PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausser Wohngeld andere zuschüsse?


foiavogl
02.05.2006, 12:29
Hallo zusammen. Ich hab da mal die ein oder andere Frage.

Folgendes ist geschehen. Ich bin im Juni 2005 mit meiner Freundin zusammen nach Bayern gezogen. (mehr oder weniger zusammen. sie kam 1 Monat spaeter hinterher) .Vorher wohnten wir bei meinen Eltern, sie hatte einen Untermietsvertrag und ich war halt noch in der Ausbildung, spaeter dann Arbeitslos. Da sie bei ihren Eltern auszog beantragte sie ALG2 weil sie ja noch zu schule ging. Das bekam sie dann auch bewilligt.

Nun wohnen wir also in Bayern..sie hat dann im August dort ALG2 beantragt, ging dort weiter zur Schule und hatte eine eigene Wohnung. Fanden wir "sicherer" weil wir nicht wussten was das Arbeitsamt bzw die zustaendige Behörde dazu sagt wenn wir zusammen wohnen und ich nicht reich werd mit meinem Lohn. Nach einiger Zeit verliess meine Freundin dann die Schule und begab sich auf Jobsuche..Sie hat Schulabschluss 12te Klasse. Leider war eben dieser Schulabgang sehr unguenstig gewaehlt weil sich anscheinend niemand findet der ihr einen Ausbildungsplatz mitten im Lehrjahr gibt.. Ok Aber auch sonst schauts nicht so aus als ob sie vor August eine Lehrstelle bekommt. Und es ist schwerer als angenommen ohne Ausbildung einfach mal ein Job zu bekommen..und wenn er "nur" auf 400 eurobasis ist. Was ja schonmal unheimlich helfen taet.

Jedenfalls, sind wir ab dem 1.5.06 (gestern quasie) zusammen in eine Wohnung gezogen, haben die veraenderungsmitteilung schon vor ein paar Wochen an die zustaendige Behörde geschickt und die Zahlung des ALG2 wurde daraufhin eingestellt. Super dacht ich mir. Wir haben jetzt Wohngeld beantragt... Davon wird man nicht reich aber es hilft mir ein wenig die Kosten zu tragen. Ich weiss nichtmal genau wieviel es werden wird, das bekommen wir hoffentlich heut gesagt. Ich rechne mit um die 250 € was bedeutet das wir zu zweit 1250 € zur verfuegung haben. Davon gehen dann schonmal 500 € fuer die Miete ab. da bleiben dann "nur" 750 € von denen nach abzug laufender kosten (Versicherungen, Nebenkosten, Rechnungen) auch nicht mehr viel uebrig bleibt.

Was ich nicht ganz verstehe: Warum muss ich fuer meine Freundin aufkommen wenn wir erst seit kurzem zusamen Wohnen? Gibts neben dem Wohngeld finanzielle unterstuetzung?
Bei einem Telefonat meiner Freundin mit ihrem ALG berater hat dieser ihr gesagt das ich, wenn wir zusammen ziehen weniger Lohnsteuer oder so zu zahlen habe sodas ich ein hoeheres Nettoeinkommen habe ?! Gibts sowas? Wenn ja wie soll das funktionieren?
Gibts andere moeglichkeiten die wir nutzen koennten?

Betroffener
02.05.2006, 14:15
Das ist ein schwieriges Umfeld.

Vorweg zur Klarstellung: Wohngeld und Kosten der Unterkunft sind unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen Gewährungskriterien.
Der ALG II Bezug schließt Wohngeld grundsätzlich aus, dafür greifen dann die Kosten der Unterkunft.

Da ihr offensichtlich nicht von Anfang an darauf bestanden habt, kein eheähnliches Verhältnis zu sein (und die Behörde Euch darüber mit Sicherheit auch nicht "aufgekärt" hat), sondern nur eine Wohngemeinschaft, die sich die Miete teilt (Kreuz bei "Alleinstehend"), dürfte es schwierig sein, das wieder richtig zu stellen und den Spiess um zu drehen.

Denn laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es keinen gegenseitigen Ansprüch auf Unterhalt bei nicht verheirateten, den aber das SGB über die Bedarfsgemeinschaft konstruiert und darüber den gemeinschaftlichen Bedarf nach den SGB II Regeln ermittelt und alles darüber hinaus als Einkommen anrechnet. Bei Euch dürfte das in etwas so aussehen:

622 € gemeinschaftlicher Bedarf (statt 2x 345 € = 690 €)
Falls Kindergeld noch gezahlt wird, wird das auch abgezogen.
Hinzu kämen die angemessenen Kosten der Unterkunft.
Dagegen wird praktisch jedes Einkommen angerechnet und veringert zuerst den gemeinschaftlichen Bedarf und danach die Kosten der Unterkunft.

Da ihr aber nicht verheiratet seid, kommt die für verheiratete gedachte "Familienversicherung" nicht zum Zuge und der Verdiener muss auch noch für die Krankenkasse des anderen aufkommen.

Was das Amt bezüglich Steuerersparnis meint, ist die Angabe in der Steuererklärung als ausergewöhnliche Belastung bezüglich der Krankenkassenzahlung für den Partner - wobei das auch fragwürdig ist, da es sich nicht um eine zur Familie gehörige Person handelt.

Das steht zwar alles entgegen dem BGB und den klärenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem eine Bedarfsgemeinschaft erst gar nicht entsteht bzw. sofort endet, wenn der Partner klarstellt, dass er für den anderen nicht aufkommen will. Die einfache schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Leistungsträger ist ausreichend.

Auch die diesbezüglichen Urteile von diversen Sozialgerichten mit Ermessenszeiten von 1 bis 3 Jahren bis zur Wirksamkeit einer eheähnlichen Gemeinschaft sind nach meiner Auffassung da ziemlich am Recht vorbei geurteilt und verschieben das Problem nur um ein paar Jahre.

Weil ausserhalb der SGB II Regelungen wird überall nach dem BGB gehandelt, was sich auch bei der Nichteingliederung in die Familienversicherung bei der Krankenkasse ausdrückt und ebenso bei der steuerlichen Behandlung und beim normalen Umgang mit allen Ämtern.

Nur wenn der Staat etwas bezahlen soll, meint er, verfassungswidrig mit seinen bedürftigen Leistungsempfängern umgehen zu können.

Da ich aber annehme, das ihr beide noch unter 25 Jahren seid (und auch noch keine abgeschlossenen Berufsausbildungen bestehen), könnte auch noch ein anderer Faktor hinzukommen - nämlich die elterliche Verpflichtung zum Unterhalt.

foiavogl
03.05.2006, 19:23
Das bedeutet, theretisch, das ICH jetzt die Behoerden darueber aufklaeren muesste das ICH nicht fuer SIE aufkommen will/kann und sie "moeglicherweise" ALG2 weiterhin bekommen wuerde auch wenn wir zusammen Wohnen? Sollte man in diesem FAll auf das von Dir genannte Urteil der Bvg hinweisen? Da wir momentan nichtmal das erhoffte Wohngeld bekommen muessen wir zu zweit von knapp 500 Euro leben, von denen halt auch noch ne ganze menge abgeht bevor wir das uebrig haben was wir zum leben ausgeben koennen.
Der Wohngeldstelle war anscheinend laut ihrer Tabelle fuer Wohngeldzahlung das Haus ein klein wenig zu alt und sie berechneten fuer uns eine Maximalmiete von 280 € welche aber bei 500 liegt...und dadurch bekommt sie jetzt weder wohngeld noch Arbeitslosengeld 2...
Da ich Abgeschlossene Berufsausbildung habe und selbstverdiene bekaeme eh nur sie Wohngeld bzw Alg...Und Alg 2 bekaeme sie nicht wenn ihre eltern fuer sie aufkommen wollten/wuerden bzw koennten. Sicherlich kann man das einklagen, aber da stellt sich immer die Frage ob man es will, seine eigenen eltern zu verklagen, ganz egal in welchem verhaeltniss man sich befindet, sind es dennoch die Eltern..

Betroffener
04.05.2006, 14:39
Hallo,

JA - aber erst dann, wenn es zu einer Bedarfsgemeinschaft kommen soll.

Erstmal würde ich den Antrag als Alleinstehende in einer Wohngemeinschaft stellen.

Ansonsten:
Urteil zur eheähnlichen Gemeinschaft
Gericht: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 06.03.06
Aktenzeichnen: L 9 AS 89/06 ER
Kernaussagen:

1. Auch ein enges freundschaftliches Zusammenleben eines Mannes und einer Frau rechtfertigen für sich nicht die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft.
2. Der Umstand, dass der Alg II-Antragsteller gelegentlich das Kind seiner Vermieterin beaufsichtigt, ist ebenfalls kein Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft.
3. Das in Wohngemeinschaften (unabhängig von Zahl und Geschlecht deren Mitglieder) übliche Maß an gemeinsamem Wirtschaften ist ebenfalls kein Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft.

Anmerkung: Der Beschluss nimmt die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zum Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft zurecht ernst und stellt fest, dass viele der von der Verwaltung gerne herangezogenen "Indizien" bedeutungslos sind. Erfreulich und lesenswert!

Wie das nun die Bayern sehen, ist wieder ein anderes Thema.