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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeit gefunden für 3 Wochen, was nun?


husky
12.09.2007, 17:57
und hallo,

ich hab heute sehr kurzfristig einen Job für 3 Wochen :):? in einem Pflegeheim gefunden (Krankheitsvertretung) und werde dort € 800 plus Fahrgeld und Verpflegungsgeld verdienen.
Arbeitsbeginn morgen früh um 6.45 Uhr.
Egal wie lange: ich will diesen Job machen, besteht ja viell. Aussicht auf Feststeinstellung.
Ich hab dann tel. meine Sachbearbeiterin informiert und nachgefragt, wie es mit dem Hartz IV-Geld wäre.
Daraufhin sagte sie mir, das wäre egal, da ich ja in Bezug bin. Mein Geld würde weitergezahlt werden.
Wieso? Weshalb? Warum????
Mir zu hoch.

Sollte es doch angerechnet werden: das Geld für den Rest Sept. bekomme ich Mitte Oktober, das Geld für die 1 Woche im Oktober aber erst Mitte Nov.
Freibeträge? Wenn ja wie hoch?
Wird dann Fahrgeld und Verpflegungsgeld als Einkommen angerechnet???

Nun habe ich aber kein Fahrzeug (bekomme aber für 2 Tage noch eines geliehen). Der erste Bus fährt bei mir um 6.01Uhr, den ich in die Richtung nehmen kann. Muß aber in LM umsteigen und dann weiter mit nem anderen Bus. Mit öffentl. verkehrsmitteln wäre ich jedenfalls nicht pünktlich da, das steht fest.
Nun wurde mir in der Maßnahme, an der ich bis heute teilgenommen habe, mal gesagt, es würde ein Programm geben (carpol oder so ähnlich), wo die ArGe Leuten wie mich diese Autos für eine gewisse Zeit zur Verfügung stellt.
Weiß da jemand was drüber???

Was habe ich sonst für Möglichkeiten??

Ich hab mir für morgen nachmittag gleich Termin bei meiner Dame geben lassen um das mit ihr zu besprechen.
Ich hoffe ja, das es ne Möglichkeit gibt, mir zu helfen.

lg husky

Betroffener
12.09.2007, 19:05
Herzlichen Glückwunsch zur neuen Chance.

Hier findest Du Hinweise zur Einkommensanrechnung und Freibeträge (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii).

Das eine ArGe Autos im "Carpool" bereitstellt - habe ich ehrlich gesagt - noch nie gehört. Aber es wäre auf jeden Fall interessant, darüber etwas zu erfahren, wenn es das tatsächlich geben sollte.

Gruß in den Westerwald.

StephanK
12.09.2007, 19:09
Daraufhin sagte sie mir, das wäre egal, da ich ja in Bezug bin. Mein Geld würde weitergezahlt werden.
Wieso? Weshalb? Warum???? Mir zu hoch.Mir auch. Das ist einfach Quatsch... :mad:
Füll in den nächsten 2-3 Tagen eine Veränderungsmitteilung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-0k20-Veraenderungsmitteilung.pdf) aus und schreib dazu, dass der erste Lohn erst Mitte Oktober gezahlt werden wird, also kein Anlass für eine Leistungseinstellung besteht.

Sollte es doch angerechnet werden: das Geld für den Rest Sept. bekomme ich Mitte Oktober, das Geld für die 1 Woche im Oktober aber erst Mitte Nov.Wenn es so weit ist, dass Geld fließt, lass den Arbeitgeber eine Einkommensbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt22-Einkommensbescheinigung.pdf) ausfüllen und schick sie der ARGE.

Freibeträge? Wenn ja wie hoch?Bitte bei Hilfe/FAQ nachlesen!

Wird dann Fahrgeld und Verpflegungsgeld als Einkommen angerechnet???Weiss ich leider nicht, ebenso wenig über "Carpool". Der Name deutet auf eine Carsharing (http://de.wikipedia.org/wiki/Carsharing)-Firma oder -Genossenschaft hin.

husky
14.09.2007, 04:38
guten mooorgen,

danke für die Antworten.
Ersten Tag erfolgreich hinter mich gebracht, war toll. Und ab heute sogar den Wohnbereich alleine, das soll was heißen.

So, meine Sachbearbeiterin konnte mir bezügl. Auto soweit helfen, das sie mir €400 als Einmalzahlung (ohne Rückzahlung) gegeben hat (SWL).
Allerdings nur in Form einer Bestätigung für nen Autohändler, Betrag wird dorthin direkt überwiesen. Naja, gibt genug kleine Händler hier, werd schon was finden.

Dies carpol, nach dem ich hier gefragt hatte, gab es tatsächlich mal. Allerdings nur für ALG 1 -Empfänger.

Und da ich ja nicht mehr zu den Jüngsten gehöre (bald 51) will sie sich angeblich direkt mit dem Pflegeheim in Verbindung setzen und mich anbieten wie sonstwas. Sie meinte, für meine Altersklasse hat sie so viele Möglichkeiten der Förderung, das es eigentlich klappen müßte.

Ich lass mich überraschen, ansonsten bin ich ab 1.10. wieder ohne:?

Schönen tag an alle

lg husky

fragi
14.09.2007, 07:27
Guten Morgen,

Ich lass mich überraschen, ansonsten bin ich ab 1.10. wieder ohne:-?

Das hoffen wir ja alle nicht und wünschen viel erfolg...

mich würde trotzdem was interessieren:
Und ab heute sogar den Wohnbereich alleine, das soll was heißen.

Morgens ist doch zeit für Grundpflege oder? Und dann ganz alleine? Nagut kommt auch darauf an was dort für Pflegestufen sind, aber ganz alleine am 2. Tag finde ich komisch, da man ja noch nicht jeden bewohner kennt...

Und da ich ja nicht mehr zu den Jüngsten gehöre (bald 51)

Das macht nichts... für pflegeberufe ist das ein gutes alter... gibt nur einen springenden Punkt dabei... die Dokumentation (anamnese erstellung und doku) am Pc... da kommen viele aus deiner Altersklasse nicht mit klar, aber bei dir sehe ich da keine probleme :)

husky
14.09.2007, 19:19
mahlzeit fragi,

also, was meine pc-kenntnisse anbetrifft, haste vollkommen recht :)

was das alleine arbeiten anbetrifft:
richtig, morgens ist Grundpflege. aber ich bin ja Schwesternhelferin und hab doch bis Ende juli 07 in einem Pflegeheim auf EEJ-Basis gearbeitet und zwar in der Pflege (ich weiß, ist verboten).
Pflegestufen sind 3 vertreten, nur die extremste (4) nicht, aber die wird ja auch selten eingestuft.
Die Bewohner lernt man kennen, steht ja auch in jeder Doku , was bei wem gemacht werden muß. Auf der anderen Seite sieht man es ja auch meistens, was und wieviel gemacht werden muß. Und bei den selbständigeren Bewohner fragt man, die sehen ja, das man neu ist und freuen sich, wenn sie helfen können.
War zwar heute etwas hektisch, weil ich mich selbst immer nervös mache, aber ich habe es geschafft.

Ich werd mir also weiter Mühe geben und mir selbst mal beide Daumen drücken *g*

schönen Abend noch an alle

lg husky

fragi
15.09.2007, 09:12
richtig, morgens ist Grundpflege. aber ich bin ja Schwesternhelferin und hab doch bis Ende juli 07 in einem Pflegeheim auf EEJ-Basis gearbeitet und zwar in der Pflege (ich weiß, ist verboten).
hab ich während meines zivis auch, weil mir langweillig war und ich den anderen bei der arbeit nicht zugucken wollte :razz:

Pflegestufen sind 3 vertreten, nur die extremste (4) nicht, aber die wird ja auch selten eingestuft.

mhm meiner Meinung nach hieß die nicht 4, sondern PS 3 mit Härtefall.

Die Bewohner lernt man kennen, steht ja auch in jeder Doku , was bei wem gemacht werden muß. Auf der anderen Seite sieht man es ja auch meistens, was und wieviel gemacht werden muß.

Gut ich finds trotzdem am 2 Tag zuviel... Schwesternhelferin steht unter Krankenschwester oder ist es das selbe? Kenne die bezeichnung nur nicht. Kann man als schwesternhelferin medi's verteilen!?

husky
15.09.2007, 15:13
hallo,

ich glaub, solche unterhaltungen darf/sollte man hier nicht führen.
wollte dir ne pm schicken, hab dann aber gesehen, das ich so etwas moderatoren ja nicht schicken darf.

also, medis darf ich verteilen, insulinspritzen geben usw.

schönen sonnigen samstag noch

lg husky

fragi
15.09.2007, 22:05
ich glaub, solche unterhaltungen darf/sollte man hier nicht führen.

stimmt schon, aber ich habe sie angefangen, und vielleicht helfen die informationen auch anderen, wenn nicht kann ichs auch in "plauderecke" ausgliedern oder

wollte dir ne pm schicken, hab dann aber gesehen, das ich so etwas moderatoren ja nicht schicken darf.

hast meine erlaubnis dafür, es soll eig. heißen, dass Moderatoren keine Fragen per PM gestellt werden soll, denn wenn wir schon was beantworten, dann möchten wir das schon allgemein tun, denn die allgemeinheit soll ja auch was von den Lösungen haben. Deshalb diese "regel".

also, medis darf ich verteilen, insulinspritzen geben usw.

Also praktisch wie ne Krankenschwester, kenne sogar eine ausnahme, im Krankenhaus dürftest du injektionen intravenös geben, im altenheim nur subkultan (richtig geschrieben? :engel:) richtig? :)

husky
16.09.2007, 20:26
[

Also praktisch wie ne Krankenschwester, kenne sogar eine ausnahme, im Krankenhaus dürftest du injektionen intravenös geben, im altenheim nur subkultan (richtig geschrieben? :engel:) richtig?


"subcutan" heißt es richtig, aber ich weiß ja was du meinst.
Intravenös darf ich geben, wenn ich vom Arzt nachvorheriger Inaugenscheinnahme meines Könnens :? eine Erlaubnis bekommen habe. Die zählt dann aber nicht allgemein für jeden Bewohner sondern jeweils nur für den bei dem Arzt sich in Behandlung befindenden Bewohner(oh man, schwieriger Satz:patsch:).

lg husky

husky
26.09.2007, 20:23
hallo mal wieder,

Sonntag ist nun definitiv mein letzter Arbeitstag :(
Lt. Zeitarbeitsfirma sollen die aber sehr zufrieden mit mir sein.
Bewerbung natürlich abgeben. Heute fragte mich die Heimleitung dann, wie lange mein Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma gehen würde.
Sie würden Mitarbeiter benötigen, dürfe aber nicht abwerben.
Ausserdem würde sie gerne mit meiner Dame von der ArGe sprechen bezügl. Zuschüsse o.ä.
Hört sich doch gut an oder? Vielleicht hab ich alte Schachtel ja doch endlich mal wieder Glück.
Werd Euch aber trotzdem treu bleiben :)

Auto hat die ArGe mir auch finanziert, hab nen Golf mit 1,5 J. TÜV für 400€ gefunden.
Jetzt muß ich nur noch die Anmeldung nachweisen.

Wie sieht es aus mit den Steuern bzw. der Versicherung? Erhöht sich mein ALG II für die Zeit dann bzw. wird das irgendwie mitberechnet, solange ich noch keine Arbeit habe?????

Lt. Zeitarbeitsfirma bekomme ich mein Geld frühestens am 20.10.07. Steht mit dann für Oktober noch das Geld zu und das Einkommen wird dann erst im November berücksichtigt?
Ich kann ja schlecht 20 Tage von der Hand im Mund leben (auch wenn es mir nicht schaden würde) und die Miete muß ja am 1.10. auch bezahlt werden.

Ich habe unter der Hilfe nichts für die Fahrtkosten gefunden, die mir die Firma zahlt (tägl. pauschal € 6 für 67km hin- u. zurück).

Ebensowenig für die Mehraufwandsverpflegungspauschale, die mir die Firma zahlt.

Ich hab Angst, das die ArGe mir alles als Einkommen anrechnet und nichts berücksichtigt.

Vielleicht kann ja einer besser suchen als ich oder hat mehr Ahnung.
Wäre schön!


tschaui husky

budenzauber
09.01.2008, 18:00
Wenn es so weit ist, dass Geld fließt, lass den Arbeitgeber eine Einkommensbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt22-Einkommensbescheinigung.pdf) ausfüllen und schick sie der ARGE.


Hallo zusammen,

dieser ältere Thread fiel mir ins Auge, da ich als ALG II-Empfängerin seit August 2007 auch als Krankheits- und Urlaubsvertretung arbeite. Für meine Arbeitszeiten habe ich die Veränderungsmitteilungen mit den Daten für die jeweilige Vertretungszeit der ArGe immer sofort zukommen lassen.

Für meine Aushilfstätigkeit ab November (immer nur tage-, bestenfalls wochenweise) wurde ich allerdings von der ArGe noch nicht aufgefordert, die Einkommensbescheinigungen vom Arbeitgeber ausfüllen zu lassen und einzureichen. Ist es also sinnvoll, der ArGe zuvorzukommen, also sich das Formular selbst auszudrucken und dem Arbeitgeber vorzulegen?

Mein ALG II ist durch die Überzahlung aus den Monaten August bis Oktober übrigens vorübergehend eingestellt. Ich dachte, es gäbe gelegentlich eine Art "Abrechnungs-Bescheid" von der ArGE, aber bisher habe ich noch nichts bekommen.

Viele Grüße,
budenzauber