kannst. Bestehe also auf dem niedrigsten Einstiegsbeitrag! (möglicherweise musst Du aber dann später bei Erfolg nachzahlen). Aber besser bei gutem Gewinn nachzahlen, als vorher erheblich zu viel bezahlen und dann womöglich nichts wieder zu bekommen und Geld verschenkt zu haben.
Ich habe keine Ahnung in welchem Altersbereich Du bist und was Dir noch zur vollständigen Rentenanwartschaft fehlt. Sofern Du ganz jung bist, würde ich die Zahlung aussetzen und abwarten. Wenn Du die 35 Jahre für eine vollständige Rente bereits zusammen hast (Bescheide daüber müssten Dir dann eigentlich vorliegen], würde ich erst recht auf Weiterzahlung in die RV verzichten, weil das jetzt nicht mehr so viel bringt (ausser Kosten) und dafür lieber eine private Rentenversicherung abschliessen (wenn Du nicht dafür schon zu alt bist für den Versicherer). Möglicherweise hast Du bei Deinem hohen Einkommen aber auch eine sogenannte Direktversicherung gehabt, die Du privat weiterführen kannst.
Als Selbständiger Einzelkämpfer gibt es nicht viele Rechtsformen oder willst Du eine GbR, GmbH oder eine Aktiengesellschaft zusammen mit anderen gründen?
Hier geht es im wesentlichen erst Mal nur um die Frage, ob Du mit oder ohne Mehrwertsteuervorabzug arbeitest - was natürlich auch davon abhängt, was Du eigentlich vorhast - was dringend mit dem Steuerberater zu klären ist.
Auch die Frage der Konstellation, ob Dein Mann sozusagen der Firmeninhaber ist und Du seine Angestellte (festes Gehalt + Sozialversicherungspflicht - abgesicherter, aber erheblich teurer) oder Du alleine (keine Versicherungspflicht), wären zusammen mit dem Steuerberater unter der aktuellen Situation als auch einer möglichen späteren ALG II Situation zu prüfen und durch zu rechnen.
Und denke dran - so ein Steuerberater kostet später die Firma richtig Geld. Hier kannst Du als Basisbetrag schon mal locker um die 300 Euro pro Quartal einrechnen zuzüglich erheblich teurerer Jahresabschlüsse und Steuererklärungen - wenn Du das nicht selber kannst.
So mal grob der Überblick. Bin gerade dabei, einen Businessplan zu erarbeiten. Hat da vielleicht jemand ne Vorlage. Trotz Literatur noch keine rechten Eingebungen (Kopf ist bald am Platzen).
Meinst Du das jetzt inhaltlich oder bezüglich der Gliederung?
In Word sind doch da auch Minimal-Vorlagen dabei.
Hast Du dazu schon mal auf den Seiten der IHK oder des BMWI nachgeschaut? Beim BMWI gibt es diverse Unterstützung und auch eine CD auf der alles mögliche drauf ist.
BMWI-Existenzgründer (http://www.bmwa.bund.de/Navigation/existenzgruender.html)
IHK (http://www.ihk.de/) - Hier auf "Starthilfe" - "Existenzgründer" gehen und auch mal bei Sach- und Fachkunde-Prüfung reinschauen. Irgend jemand (meist die IHK muß gegenüber dem Arbeitsamt Deinen Businessplan absegnen - sonst gibt es keine Förderung.
- Was passiert, wenn der Antrag auf Ü-Geld abgelehnt wird und kein Antrag auf ALG II gestellt ist und ALGI vorbei ist? Oder sollte man parallel beantragen?
Wenn der Antrag auf Überbrückungsgeld abgelehnt wird, hast Du bezüglich der Förderung unter ALG II Bedingungen sehr viel schlechtere Möglichkeiten, weil es hier nur KANN-Hilfen auf Ermessensbasis gibt.
ALG II kannst Du dann beantragen, wenn Du es brauchst, was ich an Deiner Stelle grundsätzlich tun würde, falls Dein Überbrückungsgeld noch nicht durch ist und ALG I ausgelaufen ist.
Mir fällt bestimmt noch was ein, aber für die ersten Tips bin ich im voraus sehr dankbar.
Das kann ich mir lebhaft vorstellen aus der eigenen Erfahrung.
Leider stehst Du jetzt massiv unter Zeitdruck, da Du kurz vorm Auslaufen von ALG I bist, ohne das es diese Fördermöglichkeit nicht gibt. Also muss es jetzt schnell gehen und hebe Dir noch mindestens 1 Tag ALG I Anspruch auf, der die 4 Jahre erhalten bleibt, falls Du doch aufgeben muss (willst) und dann in ALG II fällst. Bei den aktuellen Werten des Regelsatzes ist jeder zusätzlich Euro aus dem für zwei Jahre gewährten Übergangsgeld eine wertvolle Hilfe.
Bitte schaue auch hier mal rein: ALN Tipps: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Tipps (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
Hier zur Abschreckung die aktuellen Werte des Regelsatzes:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/Regelsatzschluessel.gif
Hinzu kämen noch die Miete + Heizung für eine "angemesene" Wohnung von z.B. max. 65 m² für 2 Personen von rund 445 Euro Warmmiete (regional unterschiedlich)
Hallo Betroffener,
vielen Dank für die ausführlichen Info´s. Ich wußte, daß man sich da auf Dich verlassen kann.
Zur Info: Ich bin der Mann, o.k. komischer Nick, aber mein Nachnahme wurde durch meine lieben ehemaligen Kollegen zu dieser Form verunstaltet.
Das mit den Resttagen hatte ich mir schon eingeplant, was das ganze nicht einfacher macht. Stichtag für die Firmengründung wäre somit der 15. Juni (stöhn).
Der Wert 70,8 % habe ich von der netten (ernst gemeint) Dame von der AA. Ich hatte sie auch auf die 65 % angesprochen, aber sie meinte es sind 70,8 %. Hat mich gewundert, aber nun denn. Ich geh bei allen Planungen eh von 65 % aus.
Von der Krankenkasse bekomme ich ein Angebot. Laut deren Aussage gibt es da eine Abstufung nach Gewinn. Die genauen Zahlen stehen aber im Angebot drin. Auch mit Krankengeld kann man eine solche Versicherung abschließen. Wird wahrscheinlich einiges teurer sein, laß mich mal überraschen.
Meinst Du mit ganz jung auch so Herren um die 37 ? :lol: :lol: :lol:
Ich denke darum werde ich mich dann nach der Gründung kümmern, oder was meinst Du? Mit Direktversicherung war leider nichts mehr. Hatte sie seinerzeit angeboten bekommen, aber mir war schon bewußt, daß meine Tage in der Firma gezählt waren. Habe deshalb erstmal darauf verzichtet.
Werde im Dienstleistungssektor tätig sein (allgemeine Büroarbeiten, Buchhaltung, spezieller Dienst innerhalb eines Autohauses etc).
Kann ich aus Zeitmangel jetzt erstmal was angeben (Unternehmensform) und mich kurz vor Gründung entscheiden? Würde mich diesbezüglich gerne mit einem Steuerberater auseinandersetzen.
Die Gliederung habe ich auf den Seiten der IHK nachgeschaut. Mit der Post kam heute auch die Papierform.
Hier geht ja schon das Wesentliche, Inhaltliche daraus hervor.
Probleme bereiten mir der Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan und die Ertragsvorschau. Auch hängt noch eine Liquiditätsplanung für das erste Geschäftsjahr bei?
Was soll ich um Himmels Willen da überall eintragen? Ich habe doch kein Plan was ich wann, wo und wie verdienen werde. Ich habe mal grob ausgerechnet, was ich verdienen/arbeiten muß, um einigermaßen hin zu kommen.
Kapitalbedarfsplan: Ich brauche eigentlich kein Kapital (o.k. Steuerberater, Gründung)
Finanzierungsplan: dito, wollte eigentlich nichts finanzieren
Ertragsvorschau: Ist ne Gewinn und Verlustrechnung fürs erste und zweite Geschäftsjahr.
Ich hab nen privaten PC, ein privates Auto, ein privates Telefon, ein privaten Kugelschreiber und Block. Ich kann mir doch keine Zahlen aus den Fingern saugen.
Diese ergeben sich doch aus dem laufenden Geschäft, oder soll ich planen, wieviele Kugelschreiberminen ich in den nächsten zwei Jahren brauche.
Finde ich schon etwas übertrieben.
Ich denke, das wird die meisten abschrecken, überhaupt was anzufangen.
Bin aber trotzdem für jeden weiteren Tip hierzu dankbar.
Betroffener
01.06.2005, 00:05
Hallo,
jetzt erstmal nur im Schnelldurchgang:
Also mit 37 sollte man bei der Rentenversicherung keine lange Pause mehr machen nach meiner Meinung. Ich habe mich mit 55 das zweite Mal Selbständig gemacht :D
Krankenkasse: Du bist Firmengründer und machst noch keine Gewinne - also niedrigster Satz OHNE Krankengeld. Ändern kannst Du das immer noch.
Das klingt wie: Dienstleister für Autohäuser (Zulasser und Nebentätigkeiten)
Offiziell: Vielleicht sowas wie "Zulassungsdienst Name xyz" oder noch verfeinert.
Genau das ist es: Was Du verdienen musst, um hin zu kommen
Da haust Du noch Deine Sozialversicherungsbeträge, geschätzte Steuern (35%), die PKW-Nutzung + Steuern, Versicherung durchschnittlicher Verbrauch usw. + den Gewinn, den Du machen willst oben drauf.
Wenn Du kein Kapital brauchst, dann schreibe das hin. Aber Besser du bringst da noch ein paar Sachen vom Home Office mit rein, PC, Telefon, Handy, Freisprecheinrichtung usw. und erläuterst das auf die nächsten Jahre.
Dito beim Finanzierungsplan: Wenn nicht zu finanzieren ist, dann male das hin, ansonsten braucht eine Firma immer was über die Jahre.
Hier gehört die Startfinanzierung vom Arbeitsamt hinein, und ggf. etwas Privatvermögen.
Doch Du kannst und Du mußt etwas "saugen". Übertrage die genannten Geräte, Büromaterialien, Telefonkosten, den PC usw. da mit rein. Du brauchst auch irgendwann Ersatz, einen anderen Drucker usw.. Du hast doch betimmt ein häusliches Arbeitszimmer. Das ist immer gut, kann von der Steuer abgesetzt werden und verursacht Kosten.
Üblicherweise sind die bei Dienstleistern aber ziemlich frei, weil die normal nicht viel brauchen.
Die wollen auch überwiegend sehen, daß man sich mit der Thematik auseinandergesetzt hat, um nicht zu blauäugig daher zu kommen.
Auserdem brauchen die was zum Häkchen machen und das solltest Du denen liefern, die da unterschreiben und stempeln müssen.
Meine Sitzung lief damals ne gute Stunde bei einer IHK Aussenstelle.
15 Minuten später lag das beim Arbeitsamt und dann ging alles ganz fix.
Ach ja - ganz wichtig. KEINE Gründung ohne vorherige Zusage der Bewilligung oder Freigabe vom Amt. Wenn Du schon gegründet hast und erst danach den Antrag stellst, gibt es kein Geld!
Wenn noch Fragen sind - bitte melden
Viel Erfolg
Hallo, da bin ich mal wieder.
Mir raucht der Kopf, bin noch am Schreiben von meinem Konzept.
Habe jetzt zwischendurch die AA angerufen, nochmal wegen der Selbständigkeit. Entweder drückt sich die Dame komisch aus, oder ich kappier nicht, was die meint.
Es geht um die verschiedenen Zeitpunkte, wo ich was und wie machen kann.
Bei meinem letzten Besuch hat sie sich meinen mündlichen Antrag auf Überbrückungsgeld in meiner Akte eingetragen. Jetzt schickt sie mir den Antrag schriftlich zur Bearbeitung zu. Soweit sogut.....
Da ich ja den Antrag schon gestellt hätte, könnte ich mich jetzt gleich selbständig machen. Auf die Frage nach der Beurteilung der Tragfähigkeit durch die IHK, ob das nicht alles vorher abgeklärt worden sein muß, meinte sie, nein, das macht nichts, die Beurteilung kann auch nach meiner Selbständigmachung erfolgen. Es geht lediglich um den Zeitpunkt der Beantragung.
Auch soweit sogut.
Nachfrage von mir: Und wenn es von der IHK negativ bewertet wird, ich also kein Überbrückungsgeld bekommen sollte, was dann mit meiner Firma ist? Soll ich die dann einfach wieder abmelden?
Antwort: ja, ganz einfach wieder abmelden.
Nachfrage: Und wenn zwischen Selbständigmachung und Ablehnung drei oder mehr Wochen vergehen? Wer bezahlt mir diese drei Wochen? Bis dain bin ich aus ALGI rauß und in ALGII drin. Sollte ich da nicht paralell
einen Antrag auf ALGII stellen? Geht das?
Antwort: Ja, das können Sie machen. Aber das würde dann auch noch am 20.6.05 reichen (Ende von ALGI)
Frage: Ich kanns aber auch jetzt schon machen und mich aber gleichzeitig selbständig machen?
Antwort: Ja, das würde auch gehen.
Frage: Habe ich dann irgendwelche Nachteile oder noch was zu beachten?
Antwort: Nein
Ich trau dem ganzen Frieden nicht. Kann das alles so stimmen (wir sind in Deutschland wohlgemerkt).
Für Tips bin ich wie immer sehr dankbar.
Schreibe auch gleich mein Konzept weiter - Ach ja: Sie meinte noch, daß es sehr selten ist, daß eine Firma als nicht tragfähig eingestuft wird :?
Bis denn.........
Betroffener
12.06.2005, 23:57
Gabi_67,
ich teile Deine Bauchschmerzen - aber viel Zeit hast Du jetzt nicht mehr.
Da mußt Du jetzt durch - was macht das Konzept?
Ich hoffe, Du konntest einige Ideen von mir übernehmen.
Wohlgemerkt, es muß nicht immer alles 100% richtig sein oder hinterher auch so gemacht werden, wie beschrieben. Aber die wollen gerade bei der IHK sehen, daß Du Dir zumindest einen Kopf drum gemacht hast, wie es mit Mitbewerb usw. und mittelfristiger Planung bei Deinem Vorhaben ausschaut.
mariposa
15.06.2005, 16:01
hallo gabi 67! hat denn jetzt alles geklappt? heute ist doch der stichtag der selbständigkeit,oder? würde mich sehr interessieren, wie es dir ergangen ist , und ob du nun gelassener bist? liebe grüsse vom schmetterling :engel:
ex_igelchen
26.07.2005, 16:02
Nachfrage: Und wenn zwischen Selbständigmachung und Ablehnung drei oder mehr Wochen vergehen? Wer bezahlt mir diese drei Wochen? Bis dain bin ich aus ALGI rauß und in ALGII drin. Sollte ich da nicht paralell
einen Antrag auf ALGII stellen? Geht das?
Antwort: Ja, das können Sie machen. Aber das würde dann auch noch am 20.6.05 reichen (Ende von ALGI)
Hi Gabi :wink:,
das mit dem "Kopf rauchen" kann ich sehr gut nachvollziehen. Bei mir läuft die ganze Geschichte noch viel knapper: letzten Freitag habe ich den Antrag auf Überbrückungsgeld ab dem 30.07.05 gestellt und seit dem Wochenende bin ich am Businessplan-schreiben. Damit habe ich mir aber einen Tag ALG-I gerettet :wink:
Es wird offensichtlich eine Karenzzeit von bis zu 4 Wochen ab ALG-I-Ende gewährt, auch wenn man schon ALG-II bekommen würde. In dem entsprechenden Gesetz heißt es, dass dieser Antrag "zeitnah" gestellt werden müsse (wenn es jedoch nach Ende ALG-I ist, verliert man eventuell den Zuschlag auf das ALG-II, falls die Gründung schiefläuft).
Meinen ALG-II-Antrag hat die Beraterin gleich wieder einkassiert, sie war der Überzeugung, dass ich ihn möglichst nicht abgeben sollte/dürfte.
Das Schöne an Überbrückungsgeld ist, dass es eine Pflichtleistung und keine Kann-Leistung der Arbeitsagentur ist, wenn man eine positive Begutachtung der fachkundigen Stelle hat.
Liebe Grüße vom ex_igelchen
Betroffener
26.07.2005, 16:38
ex_igelchen,
diesen einen Resttag ALG I solltest Du hüten wie Deinen Augapfel - denn der sollte Dir 4 Jahre lang erhalten bleiben.
Angemeldet werden muss der vor Ablauf der 4 Jahresfrist (falls mit der Selbständigkeit was schief geht) und durch diesen Tag bekommst Du dann auch noch das Übergangsgeld von ALG I auf ALG II für 2 Jahre.
Viel Erfolg allen Neu Selbständigen und denen, die es werden wollen.
Hallo zusammen,
wollte doch noch einmal den jetzigen Stand mitteilen:
Das Überbrückungsgeld ist seit dieser Woche nun schriftlich für das halbe Jahr bestätigt.....puhhhh.
Nachdem ich nun den Kopf in dieser Richtung frei habe, werde ich mich nun um das eigentliche Geschäft kümmern. Bei meinem ersten potenziellen Kunden war ich jetzt schon für ein paar Stunden die letzten drei Tage, um mir einen ersten Überblick zu verschaffen und mich einzuarbeiten.
Ich hatte zwar den Schritt in die Selbständigkeit nur wegen des Überbrückungsgeldes gewagt, aber ich spühre doch eine gewisse Motivation, es zumindest zu versuchen, vielleicht klappt es ja, ansonsten sehen wir uns hier in ein paar Monaten wieder.............
Ich bleibe dieser Seite auf jeden Fall treu und schau immer mal wieder rein.
Besten Dank an alle, die mich hierbei unterstützt haben, besonderer Dank geht natürlich - wie soll es anders sein - an den Betroffenen, vielen, vielen Dank für Deine große Hilfe ("mein" Konzept kam super an bei der IHK.......) danke nochmal für alles.........
Betroffener
07.08.2005, 01:53
Hallo Gaby_67,
na dann steht ja einem motivierten Engagement kaum noch was im Wege.
Herzlichen Glückwunsch, eine erfolgreiche Selbständigkeit und danke für die "Blumen".
:sapplaus:
P.s. Nicht vergessen, etwa 75% der eingenommenen Mehrwertsteuerbeträge monatlich sofort auf ein verzinstes Konto (z.B. eine Extrakonto bei der Ing DiBa) zu packen - ebenso wie erstmal 25% der Einnahmen.
Das bringt zum einen etwas Zinsen, zum anderen musst Du irgendwann diese Steuern im Stück abführen. Nach meiner Erfahrung passiert das immer dann, wenn man gerade ein "Loch" hat.
Und lass wieder von Dir hören, wie es Dir so ergangen ist.
ex_igelchen
10.08.2005, 23:37
:frauenpower: Sodele, ich hab's jetzt auch so weit geschafft, ich bin seit heute selbständig, den Antrag auf Überbrückungsgeld mit Stellungnahme der fachkundigen Stelle, einseitiger Zusammenfassung des Business-Plans und Finanzamt-Anmeldung habe ich heute auch bei der AfA abgegeben. Jetzt heißt es fleißig Kunden akquirieren und leise beten, dass das Überbrückungsgeld Mitte nächsten Monat kommt (4-6 Wochen Bearbeitungszeit).
Übrigens - worauf Ihr Eure Berater ansprechen solltet: Es sind noch einmal 1000 € (mit 10% Eigenanteil dabei) für Coaching entsprechend den ESF-Richtlinien "drin", möglicherweise auch für Zertifizierungen. :D
Bei den Krankenkassen scheint ja einigermaßen Chaos zu bestehen, manche rechnen das Überbrückungsgeld voll als Einkommen an! :sad: Ich versuche meiner "Kandidatin" gerade klar zu machen, dass ich anfangs Verluste machen werde, die ich durch das Überbrückungsgeld auffangen muss ... Mal sehen was sie dazu sagen. Bei erwarteten Gewinnen haben sie anscheinend kein Problem, Überbrückungsgeld und steuerpflichtiges Einkommen zu addieren. :?
Liebe Grüße vom ex_igelchen
ex_igelchen
10.08.2005, 23:53
Bei der Erstellung des Business-Plans hat mir das kostenlose "Softwarepaket für Gründer und Junge Unternehmer (https://www.bmwi-softwarepaket.de/swt/)" https://www.bmwi-softwarepaket.de/swt/ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sehr geholfen, mit dem Gründungsplaner stand die Gliederung in ein paar Minuten und der Tabellenteil war kein Problem mehr. :D
Liebe Grüße vom ex_igelchen
Betroffener
11.08.2005, 00:23
Hallo Ex-Igelchen,
erstmal meinen herzlichen Glückwunsch.
Was mir in Deiner Aufzählung fehlte, war noch die Gewerbeanmeldung - oder brauchst Du bei Deiner Art von Selbständigkeit diese nicht?
Bei den Krankenkassen gibt es eigentlich nur eines bei Existenzgründern:
Den niedrigsten Satz ohne Krankengeld - so ab 270 € z.B. bei der GEK.
Das wissen die auch ganz genau, aber zicken gerne rum.
Bei den Geldern fürs Coaching ist zu beachten, dass es diese meist nur sporadisch gibt - wenn eben gerade wieder diese meist aus EU-Mitteln kommenden Gelder verfügbar sind. Bei mir waren gerade keine mehr verfügbar - und ehrlich gesagt, so toll sind die Coacher meist auch nicht.
Dafür kennen die aber oft Hinz und Kunz, was viel wichtiger ist.
Wenn man aber diese Fördermittel einigermassen kreativ einsetzt, ist das ein kleines Zubrot. Icjh meine aber, dass es besser ist, sich mehr ums Geschäft zu kümmern, als einem weiteren relativ kleinem Fördertopf hinterher zu laufen.
ex_igelchen
11.08.2005, 00:54
Was mir in Deiner Aufzählung fehlte, war noch die Gewerbeanmeldung - oder brauchst Du bei Deiner Art von Selbständigkeit diese nicht?
Nein, was ich mache ist ein sogenannter "freiberuflicher Tätigkeitsberuf". Das Finanzamt könnte zwar eine Einzelfallprüfung durchführen wollen - aber: sollen sie doch. Wenn es in ihren Augen keiner ist, muss ich eben Gewerbesteuer zahlen, welche wiederum auf die Kosten angerechnet wird und die IHK bekäme Beiträge.
Bei den Krankenkassen gibt es eigentlich nur eines bei Existenzgründern: Den niedrigsten Satz ohne Krankengeld - so ab 270 € z.B. bei der GEK.
Meine BKK sieht das wohl etwas anders, mal sehen was sie zu meinen voraussichtlichen Verlusten sagen. Ich liege mit meinem Überbrückungsgeld wahrscheinlich über der Mindestbemessungsgrundlage.
Bei den Geldern fürs Coaching ist zu beachten, dass es diese meist nur sporadisch gibt - wenn eben gerade wieder diese meist aus EU-Mitteln kommenden Gelder verfügbar sind.
Im Augenblick gibt es wohl Gelder. Für mich wären einige Zertifizierungsprüfungen interessant, ich bin gespannt was sie dazu sagen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, werden gleich die ganzen 1000 € beantragt, von denen dann für die einzelnen Coachings die Beträge abgezogen werden.
Aktualisierung: Nach Auskunft eines Beraters der AfA gibt es diese Gelder ausschließlich für Coachings im mehr oder weniger betriebswirtschaftlichen Bereich.
Liebe Grüße vom ex_igelchen
ex_igelchen
21.08.2005, 12:58
:sensationell: Es scheinen doch Wunder bei der AfA zu geschehen: Ich habe den Bewilligungsbescheid für Überbrückungsgeld 10 Tage nach Antragsabgabe erhalten, ab 10.9. wird es überwiesen :D
Liebe Grüße vom ex_igelchen :dance:
Betroffener
21.08.2005, 13:19
Meinen herzlichen Glückwunsch.
Viel Glück und Erfolg bei der Selbständigkeit.
Und immer den Anteil fürs Finanzamt gut und sicher weglegen.
Sonst kann es irgendwann böse Überraschungen geben.
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